{"id":31576,"date":"2011-04-13T14:58:54","date_gmt":"2011-04-13T12:58:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=31576"},"modified":"2011-04-13T14:58:54","modified_gmt":"2011-04-13T12:58:54","slug":"schulsozialarbeit-wird-durch-landes-und-bundesmittel-starker-unterstutzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/schulsozialarbeit-wird-durch-landes-und-bundesmittel-starker-unterstutzt\/","title":{"rendered":"Schulsozialarbeit wird durch Landes- und Bundesmittel st\u00e4rker unterst\u00fctzt"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Bildungs- und sozialpolitische Weichenstellungen auf Landes- und Bundesebene erm\u00f6glichen k\u00fcnftig eine st\u00e4rkere Unterst\u00fctzung der Schulsozialarbeit. \u201eF\u00fcr die Schulen ist dies eine wesentliche Hilfe zur St\u00e4rkung ihrer p\u00e4dagogischen Arbeit und Sicherung von Bildungschancen \u201c, stellte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug heute (13. April) fest.<!--more--> \u201eWeil die Schulen viel st\u00e4rker als in der Vergangenheit bei einem Teil der Sch\u00fclerschaft mit Problemen im Sozialverhalten konfrontiert sind, brauchen sie verst\u00e4rkt Unterst\u00fctzung f\u00fcr erzieherische Aufgaben\u201c. Im Einzelnen verwies der Minister dazu auf folgende Punkte:<br \/>\n\u2022Im Doppelhaushalt 2011\/12 verf\u00fcgt das Bildungsministerium erstmals \u00fcber einen eigenen Haushaltsansatz in H\u00f6he von 2,5 Millionen Euro, mit dem das Land Schulsozialarbeit f\u00f6rdern kann. Das Bildungsministerium beabsichtigt, diese Mittel nach Abstimmung mit den Kommunalen Landesverb\u00e4nden vorrangig im Bereich der Grundschulen einzusetzen. Ziel ist es dabei, an Standorten mit besonderem Bedarf die Schulen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig bei Erziehungskonflikten und Verhaltensproblemen einzelner Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu unterst\u00fctzen und so das fr\u00fche Scheitern von Bildungsverl\u00e4ufen zu vermeiden. Zugleich werden die Unterrichtsbedingungen insgesamt verbessert: Alle Sch\u00fcler profitieren davon, wenn der Unterricht weniger durch Verhaltensauff\u00e4lligkeiten und damit verbundene St\u00f6rungen belastet wird.<br \/>\nDer Einsatz der Landesmittel soll vom kommenden Schuljahr an erfolgen, und zwar \u00fcber regionale Budgets, \u00fcber deren konkrete Verwendung nach Abstimmung zwischen den Schul\u00e4mtern und den \u00f6rtlichen Schultr\u00e4gern dezentral entschieden werden soll. Einzelheiten des Verfahrens werden in einer Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums beraten, der auch Vertreter der kommunalen Landesverb\u00e4nde und des Sozialministeriums angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>\u2022Durch die Neuregelung zum SGB II werden au\u00dferdem aus Bundesmitteln neben dem Bildungs- und Teilhabepaket (in Schleswig-Holstein sch\u00e4tzungsweise rund 25 bis 30 Mio. Euro pro Jahr) f\u00fcr Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften und die ebenfalls leistungsberechtigten Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag- oder Wohngeldempf\u00e4nger nach \u00a7 6b BKGG) weitere Mittel zur Verf\u00fcgung stehen: J\u00e4hrlich bis zu 13 Millionen Euro, mit denen die Kommunen Schulsozialarbeit im gesamten Schulbereich finanzieren k\u00f6nnen. Zur erforderlichen landesrechtlichen Umsetzung der SGB II-Reform wird die Landesregierung dem Landtag in K\u00fcrze einen Gesetzentwurf vorlegen, den das Sozialministerium erarbeitet hat. Im Rahmen der \u201evorgezogenen Beteiligung\u201c wurde der Entwurf gestern den kommunalen Landesverb\u00e4nden zugeleitet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. 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