{"id":31897,"date":"2011-04-22T08:30:19","date_gmt":"2011-04-22T06:30:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=31897"},"modified":"2011-04-21T17:19:26","modified_gmt":"2011-04-21T15:19:26","slug":"sozialminister-garg-begrust-langere-fristen-beim-bildungs-und-teilhabepaket","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/sozialminister-garg-begrust-langere-fristen-beim-bildungs-und-teilhabepaket\/","title":{"rendered":"Sozialminister Garg begr\u00fc\u00dft l\u00e4ngere Fristen beim Bildungs- und Teilhabepaket"},"content":{"rendered":"<p>KIEL \/ BERLIN. Erfreut hat sich Schleswig-Holsteins Sozialminister Dr. Heiner Garg \u00fcber das Ergebnis des Runden Tisches zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ge\u00e4u\u00dfert. In Berlin hatten sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Vertreter der Kommunen sowie der L\u00e4nder darauf verst\u00e4ndigt, die Frist f\u00fcr die r\u00fcckwirkende Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket um 2 Monate bis zum 30.06.2011 zu verl\u00e4ngern.<!--more--><\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rte Minister Garg: \u201eDiese Entscheidung war ein Gebot der Vernunft und der Fairness. Man kann von den B\u00fcrgern nicht verlangen, binnen eines Monats alle Anspr\u00fcche geltend zu machen, nachdem sich die Politik doch erheblich Zeit mit der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten transparenten Neuregelung der SGB II-Leistungen gelassen hat. Ich freue mich sehr, dass die Anregung Schleswig-Holsteins einer verl\u00e4ngerten Antragsfrist aufgegriffen wurde.\u201c<\/p>\n<p>Nun komme es darauf an, dass die Angebote f\u00fcr mehr Bildung und Teilhabe auch tats\u00e4chlich wahrgenommen werden. Es sei auch eine Erziehungsverantwortung von Eltern, die Rechte ihrer Kinder wahrzunehmen. Garg: \u201eMan kann wirklich nicht behaupten, dass die Antragstellung zu kompliziert w\u00e4re. Trotzdem ist es richtig, dass weiterhin intensiv f\u00fcr das Bildungs- und Teilhabepaket geworben werden muss. Es handelt sich um ein erst seit wenigen Wochen bestehendes Angebot,  das erst noch bekannt gemacht werden muss.\u201c Deshalb sei es richtig, dass die Kommunen die Eltern noch einmal direkt ansprechen.<\/p>\n<p>Auch die \u00dcberlegung, alle in Frage kommenden Multiplikatoren zu nutzen, um auf die M\u00f6glichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes aufmerksam zu machen und f\u00fcr ihre Inanspruchnahme zu werben, begr\u00fc\u00dfte Garg ausdr\u00fccklich: \u201eMenschen, insbesondere Lehrkr\u00e4fte und Erzieherinnen, die im t\u00e4glichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen sind, k\u00f6nnen dazu beitragen, dass die zu Verf\u00fcgung stehenden Mittel auch wirklich ankommen.\u201c<\/p>\n<p>Garg w\u00fcrdigte, dass mit dem Bildungs- und Teilhabepaket etwas konzeptionell Neues auf den Weg gebracht wird: \u201eHier soll mehr erreicht werden, als eine simple Erh\u00f6hung von Auszahlungsbetr\u00e4gen. Die Bildungs- und Teilhabepakete basieren auf einer eingehenden Analyse, was sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen fehlt, um angemessene Entwicklungschancen zu er\u00f6ffnen.\u201c Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht die individuellen Anspr\u00fcche von Kindern gest\u00e4rkt. Dazu m\u00fcsse eine substanziell verbesserte Aussicht auf ein Erwachsenenleben ohne die Abh\u00e4ngigkeit von Transferleistungen geh\u00f6ren, so der Minister. \u201eEs ist daher richtig, dass die Gesellschaft direkt in bessere Chancen f\u00fcr sozial schlechter gestellte Kinder investiert.\u201c<\/p>\n<p>Hintergrund:<\/p>\n<p>Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein zentrales Element der Neuregelungen im Rahmen der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II).<br \/>\nDas Land unterst\u00fctzt die Kommunen bei der Umsetzung: Eine Arbeitsgruppe des Bund-L\u00e4nder-Ausschusses moderiert und begleitet den Prozess und hilft bei rechtlichen Fragen. \u00dcber die Gew\u00e4hrung von Bildungs- und Teilhabeleistungen f\u00fcr die rund 75.000 leistungsberechtigten Kinder im Land wird vor Ort in den Jobcentern entschieden. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach  dem SGB II liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte, die kommunale Tr\u00e4ger der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende sind.<br \/>\nDie mit der SGB II-Reform beschlossene Erh\u00f6hung des Regelsatzes zum 01.01.11 wird seit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt. Leistungsberechtigten wurden die Erh\u00f6hungen  nachtr\u00e4glich \u00fcberwiesen. Seit Anfang April wird der erh\u00f6hte Regelsatz regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberwiesen.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge zum Bildungs- und Teilhabepaket f\u00fcr die leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen k\u00f6nnen bei den \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Dienststellen von Kommunen, Kreisen und Jobcentern gestellt werden. Von den Eltern seit Jahresbeginn verauslagte Leistungen k\u00f6nnen r\u00fcckwirkend noch bis zum 30.06.2011 beantragt werden und werden auf Nachweis erstattet<\/p>\n<p>Weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums: www.bildungspaket.bmas.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL \/ BERLIN. 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