{"id":30609,"date":"2011-03-24T12:10:24","date_gmt":"2011-03-24T11:10:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=30609"},"modified":"2011-03-24T12:10:24","modified_gmt":"2011-03-24T11:10:24","slug":"neuer-erlass-hilft-beim-schnelleren-ausbau-der-windenergie-klaus-schlie-investitionen-brauchen-rechtssicherheit-und-akzeptanz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/neuer-erlass-hilft-beim-schnelleren-ausbau-der-windenergie-klaus-schlie-investitionen-brauchen-rechtssicherheit-und-akzeptanz\/","title":{"rendered":"Neuer Erlass hilft beim schnelleren Ausbau der Windenergie &#8211; Klaus Schlie: Investitionen brauchen Rechtssicherheit und Akzeptanz"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Die Landesregierung hat weitere Voraussetzungen f\u00fcr einen schnelleren Ausbau der Windenergie geschaffen. In einem Erlass \u00fcber Grunds\u00e4tze zur Planung von Windkraftanlagen erhalten die Gemeinden und Kreise konkrete Hilfen f\u00fcr die Bauleitplanung. &#8222;&#8220;Neue Windm\u00fchlen sollen rechtssicher geplant und errichtet werden&#8220;&#8220;, sagte Innenminister Klaus Schlie am 24. M\u00e4rz in Kiel.<!--more--> Der gemeinsame Erlass des Innen-, Umwelt- und Wirtschaftsministeriums, der am 4. April in Kraft tritt, trage dazu bei, dass die Akzeptanz in der Breite der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr eine \u00f6kologische Stromerzeugung erhalten bleibe. Die Windenergieunternehmen erhielten verl\u00e4ssliche Rahmendaten f\u00fcr ihre Investitionen.<\/p>\n<p>Der Erlass schafft nach Aussage des Ministers kein neues Recht, sondern erl\u00e4utert die Aussagen aus dem neuen Landesentwicklungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung. Danach k\u00f6nnen circa 1,5 Prozent der Landesfl\u00e4che als Eignungsgebiete f\u00fcr Windkraftanlagen ausgewiesen werden, das ist das Doppelte der derzeit mit Windr\u00e4dern best\u00fcckten Fl\u00e4che. &#8222;&#8220;Nach den j\u00fcngsten Prognosen sind 2015 rund 9.000 Megawatt Windenergieleistung allein an Land zu erwarten&#8220;&#8220;, sagte der Minister.<\/p>\n<p>F\u00fcr Schlie ist damit die Endausbaustufe aber noch nicht erreicht. &#8222;&#8220;Wer die Energiewende ernst nimmt, muss bereit sein, weitere Schritte zum Ausbau regenera-tiver Energien zu gehen&#8220;&#8220;, sagte der Minister. Der gesellschaftliche Dialog dar\u00fcber m\u00fcsse jetzt gef\u00fchrt werden. Er sei dazu bereit, ohne dass der laufende Prozess der Teilfortschreibung der Regionalplanung gest\u00f6rt werde. Der neue Erlass werde aber nicht mehr ver\u00e4ndert. &#8222;&#8220;Jede weitere \u00c4nderung verz\u00f6gert die Ausweisung neuer Fl\u00e4chen&#8220;&#8220;, sagte Schlie.<\/p>\n<p>Er k\u00fcndigte eine neue Diskussionsrunde \u00fcber den Ausbau erneuerbarer Energien an. Dabei m\u00fcssten B\u00fcrger und Verb\u00e4nde von Anfang an angemessen beteiligt werden. In einem ersten Schritt will Schlie Vertreter der Windenergiebranche zu entsprechenden Gespr\u00e4chen in K\u00fcrze einladen. &#8222;&#8220;Wir m\u00fcssen auch in der aktuellen energiepolitischen Debatte die Bev\u00f6lkerung von unseren \u00dcberlegungen und Zielen \u00fcberzeugen&#8220;&#8220;, sagte Schlie. Er erinnerte daran, dass in rund 20 Gemeinden des Landes durch B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheide grunds\u00e4tzlich geeignete Fl\u00e4chen f\u00fcr die Windenergie nicht ausgewiesen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Erlass informiert dar\u00fcber, wie weit Eignungsgebiete zu Wohnh\u00e4usern im Au\u00dfenbereich, zu Siedlungen und Erholungsgebieten, Gewerbegebieten sowie zu W\u00e4ldern und Gew\u00e4ssern entfernt sein m\u00fcssen. So gilt f\u00fcr Einzelh\u00e4user und so genannte Splittersiedlungen im Au\u00dfenbereich ein Abstand von 400 Metern, bei Siedlungen und Erholungsgebieten muss eine Distanz von 800 Metern eingehalten werden. Innerhalb der neuen Eignungsgebiete macht die Landeplanung keine Vorgaben \u00fcber Abstandfl\u00e4chen. Dort sollen moderne Gro\u00dfanlagen von 150 Meter H\u00f6he und dar\u00fcber hinaus errichtet werden k\u00f6nnen. Die Abst\u00e4nde in dem Erlass beruhen nach Aussage von Schlie auf h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung.<\/p>\n<p>Der Erlass benennt jene Gebiete, in denen keine Windkraftanlagen errichtet werden d\u00fcrfen. Das sind beispielsweise der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, die nordfriesischen Inseln und Halligen, die Ostsee bis zur Hoheitsgrenze (12 Seemeilenzone), W\u00e4lder oder gesetzlich gesch\u00fctzte Biotope. Dar\u00fcber hinaus regelt der Erlass das Repowering von Altanlagen au\u00dferhalb von Eignungsgebieten und hilft den Kommunen bei der Berechnung der Ausgleichsfl\u00e4chen, die als Folge der Errichtung von Windkraftanlagen geschaffen werden m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. Die Landesregierung hat weitere Voraussetzungen f\u00fcr einen schnelleren Ausbau der Windenergie geschaffen. 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