{"id":319660,"date":"2020-03-12T16:58:50","date_gmt":"2020-03-12T16:58:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/vermittler-auf-konfrontationskurs\/"},"modified":"2020-03-12T16:58:50","modified_gmt":"2020-03-12T16:58:50","slug":"vermittler-auf-konfrontationskurs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/vermittler-auf-konfrontationskurs\/","title":{"rendered":"Vermittler auf Konfrontationskurs"},"content":{"rendered":"<p>Marburg (ots) &#8211; Bundeskabinett beschlie\u00dft:  Aufsicht \u00fcber Finanzanlagenvermittler liegt zuk\u00fcnftig bei der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)     &#8211; Auswertung der Stellungnahmen der Verb\u00e4nde &#8211;  Komprimierte Zusammenfassung der Stellungnahmen bietet Orientierung  Zu dem im Dezember 2019 ver\u00f6ffentlichten Referentenentwurf zur \u00dcbertragung der Aufsicht \u00fcber <!--more-->Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (zwischenzeitlich als Kabinettsentwurf am 11. M\u00e4rz 2020 beschlossen) wurden insgesamt 23 Stellungnahmen auf der Website des Bundesfinanzministeriums zur Einsicht ver\u00f6ffentlicht. Das Deutsche Institut f\u00fcr Verm\u00f6gensbildung und Alterssicherung (DIVA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Rahmen des DIVA-Monitors (Ausgabe 1\/2020) die Stellungnahmen von elf wichtigen Verb\u00e4nden auszuwerten und dabei die Eingaben nach Einzelthemen zu strukturieren. Damit soll eine komprimierte Zusammenfassung der wichtigsten Argumente der Verb\u00e4nde f\u00fcr bzw. gegen eine BaFin-Aufsicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die eine fundierte Bewertung des Referentenentwurfes m\u00f6glich macht. Bei der Auswahl der einbezogenen Stellungnahmen (s.u.) wurde darauf geachtet, Verb\u00e4nde der vom Referentenentwurf unmittelbar betroffenen Vermittler (AfW, BDV, BDVM, BVK und VOTUM), der bislang in die Aufsicht einbezogenen Industrie- und Handelskammern (DIHK) und Wirtschaftspr\u00fcfer (WPK), die Verb\u00e4nde der Produktanbieter (BVI und GDV) sowie der Verbraucher (vzbv) und der Kreditinstitute als Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler (DSGV, BVR, BdB) einzubeziehen.     &#8211; Referentenentwurf geht \u00fcber den Koalitionsvertrag hinaus    &#8211; Branche lehnt das Vorhaben mehrheitlich ab    &#8211; Kritik am bestehenden Aufsichtssystem \u00fcberwiegend als unberechtigt      bewertet    &#8211; Zersplitterung der Aufsicht nimmt nicht ab, sondern zu    &#8211; Wirtschaftliche Belastung der Vermittler vervielfacht sich    &#8211; Niveau des Verbraucherschutzes nimmt ab    &#8211; Regelungen zu Vertriebsgesellschaften erzeugen viel B\u00fcrokratie    &#8211; Die Branche fordert praxisgerechte Alternativen zur BaFin-Aufsicht  Referentenentwurf geht \u00fcber den Koalitionsvertrag hinaus  Es wird darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag eine schrittweise \u00dcbertragung der Aufsicht hin zur BaFin vorsieht (BDV). Im Entwurf wird dagegen eine vollst\u00e4ndige \u00dcbertragung in einem Schritt vorgenommen, so das DIVA. Auch wird moniert, dass mit der Finanzanlagenvermittlerverordnung die Beratung gerade erst vollst\u00e4ndig neu geregelt und inhaltlich an die f\u00fcr Banken geltenden Regelungen des WpHG angeglichen wurde. Gefordert wird, zun\u00e4chst diese neuen Regelungen in der Praxis zu etablieren, sie dann zu evaluieren und erst danach \u00fcber notwendige Versch\u00e4rfungen der Aufsicht zu befinden (BDV, BVK, DIHK, VOTUM). Der AfW argumentiert, dass die Regelungen der FinVermV seinerzeit vom BMWi als alternativlos dargestellt wurden, im Widerspruch dazu jetzt nach Auffassung des BMF die BaFin-Aufsicht alternativlos sei.  