{"id":315819,"date":"2020-02-25T14:40:00","date_gmt":"2020-02-25T14:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/aok-zum-patientendaten-schutzgesetz-digitalisierung-vorantreiben-ohne-abstriche-beim-datenschutz\/"},"modified":"2020-02-25T14:40:00","modified_gmt":"2020-02-25T14:40:00","slug":"aok-zum-patientendaten-schutzgesetz-digitalisierung-vorantreiben-ohne-abstriche-beim-datenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/aok-zum-patientendaten-schutzgesetz-digitalisierung-vorantreiben-ohne-abstriche-beim-datenschutz\/","title":{"rendered":"AOK zum Patientendaten-Schutzgesetz: Digitalisierung vorantreiben ohne Abstriche beim Datenschutz"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AOK-Bundesverband hat den Referentenentwurf zum  Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft, sieht aber  insbesondere beim Datenschutz und bei den Finanzierungsregelungen zur  elektronischen Patientenakte (ePA) Nachbesserungsbedarf.<!--more--> &#8222;Es ist richtig, dass  der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen  mit diesem Gesetz vorantreiben will&#8220;, sagt AOK-Vorstand Martin Litsch anl\u00e4sslich der Anh\u00f6rung am Donnerstag (27. Februar). &#8222;Der Erweiterung der elektronischen  Patientenakte um zus\u00e4tzliche Funktionen wie Impfausweis, Mutterpass und  Zahn-Bonusheft ist konsequent und wird perspektivisch einen gro\u00dfen Nutzen f\u00fcr  die Versicherten stiften. Positiv ist aus unserer Sicht auch, dass an vielen  Punkten zeitgem\u00e4\u00dfe Verfahren im Sinne der Patienten eingef\u00fchrt werden. So wird  das sogenannte Zwei-Schl\u00fcssel-Prinzip \u00fcberwunden, bei dem nur bei gleichzeitiger Eingabe eines Patientenpasswortes und eines Arztschl\u00fcssels ein Zugriff auf die  Akte des Patienten erfolgen konnte. Jetzt ist klargestellt, dass es sich um eine versichertengef\u00fchrte Patientenakte handelt und dass die Patienten die  Datenhoheit haben&#8220;, so Litsch.  Der neu formulierte Anspruch des Patienten, dass sein Arzt Daten in die  elektronische Patientenakte eintr\u00e4gt, ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes  ebenfalls richtig: &#8222;Die Patienten haben k\u00fcnftig ein Recht darauf, dass die \u00c4rzte ihre Akte bef\u00fcllen. Das ist ein notwendiger Schritt, um die Digitalisierung im  Gesundheitswesen voranzubringen. Das Einspielen der Daten in die Akte wird  weitgehend automatisiert und standardisiert \u00fcber die Software der \u00c4rzte laufen&#8220;, so Litsch.  AOK begr\u00fc\u00dft Anbindung weiterer Akteure an die TI  Auch der im PDSG vorgesehene Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) durch die  gematik und die Anbindung weiterer Akteure wie Hebammen, Physiotherapeuten oder  Pflegeeinrichtungen wird vom AOK-Bundesverband begr\u00fc\u00dft: &#8222;Die Vernetzung aller  Akteure, die wir auch mit unserem Digitalen Gesundheitsnetzwerk verfolgen, ist  der richtige Weg&#8220;, betont Martin Litsch. Bevor der weitere Ausbau der  Telematik-Infrastruktur angegangen wird, sollte die TI aber auf den aktuellen  Stand der Technik gebracht werden. Mit der heutigen Hardware-basierten  Infrastruktur w\u00fcrden unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Technikkosten entstehen. Bereits bis heute seien etwa zwei Milliarden Euro in den Ausbau der TI geflossen, die allein der Beitragszahler tragen m\u00fcsse. Aus Sicht der AOK m\u00fcsse schnell eine  Alternative zu den Hardware-Konnektoren entwickelt werden, bevor die  Telematik-Infrastruktur weiter ausgerollt wird. &#8222;Das kann man mit einer  Software-basierten L\u00f6sung viel besser und effizienter hinbekommen&#8220;, so Litsch.  Die Einf\u00fchrung eines feingranularen Berechtigungsmanagements in der  elektronischen Patientenakte ab dem 1. Januar 2022 ist aus Sicht der AOK  ebenfalls ein richtiger Schritt, mit dem Versicherte k\u00fcnftig den Zugriff f\u00fcr  Leistungserbringer auf einzelne Dokumente in der elektronischen Patientenakte  erm\u00f6glichen oder entziehen k\u00f6nnen. &#8222;Es w\u00e4re allerdings gut gewesen, wenn das  differenzierte Berechtigungsmanagement bereits zur Einf\u00fchrung der ePA 2021  gegolten h\u00e4tte. Jetzt m\u00fcssen wir in einer \u00dcbergangszeit mit zwei Konzepten  arbeiten und haben h\u00f6here Aufw\u00e4nde bei der Umsetzung&#8220;, kritisiert der  AOK-Vorstand. Immerhin werde mit dem feingranularen Berechtigungsmanagement die  vollst\u00e4ndige Datensouver\u00e4nit\u00e4t des Patienten gew\u00e4hrleistet.  