{"id":305502,"date":"2020-01-29T15:23:45","date_gmt":"2020-01-29T15:23:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/diesel-abgasskandal-olg-hamburg-und-brandenburg-ziehen-nutzungsentschaedigung-fuer-vw-in-zweifel-kanzlei-dr-stoll-sauer-sieht-steigende-chancen-am-bgh\/"},"modified":"2020-01-29T15:23:45","modified_gmt":"2020-01-29T15:23:45","slug":"diesel-abgasskandal-olg-hamburg-und-brandenburg-ziehen-nutzungsentschaedigung-fuer-vw-in-zweifel-kanzlei-dr-stoll-sauer-sieht-steigende-chancen-am-bgh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/diesel-abgasskandal-olg-hamburg-und-brandenburg-ziehen-nutzungsentschaedigung-fuer-vw-in-zweifel-kanzlei-dr-stoll-sauer-sieht-steigende-chancen-am-bgh\/","title":{"rendered":"Diesel-Abgasskandal: OLG Hamburg und Brandenburg ziehen Nutzungsentsch\u00e4digung f\u00fcr VW in Zweifel \/ Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer sieht steigende Chancen am BGH"},"content":{"rendered":"<p>Lahr (ots) &#8211; Im Diesel-Abgasskandal wird es f\u00fcr die Volkswagen AG vor Gericht  immer enger. Das Hanseatische Oberlandesgericht regt an, dass die Dieselfahrer  weniger f\u00fcr die Nutzung ihrer Fahrzeuge zahlen sollten. Auch am  Oberlandesgericht Brandenburg gibt es massive Zweifel daran, warum VW vom  Diesel-Abgasskandal durch eine Nutzungsentsch\u00e4digung profitieren sollte.<!--more--> Mit der Entsch\u00e4digung reduziert sich der von VW an die Kl\u00e4ger zu zahlende  Schadensersatz. Die Hinweise aus Hamburg und Brandenburg lassen rund drei Monate vor der ersten Verhandlung zum Diesel-Skandal vor dem Bundesgerichtshof BGH am  5. Mai 2020 aufhorchen. &#8222;Insgesamt hat sich die Rechtsprechung seit Beginn des  Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. VW muss und  wird zur Rechenschaft gezogen&#8220;, freut sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr.  Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Die Verbraucher-Kanzlei  geh\u00f6rt zu den f\u00fchrenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten dar\u00fcber hinaus  rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.  OLG zweifeln an Nutzungsentsch\u00e4digung  Der 15. Zivilsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht stellte in einem  Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 (Az. 15 U 190\/19) in Aussicht, dass die  Kl\u00e4gerin gegen\u00fcber VW einen Anspruch auf Schadensersatz gem\u00e4\u00df Paragraph 826 BGB  hat. Damit sieht das OLG die vors\u00e4tzliche und sittenwidrige Sch\u00e4digung als  gegeben an und schlie\u00dft sich der Mehrheit der deutschen OLG an. Spannend ist es  in Hamburg beim Thema Nutzungsentsch\u00e4digung geworden. Gewinnen Diesel-Fahrer  gegen VW vor Gericht, m\u00fcssen sie in der Regel eine sogenannte Entsch\u00e4digung f\u00fcr  die Benutzung der Fahrzeuge bezahlen. Dies f\u00fchrt dazu, dass der erstrittene  Schadensersatz gemindert wird. Und diese simple Gleichung macht sich VW zunutze, indem der Autobauer die Verfahren in die L\u00e4nge zieht, um so die Entsch\u00e4digung in die H\u00f6he zu treiben und die Zahlung an den Verbraucher zu minimieren. Diesen  Umstand r\u00fcgten die Richter in Hamburg in ihrem Beschluss ausdr\u00fccklich. Sie  regten an, dass im aktuellen Fall der Kl\u00e4ger nur f\u00fcr den Zeitraum bezahlen  m\u00fcsse, bis er VW zur R\u00fcckabwicklung des Kaufs aufgefordert hat. Eine  dar\u00fcberhinausgehende Zahlung f\u00fchre zu einer &#8222;unbilligen Entlastung des  Beklagten&#8220; &#8211; zumal dieser den Kunden vors\u00e4tzlich und sittenwidrig gesch\u00e4digt  habe. Zudem d\u00fcrfe der Kl\u00e4ger nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig belastet werden.  Das Oberlandesgericht Brandenburg zweifelt in einem G\u00fctetermin (Az. 3 U 61\/19)  vom 17. Dezember 2020 ebenfalls an der Nutzungsentsch\u00e4digung. Der Senat sieht  gute Argumente, die Entsch\u00e4digung nicht zu gew\u00e4hren. Der Kl\u00e4ger habe den  Kaufvertrag durch die T\u00e4uschung von VW unfreiwillig abgeschlossen. Die  Nutzungsentsch\u00e4digung w\u00fcrde VW Kapital in die H\u00e4nde spielen, das sich der  Autobauer durch T\u00e4uschung erschlichen hat. Der Senat stellte daher die  \u00dcberlegung an, dass dem Gesch\u00e4digten im Falle des Abzugs einer  Nutzungsentsch\u00e4digung ebenfalls eine Kompensation zusteht. Jedenfalls d\u00fcrfe die  Nutzungsentsch\u00e4digung nicht aus dem vollen Kaufpreis berechnet werden, da das  Fahrzeug aufgrund des gravierenden Mangels von Anfang an einen Minderwert in  sich trug. Demzufolge m\u00fcsste man den Kaufpreis &#8222;fiktiv&#8220; ansetzen. Die  abschlie\u00dfenden Beratungen dauern noch an. Der Trend beim Thema  Nutzungsentsch\u00e4digung hat sich jedoch gegen VW gewandt &#8211; mehr dazu hier.  Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer hofft jetzt auf den Bundesgerichtshof  &#8222;Die beiden Hinweise aus Hamburg und Brandenburg geben Grund zu Hoffnung, dass  der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 die Nutzungsentsch\u00e4digung \u00e4hnlich  entscheiden k\u00f6nnte&#8220;, vermutet Dr. Ralf Stoll. &#8222;Letztlich w\u00e4re es ja absurd, wenn VW durch die Entsch\u00e4digung und seine gerichtliche Hinhaltetaktik noch  wirtschaftlich profitiert. Das muss verhindert werden.&#8220; Stoll sieht weiterhin  gute Chancen f\u00fcr die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. &#8222;Denn klar  ist, dass die Diesel-Fahrzeuge durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert  gemindert sind&#8220;, betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Im kostenfreien  Online-Check der Kanzlei l\u00e4sst sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die F\u00e4lle werden kostenlos und individuell gepr\u00fcft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.  Von 24 Oberlandesgerichten haben sich inzwischen 19 Gerichte zur Haftung von VW  f\u00fcr den Motor EA 189 ge\u00e4u\u00dfert. Lediglich das OLG Braunschweig und einzelne  Senate der OLGs Bamberg, Koblenz und M\u00fcnchen haben eine Haftung von VW  abgelehnt. 17 Gerichte haben VW dagegen nach \u00a7 826 BGB wegen vors\u00e4tzlicher und  sittenwidriger Sch\u00e4digung verurteilt bzw. im Fall der OLG Dresden, Hamburg,  Frankfurt\/Main und Jena, eine Verurteilung nach \u00a7 826 BGB angek\u00fcndigt.  Mittlerweile verurteilen 98 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Der BGH hat  zudem am 8. Januar 2019 in einem sogenannten Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR  225\/17) Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung als mangelhaft  bezeichnet und auf diese Weise ein Umdenken an den untergeordneten Gerichten mit eingeleitet.  Dr. Stoll &amp; Sauer f\u00fchrt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an  Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich  um eine der f\u00fchrenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem  auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei f\u00fchrt mehr als 2000  Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bez\u00fcglich Darlehensvertr\u00e4gen wurden mehr als 5000 Verbraucher  beraten und vertreten. Daneben f\u00fchrt die Kanzlei mehr als 12.000  Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte  positive Urteile erstreiten.  In dem renommierten JUVE Handbuch 2017\/2018, 2018\/2019 und 2019\/2020 wird die  Kanzlei in der Rubrik Konfliktl\u00f6sung &#8211; Dispute Resolution,  gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen f\u00fcr den Bereich  Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph  Sauer f\u00fchren in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH f\u00fcr den  Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) au\u00dferdem die Musterfeststellungsklage  gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019\/2020 wird die Kanzlei deshalb f\u00fcr ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr\u00e4gend erw\u00e4hnt.  Pressekontakt:  Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1\/1 77933 Lahr Telefon: 07821 \/ 92 37 68 &#8211; 0 Fax: 07821 \/ 92 37 68 &#8211; 889 Mobil f\u00fcr Presseanfragen: 0160\/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de  https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/   https:\/\/www.dieselskandal-anwalt.de\/   https:\/\/www.vw-schaden.de\/   https:\/\/www.staatshaftung.eu\/  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/105254\/4505982 OTS:               Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  Original-Content von: Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/105254\/4505982\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lahr (ots) &#8211; Im Diesel-Abgasskandal wird es f\u00fcr die Volkswagen AG vor Gericht immer enger. 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