Branche lehnt das Vorhaben mehrheitlich ab  Die \u00fcberwiegende Zahl der Verb\u00e4nde (Vermittlerverb\u00e4nde, BVI, GDV und DIHK) lehnt eine BaFin-Aufsicht grunds\u00e4tzlich ab oder beurteilt sie zumindest mit deutlicher Skepsis. Lediglich der vzbv und die Verb\u00e4nde der Kreditinstitute begr\u00fc\u00dfen den Gesetzentwurf. F\u00fcr Letztere sei das nachvollziehbar, so das DIVA, da sowohl Kreditinstitute als auch die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler seien und insoweit allein deshalb ein Interesse an einer Versch\u00e4rfung der Aufsicht bestehen k\u00f6nnte.  Kritik am bestehenden Aufsichtssystem \u00fcberwiegend als unberechtigt bewertet  Betont wird, dass Vermittler deutlich weniger Risiken als Banken ausgesetzt und dar\u00fcber hinaus fast immer Kleinunternehmen sind (BDV, BVK). Unterschiedliche Aufsichtssysteme seien deshalb nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig (BDV, DIHK, VOTUM). Der DIHK erw\u00e4hnt die f\u00fcr Vermittler v\u00f6llig \u00fcberzogenen Bu\u00dfgeldregelungen des WpHG. vzbv und die Verb\u00e4nde der Kreditinstitute fordern hingegen eine noch weitergehende Angleichung zwischen Wertpapierdienstleistern und Vermittlern wie zum Beispiel bei den Regelungen zu Zuwendungen und Interessenskonflikten.  Hervorgehoben wird in fast allen Stellungnahmen, dass Missst\u00e4nde in der Finanzanlagenvermittlung, die eine BaFin-Aufsicht rechtfertigen k\u00f6nnten, nicht nachgewiesen wurden. Allein dies wird von den Gegnern einer BaFin-Aufsicht als starkes Indiz f\u00fcr eine im bestehenden System funktionierende Aufsicht gesehen. Auch wird moniert, dass suggeriert wird, f\u00fcr die Aufsicht seien nur die Kammern bzw. Gewerbe\u00e4mter zust\u00e4ndig. Dies w\u00e4re jedoch eine stark verk\u00fcrzte Argumentation, denn auch die Wirtschaftspr\u00fcfer und die Produktanbieter \u00fcberwachen die Vermittler (BDV).  Der vzbv thematisiert im Gegensatz dazu Interessenskonflikte, die sich daraus ergeben, dass die Industrie- und Handelskammern gleicherma\u00dfen Aufsichtsinstanz wie Interessenvertreter der gewerblichen Berufe (hier: Finanzanlagenvermittler) seien.  Zersplitterung der Aufsicht nimmt nicht ab, sondern zu  Die Notwendigkeit einer \u00dcbertragung der Aufsicht wird im Referentenentwurf mit der Zersplitterung im derzeitigen System begr\u00fcndet. Die meisten Verb\u00e4nde weisen darauf hin, dass Finanzanlagenvermittler fast immer auch Versicherungen und oftmals auch Immobiliendarlehen vermitteln. Die Zersplitterung der Aufsicht w\u00fcrde demnach sogar zunehmen, wenn neben den IHKn und Gewerbe\u00e4mtern (Versicherungen und Immobiliendarlehen) zuk\u00fcnftig auch die BaFin (Finanzanlagen) aktiv wird (BDV, BVI, BVK, DIHK, VOTUM). Auch wird darauf hingewiesen, dass die f\u00fcr die Vermittler geltenden Vorschriften zur Kundenberatung (FinVermV) nahezu identisch seien mit den Regelungen des WpHG und insoweit ein Aufsichtsgef\u00e4lle nicht gegeben sei (BDV, BVK).  Wirtschaftliche Belastung der Vermittler vervielfacht sich  Mit Ausnahme des vzbv und der Verb\u00e4nde der Kreditinstitute kritisieren alle anderen Verb\u00e4nde die zus\u00e4tzlichen Kosten einer Aufsichtsverlagerung. Der Erf\u00fcllungsaufwand der Wirtschaft (einmalig und laufend) sei viel zu niedrig und die Kosteneinsparungen seien viel zu hoch angesetzt. Besondere Kritik wird an den deutlich h\u00f6heren Kosten f\u00fcr die Zulassung sowie der hohen BaFin-Umlage ge\u00fcbt, die von den Vermittlern zu tragen w\u00e4ren. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kostenbelastungen zu einer erheblichen Marktbereinigung f\u00fchren und den Markteintritt erschweren w\u00fcrden (BDV, BVK, DIHK, VOTUM). Bem\u00e4ngelt wird die zum Teil fehlende Nachvollziehbarkeit und Zurechenbarkeit der angegebenen Kosten und Kosteneinsparungen (AfW, BDV, BVI, DIHK, VOTUM).  