{"id":307310,"date":"2020-02-03T16:46:57","date_gmt":"2020-02-03T16:46:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/verbraucherfreundliche-entscheidung-im-abgasskandal-landgericht-wuppertal-verurteilt-daimler-zu-schadenersatz\/"},"modified":"2020-02-03T16:46:57","modified_gmt":"2020-02-03T16:46:57","slug":"verbraucherfreundliche-entscheidung-im-abgasskandal-landgericht-wuppertal-verurteilt-daimler-zu-schadenersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/verbraucherfreundliche-entscheidung-im-abgasskandal-landgericht-wuppertal-verurteilt-daimler-zu-schadenersatz\/","title":{"rendered":"Verbraucherfreundliche Entscheidung im Abgasskandal: Landgericht Wuppertal verurteilt Daimler zu Schadenersatz"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6ln (ots) &#8211; Der Trend zu verbraucherfreundlichen Urteilen im  Diesel-Abgasskandal setzt sich fort. Das Landgericht Wuppertal hat entschieden,  dass der die Daimler AG einem Fahrzeugk\u00e4ufer den Kaufpreis abz\u00fcglich einer  Nutzungsentsch\u00e4digung erstatten muss.<!--more--> Mittlerweile tendieren also immer mehr  Gerichte dazu Klagen gegen den Daimler-Konzern aufgrund einer vors\u00e4tzlich  sittenwidrigen Sch\u00e4digung stattzugeben. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Landgericht  aus, dass das Fahrzeug aufgrund einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung nicht  einsetzbar sei. Das Unternehmen habe den Fahrzeugbesitzer arglistig get\u00e4uscht.  Ob der Konzernvorstand davon Kenntnis gehabt habe, oder nicht, sei unerheblich  und \u00e4ndere nichts an der Sittenwidrigkeit des Verhaltens.  In dem Verfahren ging es um eine Schadensersatzzahlung der Daimler AG an den  K\u00e4ufer eines Mercedes Benz GLK, der das Fahrzeug 2014 zum Preis von 39.900 Euro  erworben hat. Der Automobilkonzern vertrat in dem Verfahren die Ansicht, dass  das hier verwendete sog. &#8222;Thermofenster&#8220; keine unzul\u00e4ssige Abschaltvorrichtung  darstelle. Zudem sei dem Kl\u00e4ger auch kein Schaden entstanden.  Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Wuppertal nicht an. Dass in  dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, ergebe sich  allein schon aus der vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten R\u00fcckrufaktion im Juni  2018. Weshalb Abschalteinrichtungen f\u00fcr den sicheren und schadensfreien Betrieb  des Fahrzeugs erforderlich seien, habe Daimler in dem Prozess nicht ausreichend  belegt. Das Gericht entschied, dass der Automobilhersteller dem K\u00e4ufer insgesamt 27.800 Euro erstatten muss. Dabei wurde eine Nutzungsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von  rund 12.000 Euro angerechnet (Urteil vom 29.01.2020, Az. 17 O 49\/19).  Vors\u00e4tzlich sittenwidrige Sch\u00e4digung  Bereits durch die Entwicklung und das Inverkehrbringen sei dem K\u00e4ufer ein  Schaden entstanden &#8211; n\u00e4mlich durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags, f\u00fchrte das Gericht in seiner Begr\u00fcndung aus. Zudem sei Daimler seiner  Aufkl\u00e4rungspflicht gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer nicht nachgekommen und habe ihn  arglistig get\u00e4uscht. Dieses Verhalten wertete das Gericht als eindeutig  sittenwidrigen Versto\u00df gegen das Anstandsgef\u00fchl. Es liege n\u00e4mlich auf der Hand,  dass die Manipulation nur dazu diente, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen  und dadurch die Unternehmensgewinne in nicht unerheblicher Art und Weise zu  steigern. Ob der Konzernvorstand davon Kenntnis gehabt habe, spiele dabei keine  Rolle. Selbst wenn die Entscheidung hier\u00fcber auf einer unterhalb des Vorstands  angesiedelten Ebene getroffen worden w\u00e4re, sei dies der Daimler AG zuzurechnen.  Ihr w\u00e4re jedenfalls ein Organisationsmangel vorzuwerfen.  &#8222;Wir begr\u00fc\u00dfen dieses klare Urteil&#8220;, kommentiert Rechtsanwalt Professor Marco  Rogert von der K\u00f6lner Kanzlei Rogert &amp; Ulbrich, der den Autobesitzer in dem  Verfahren vertreten hat. &#8222;Damit setzt die Tendenz deutscher Gerichte, im  Interesse der der Verbraucher zu entscheiden weiter fort. F\u00fcr die Zukunft  erwarten wir weitere Entscheidungen im Sinne des Verbraucherschutzes.&#8220;  \u00dcber Rogert &amp; Ulbrich  Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert &amp; Ulbrich ist eine renommierte  Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die  Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Soziet\u00e4t einen  Namen gemacht. Die Rechtsanw\u00e4lte beraten und vertreten bundesweit gesch\u00e4digte  Fahrzeugk\u00e4ufer &#8211; darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen  der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanw\u00e4lte Professor Dr. Marco Rogert  und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen  (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert  Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere  Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und  Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen  Privatrecht und seinen niederl\u00e4ndischen Sprachkenntnissen ist Gr\u00fcndungspartner  Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im  deutsch-niederl\u00e4ndischen Kontext.  Weitere Informationen: https:\/\/www.ru-law.de | https:\/\/www.auto-rueckabwicklung.de\/ |  https:\/\/www.russ-litigation.de\/.  Folgen Sie uns auf Twitter  Pressekontakt:  ____________________________  Kontakt: Dirk Fuhrhop Rechtsanwalt  Rogert &amp; Ulbrich   Rechtsanw\u00e4lte in Partnerschaft mbB Ottostr. 12 50859 K\u00f6ln  Telefon:  (0049) (0)2234\/219 48-19  E-Mail:    fuhrhop@ru-law.de Homepage:   www.ru-law.de              www.auto-rueckabwicklung.de  _______________________________________  Rheinfaktor Jan-Patrick Frohn Telefon:   (0049) (0)221 88046-390 E-Mail:     frohn@rheinfaktor.de  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/119896\/4510216 OTS:               Rogert &amp; Ulbrich  Original-Content von: Rogert &amp; Ulbrich, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/119896\/4510216\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6ln (ots) &#8211; Der Trend zu verbraucherfreundlichen Urteilen im Diesel-Abgasskandal setzt sich fort. 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