Die regelm\u00e4\u00dfige &#8222;Bef\u00fcllung&#8220; der ePA durch die \u00c4rzte sollte aus Sicht der AOK  nicht extra bezahlt werden &#8211; zumal es f\u00fcr die dahinterliegenden Anwendungen wie  Medikationsplan oder Notfalldaten bereits eigene Honorierungsregelungen zur  Bef\u00fcllung und Aktualisierung gibt. &#8222;Es kann nicht sein, dass die \u00c4rzte f\u00fcr jeden Klick in ihrer Praxis-Software extra bezahlt werden. Und mehr wird es f\u00fcr die  automatisierten Prozesse zur Aktualisierung der Patientendaten k\u00fcnftig nicht  brauchen&#8220;, erkl\u00e4rt der AOK-Vorstand.  Nachbesserungsbedarf gibt es aus Sicht der AOK auch beim Thema Datenspende: Der  Gesetzesentwurf sieht vor, dass Versicherte ihre ePA-Daten ab 2023 freiwillig  der wissenschaftlichen Forschung zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnen. &#8222;Bisher ist im  Gesetzesentwurf aber nicht ausreichend beschrieben, was mit den im geplanten  Forschungsdatenzentrum vorliegenden personenbezogenen Daten passieren soll, wenn ein Versicherter seine Einwilligung zur Datenspende widerruft&#8220;, kritisiert  Litsch. Zudem sollte jeder Versicherte festlegen k\u00f6nnen, wer seine Daten nutzen  darf: &#8222;Man sollte hier zwischen Universit\u00e4ten und \u00f6ffentlichen  Forschungseinrichtungen auf der einen Seite und privaten Unternehmen auf der  anderen Seite unterscheiden k\u00f6nnen.&#8220; Der AOK-Bundesverband trete f\u00fcr ein  vollst\u00e4ndiges Selbstbestimmungsrecht der Versicherten \u00fcber ihre Daten ein. Daher sei auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Beschr\u00e4nkung der Rechte aus der  Datenschutz-Grundverordnung nicht akzeptabel: &#8222;Es geht hier um die \u00dcbermittlung  pseudonymisierter Daten, bei denen der Personenbezug prinzipiell  wiederhergestellt werden kann. Daher m\u00fcssen hier alle Rechte aus der  Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden. Diesbez\u00fcglich d\u00fcrfen wir bei  Gesundheitsdaten keine Zweifel aufkommen lassen&#8220;, so Litsch.  Funktion des e-Rezeptes in die ePA integrieren  Die gematik soll nach dem Entwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz neue  Befugnisse und Aufgaben erhalten, die weit \u00fcber die bisherigen Regelungen  hinausgehen. Sie reichen bis zur Programmierung einer e-Rezept-App f\u00fcr die  Versicherten. &#8222;Diese Regelung f\u00fchrt zu einer Monopolisierung der  Software-Entwicklung, die f\u00fcr die Versicherten keine Vorteile haben wird. Der  Staat sollte keine Software herstellen, sondern die Rahmenbedingungen setzen.  Aus unserer Sicht w\u00e4re es besser, die Funktion des e-Rezepts in die  elektronische Patientenakte zu integrieren. Sie wird ja auch per App erreichbar  sein &#8211; und sollte der Dreh- und Angelpunkt f\u00fcr alle digitalen Prozesse rund um  die Gesundheit sein.&#8220; Um einen vollst\u00e4ndig digitalisierten Prozess von der  Verordnung bis zur Abrechnung zu erreichen, sollten die Krankenkassen zudem  einen unmittelbaren Zugriff auf die Verordnungen bekommen. So k\u00f6nnte man  beispielsweise den Genehmigungsprozess f\u00fcr Hilfsmittel deutlich vereinfachen.  &#8222;Die Versicherten h\u00e4tten damit die genehmigte Hilfsmittelverordnung auf ihrem  Smartphone, noch bevor sie die Arztpraxis verlassen haben&#8220;, so Litsch.)  Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Patientendaten-Schutzgesetz finden Sie auf www.aok-bv.de.  Pressekontakt:  Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:  Dr. Kai Behrens Telefon: 030 \/ 34646-2309 Mobil: 01520 \/ 15603042 E-Mail: presse@bv.aok.de  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/8697\/4530082 OTS:               AOK-Bundesverband  Original-Content von: AOK-Bundesverband, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/8697\/4530082\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AOK-Bundesverband hat den Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft, sieht aber insbesondere beim Datenschutz und bei<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-315819","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/315819","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=315819"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/315819\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=315819"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=315819"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=315819"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}