{"id":321574,"date":"2020-03-23T18:29:19","date_gmt":"2020-03-23T17:29:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=321574"},"modified":"2020-03-23T19:29:23","modified_gmt":"2020-03-23T18:29:23","slug":"landesregierung-appelliert-an-zweitwohnungsbesitzer-verzichten-sie-auf-anreise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/landesregierung-appelliert-an-zweitwohnungsbesitzer-verzichten-sie-auf-anreise\/","title":{"rendered":"Landesregierung appelliert an Zweitwohnungsbesitzer: Verzichten Sie auf Anreise"},"content":{"rendered":"<p>Landesregierung appelliert an Zweitwohnungsbesitzer: Verzichten Sie auf Anreise. Kiel &#8211; Die Landesregierung hat angesichts der Entwicklung der Corona-Pandemie ein weiteres Mal an Zweitwohnungsbesitzer an den K\u00fcsten von Nord- und Ostsee appelliert, auf eine Anreise zu verzichten. Wer eine Nebenwohnung bereits bezogen habe, werde diese nicht verlassen m\u00fcssen, sagte Innenminister Hans-Joachim Grote nach telefonischen Beratungen mit Landr\u00e4ten heute (23. M\u00e4rz) in Kiel. Dies habe das Land per Erlass vom heutigen Tage auch klargestellt.<!--more-->Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther mahnte zugleich einen respektvollen Umgang mit G\u00e4sten an, die sich in Schleswig-Holstein aufhielten. \u201eUnser Bundesland ist ein gro\u00dfartiger Tourismus-Standort. Wir m\u00fcssen auch in der jetzigen Krise zusammenstehen, R\u00fccksicht nehmen und im Rahmen aller geltenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen das gute Miteinander mit unseren G\u00e4sten bewahren.\u201c Beschimpfungen von G\u00e4sten, wie sie vereinzelt vorgekommen seien, \u201everbieten sich nicht nur aus Gr\u00fcnden guter Gastfreundschaft\u201c, sagte der Ministerpr\u00e4sident.<\/p>\n<p>Grote stellte nach den Beratungen mit den Landr\u00e4ten klar, dass die Kreise auf der Grundlage eines Klarstellungserlasses der Landesregierung zur Nutzung von Zweitwohnungen ihre bisherigen Allgemeinverf\u00fcgungen dazu \u00fcberarbeiten werden. Ziel sei ein einheitliches Vorgehen der Landkreise. \u201eNeuanreisen in Zweitwohnungen ohne triftigen Grund sind untersagt\u201c, sagte der Innenminister. Zweitwohnungsbesitzer, die ihre Immobilie in Schleswig-Holstein aktuell bereits nutzen, k\u00f6nnten im Land bleiben. Wer jedoch abreise, werde bis auf Weiteres nicht in seine Zweiwohnung zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Triftige Gr\u00fcnde im Sinne des Erlasses, der f\u00fcr alle Landkreise gelten soll, sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Nebenwohnung wird aus zwingenden beruflichen, gesundheitlichen sowie aus ehe-, sorge-und betreuungsrechtlichen Gr\u00fcnden genutzt.<\/li>\n<li>Verwandte 1. Grades, die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner haben in der Nebenwohnung ihren derzeitigen Aufenthaltsort.<\/li>\n<li>Eine zwingende Betreuung von betreuungs- oder pflegebed\u00fcrftigen nahen Familienangeh\u00f6rigen in oder bei der Nebenwohnung soll sichergestellt werden.<\/li>\n<li>Es ist eine am Hauptwohnsitz nicht zu gew\u00e4hrleistende Trennung von Personen vorzunehmen, die aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung unter h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne gestellt wurden.<\/li>\n<li>Es sind zwingende und nicht aufschiebbare Erhaltungs- und Sicherungsma\u00dfnahmen an der Nebenwohnung vorzunehmen. Dies gilt nicht f\u00fcr Renovierungsarbeiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Tourismusminister Bernd Buchholz dankte dem Innenminister f\u00fcr die Klarstellung, die durch die Allgemeinverf\u00fcgung einiger Landr\u00e4te notwendig geworden war, und entschuldigte sich im Namen aller Tourismusakteure im Land: \u201eDie inakzeptablen Ausf\u00e4lle einiger weniger B\u00fcrger gegen\u00fcber den Wohnungsbesitzern sind zutiefst bedauerlich. Sie sollten weder Zweifel an der Gastfreundschaft der Schleswig-Holsteiner noch an dem seit Jahrzehnten praktizierten guten Miteinander mit allen Zweitwohnungsbesitzern aufkommen lassen.\u201c<\/p>\n<p>Der Sprecher der Landr\u00e4te und Landrat des Kreises Ostholstein, Reinhard Sager, nannte die Klarstellung durch das Land folgerichtig und hilfreich. \u201eDie Allgemeinverf\u00fcgungen der Kreise waren aufgrund der gestrigen Entscheidungen von Bund und L\u00e4ndern ohnehin neu zu bewerten. So war das von uns auch als Ma\u00dfnahme f\u00fcr das vergangene Wochenende gedacht; die Allgemeinverf\u00fcgungen befristet,\u201c erkl\u00e4rte Sager. Es sei nie darum gegangen, Einheimische gegen &#8222;Zweitwohnungsbesitzer&#8220; auszuspielen, sondern alle M\u00f6glichkeiten zu ergreifen, der Virusverbreitung entgegenzutreten. Diesem Ziel diene nun auch die neue Regelung. \u201eSo gerne wir Zweitwohnungsbesitzer bei uns begr\u00fc\u00dfen, so sehr ist es jetzt richtig, diese ebenfalls zumutbaren Beschr\u00e4nkungen zu unterwerfen,\u201c sagte Sager.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Landesregierung appelliert an Zweitwohnungsbesitzer: Verzichten Sie auf Anreise. 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