{"id":307740,"date":"2020-02-06T13:53:16","date_gmt":"2020-02-06T13:53:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/vw-abgasskandal-vw-einigt-sich-in-chile-auch-in-deutschland-vergleiche-denkbar\/"},"modified":"2020-02-06T13:53:16","modified_gmt":"2020-02-06T13:53:16","slug":"vw-abgasskandal-vw-einigt-sich-in-chile-auch-in-deutschland-vergleiche-denkbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/vw-abgasskandal-vw-einigt-sich-in-chile-auch-in-deutschland-vergleiche-denkbar\/","title":{"rendered":"VW-Abgasskandal: VW einigt sich in Chile &#8211; Auch in Deutschland Vergleiche denkbar"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der Volkswagenkonzern (VW) hat mit einer chilenischen  Verbraucherorganisation einen Vergleich geschlossen. Der Wolfsburger Konzern  entsch\u00e4digt etwa 4.900 VW-Kunden, deren Dieselfahrzeuge \u00fcber illegale  Abschalteinrichtungen verf\u00fcgten. Ein Gro\u00dfteil der Vergleichssumme muss VW an  zwei gemeinn\u00fctzige Organisationen zahlen. Jeder Kunde erh\u00e4lt lediglich 500  Dollar.<!--more--> Insgesamt zahlt VW seinen in Chile betroffenen Kunden lediglich rund 2,5 Millionen Dollar. &#8222;Dies ist ein f\u00fcr die Verbraucher schlechter Vergleich, von  dem die Gesch\u00e4digten nur wenig haben&#8220;, erkl\u00e4rte Rechtsanwalt Johannes von R\u00fcden  von der bundesweit t\u00e4tigen Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Diese vertritt in  Deutschland \u00fcber 5.000 durch den Diesel-Abgasskandal gesch\u00e4digte VW-Kunden in  mehreren Zweigstellen. &#8222;Einen derartigen Vergleich wird es in Deutschland  definitiv nicht geben&#8220;, sagte der Verbraucheranwalt. Inzwischen w\u00fcrde VW vor  deutschen Gerichten immer h\u00e4ufiger zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.  Mehr als 60.000 Klagen bundesweit gegen VW  \u00dcber 60.000 Klagen haben Betroffene des VW-Abgasskandals gegen den Wolfsburger  Konzern eingereicht. Hinzu kommt eine Musterfeststellungsklage von 400.000  gesch\u00e4digten VW-Kunden. In der Musterfeststellungsklage von betroffenen Kunden  der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, deren PKW allesamt mit EA-189-Dieselmotoren ausgestattet sind, die \u00fcber eine illegale Abschalteinrichtung verf\u00fcgen, war von  einem Richter zuletzt ein Vergleich angeregt worden. Im Falle eines Vergleiches, w\u00fcrden die VW-Kunden direkt entsch\u00e4digt und m\u00fcssten nicht, wie im Falle eines  Urteils, im Anschluss einzeln gegen VW vor Gericht ziehen. Anders als es aus den USA bekannt ist, ist die Musterfeststellungsklage n\u00e4mlich keine Sammelklage,  sondern stellt lediglich fest, ob Anspr\u00fcche von Verbrauchern gegen ein  Unternehmen bestehen. Ergeht ein Musterfeststellungsurteil, muss jeder  Gesch\u00e4digte noch einmal einzeln die festgestellten Anspr\u00fcche individuell  durchsetzen.  Zahl der Verurteilungen von Volkswagen steigt  Derzeit steigt die Zahl der Verurteilungen von VW im Dieselabgasskandal stark  an. Fraglich ist, ob Volkswagen Nutzungsersatzanspr\u00fcche gegen seine Kunden bei  R\u00fcckabwicklung und R\u00fcckgabe des Fahrzeugs aufrechnen kann. Wird ein Kaufvertrag  r\u00fcckabgewickelt, so besteht grunds\u00e4tzlich ein Anspruch des Verk\u00e4ufers auf  Wertersatz, da der zur\u00fccktretende Kunde das Fahrzeug bereits genutzt hat. Dieser Anspruch wird dann vom zur\u00fcckzuzahlenden Bruttokaufpreis abgezogen. Dies  erscheint vor allem vor dem Hintergrund der vors\u00e4tzlichen und sittenwidrigen  Sch\u00e4digung als unbillig, so der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Heese. Er und  weitere Rechtsexperten wie Verbraucheranwalt Johannes von R\u00fcden pl\u00e4dieren daf\u00fcr, den gesch\u00e4digten Kunden den vollen Bruttokaufpreis zuzusprechen.  OLG Oldenburg verneint Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche  Bislang hat Volkswagen versucht, Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche gegen sich geltend zu  machen. Die Verj\u00e4hrungsfrist habe bereits mit Bekanntwerden des  Dieselabgasskandals im September 2015 zu laufen begonnen und Anspr\u00fcche seien  Ende des Jahres 2018 verj\u00e4hrt. Dem hat das OLG Oldenburg widersprochen. Es  urteilte, dass das fristausl\u00f6sende Ereignis erst die Aufkl\u00e4rung des als  &#8222;Dieselgate&#8220; bekannt gewordenen Abgasskandals sei. Betroffene Kunden sollten  daher sp\u00e4testens jetzt Klage erheben, da erste Anspr\u00fcche demn\u00e4chst verj\u00e4hren  k\u00f6nnten. Entscheidend ist dabei, ab wann der Fahrzeughalter wissen k\u00f6nnte, dass  sein Fahrzeug von dem Skandal betroffen ist. Lassen Sie sich daher von den  Anw\u00e4lten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten und nehmen Sie unsere  kostenlose Erstberatung in Anspruch.  Pressekontakt:  VON RUEDEN &#8211; Partnerschaft von Rechtsanw\u00e4lten Johannes von R\u00fcden Leipziger Platz 9 10117 Berlin 030 \/ 200 590 770 info@rueden.de  www.rueden.de   https:\/\/www.rueden.de\/abgasskandal\/kostenlose-erstberatung\/  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/140928\/4513410 OTS:               VON RUEDEN  Original-Content von: VON RUEDEN, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/140928\/4513410\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der Volkswagenkonzern (VW) hat mit einer chilenischen Verbraucherorganisation einen Vergleich geschlossen. 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