Niveau des Verbraucherschutzes nimmt ab  Mehrere Verb\u00e4nde betonen in ihren Stellungnahmen, dass eine Aufsicht vor Ort durch IHKn und Gewerbe\u00e4mter sowie durch die Pr\u00fcfberichte der Wirtschaftspr\u00fcfer eine weitaus intensivere und qualitativ hochwertigere Aufsicht sei als eine zentrale Aufsicht in Form eines automatisierten j\u00e4hrlichen Pr\u00fcfberichtes (BDV, DIHK, GDV, VOTUM, WPK). Eine Aufsichtsverlagerung w\u00fcrde also den Verbraucherschutz eher schw\u00e4chen. Gleiches resultiere aus der Intransparenz durch zuk\u00fcnftig zwei (DIHK und BaFin) statt einem DIHK-Vermittlerregister (BVK, DIHK). Eine Schw\u00e4chung des Verbraucherschutzes wird auch in der &#8222;Enthaftung&#8220; angebundener Vermittler bei Vertriebsgesellschaften gesehen (BDV).  Der vzbv will den Verbraucherschutz erh\u00f6hen, indem die im Referentenentwurf genannten Mindestversicherungssummen f\u00fcr eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung drastisch angehoben werden.  Regelungen zur Vertriebsgesellschaft erzeugen viel B\u00fcrokratie  Insbesondere der BDV betont in seiner Stellungnahme eine ganze Reihe von &#8222;Problemen&#8220;, die mit dem neuen Konstrukt der Vertriebsgesellschaft verbunden seien. So schw\u00e4che die Verschiebung der Haftung vom Vermittler zur Vertriebsgesellschaft den Verbraucherschutz. Es w\u00e4re mit ganz erheblichen Kosten zu rechnen, u.a. auch durch die Forderung nach \u00fcberzogenen Compliance- und Risikomanagementsystemen. Die j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung der Vertriebsgesellschaft durch die BaFin sei unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, zumal auch f\u00fcr die Selbstauskunft ein j\u00e4hrlicher Rhythmus vorgesehen ist (AfW). Auch die unscharfe Begriffsbestimmung der Vertriebsgesellschaft und die fehlende Abgrenzung zu Kleinunternehmen wird kritisiert (DIHK, GDV). Von Seiten des DIVA wird erg\u00e4nzt, dass mit einer Bestellung eines externen Pr\u00fcfers durch die BaFin die Vertriebsgesellschaft sogar schlechter gestellt w\u00fcrde als Kreditinstitute.  Die Branche fordert praxisgerechte Alternativen zur BaFin-Aufsicht  Die Auswertung der Stellungnahmen zu m\u00f6glichen Alternativen zu einer BaFin-Aufsicht f\u00fchrt zu einem vergleichsweise einheitlichen Bild: Gefordert wird, die ggf. bestehende Zersplitterung zu beseitigen, indem zuk\u00fcnftig durchg\u00e4ngig in allen Bundesl\u00e4ndern die IHKn f\u00fcr Zulassung und Aufsicht zust\u00e4ndig sind (AfW, BDV, BDVM, BVK, BVI, DIHK, GDV, VOTUM). Zumindest die Pr\u00fcfung der Vermittler solle nicht auf eine neue Beh\u00f6rde \u00fcbertragen werden, sondern in der Zust\u00e4ndigkeit der erfahrenen Pr\u00fcfberufe verbleiben (WPK, DIHK, BDV, VOTUM). Der BDVM schl\u00e4gt vor, Leitkammern zu definieren, die im Schulterschluss mit der BaFin ein einheitliches Aufsichtsniveau gew\u00e4hrleisten sollen. VOTUM pl\u00e4diert f\u00fcr einen Fachbeirat von DIHK und BaFin. Der vzbv und die Verb\u00e4nde der Kreditinstitute sprechen der IHK-Organisation die Bef\u00e4higung zu einer Aufsicht auf einheitlichem Niveau ab. Au\u00dferdem wird gefordert, dass eine Aufsichtsinstitution auch \u00fcber Kenntnisse zu den zu vermittelnden Produkten verf\u00fcgen sollte, was bei der BaFin gegeben sei (vzbv).  Einbezogene Stellungnahmen (in alphabetischer Reihenfolge):  AfW           AfW &#8211; Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. BDV           Bundesverband Deutscher Verm\u00f6gensberater e. V. BDVM          Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. BVI           Bundesverband Investment und Asset Management e.V. BVK           Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. DIHK          Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. DSGV+BVR+BdB  Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.               + Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken               + Bundesverband der deutschen Banken e.V. GDV           Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vzbv          Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. VOTUM         Verband Unabh\u00e4ngiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in               Europa e. V. WPK           Wirtschaftspr\u00fcferkammer K\u00f6R  Die vollst\u00e4ndige Stellungnahme des DIVA &#8211; &#8222;DIVA-Monitor 01\/2020&#8220; &#8211; ist auf der Website des Forschungsinstituts oder direkt beim wissenschaftlichen Direktor des Instituts (michael.heuser@diva.de) abrufbar.  Verantwortlich f\u00fcr diese Pressemitteilung: Prof. Dr. Michael Heuser Wissenschaftlicher Direktor des DIVA Tel. 06421 59078-11 Fax 06421 59078-21 michael.heuser@diva.de | http:\/\/www.diva.de  Zum DIVA  Das Deutsche Institut f\u00fcr Verm\u00f6gensbildung und Alterssicherung (DIVA) ist das Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Verm\u00f6gensberater (BDV). Als &#8222;An-Institut&#8220; der renommierten Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) mit Hauptsitz in Paderborn wird es als unabh\u00e4ngige wissenschaftliche Einrichtung mit hohen Standards gef\u00fchrt. Sitz des DIVA ist Marburg.  In Studien und Forschungsprojekten widmet sich das DIVA Themen der finanziellen Absicherung und Geldanlage von B\u00fcrgern und Unternehmen in Deutschland wie auch Fragen der Regulierung des Finanzmarktes und der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme. In wissenschaftlich abgesicherten Um\u00acfragen ermittelt das DIVA Sichtweisen, Meinungen und Stimmungen der Bev\u00f6lkerung. Dabei macht sich das DIVA Wissen und Kontakte der 12.000 BDV-Mitglieder mit \u00fcber 8 Millionen Kundinnen und Kunden und monatlich mehr als 1 Million Kundenkontakten zunutze.  Repr\u00e4sentative Stichproben dieser Gruppe bilden die Basis seiner Umfragen und empirischen Forschungsprojekte. In ausf\u00fchrlichen Stellungnahmen, seinen &#8222;DIVA-Monitoren&#8220;, bezieht das Institut \u00f6ffentlich Position.  Kontakt zum DIVA  Wissenschaftlicher Direktor des DIVA ist Prof. Dr. Michael Heuser, gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Direktor Dr. Helge Lach.  Verantwortlich f\u00fcr diesen DIVA-Monitor und genereller Ansprechpartner f\u00fcr die inhaltliche Arbeit des DIVA ist der wissenschaftliche Direktor des DIVA, Prof. Dr. Michael Heuser: michael.heuser@diva.de .  kontakt@diva.de | http:\/\/www.diva.de  Pressekontakt:  kontakt@diva.de Prof.Dr. Michael Heuser Michael.Heuser@diva.de 06421-59078-0  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/142461\/4545942 OTS:               Deutsches Institut f\u00fcr Verm\u00f6gensbildung und Alterssicherung D IVA  Original-Content von: Deutsches Institut f\u00fcr Verm\u00f6gensbildung und Alterssicherung DIVA, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/142461\/4545942\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Marburg (ots) &#8211; Bundeskabinett beschlie\u00dft: Aufsicht \u00fcber Finanzanlagenvermittler liegt zuk\u00fcnftig bei der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) &#8211; Auswertung der Stellungnahmen<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-319660","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/319660","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=319660"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/319660\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=319660"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=319660"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=319660"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}