{"id":324345,"date":"2020-03-30T14:30:02","date_gmt":"2020-03-30T14:30:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/kosten-fuers-home-office-in-der-corona-krise-absetzen-foto\/"},"modified":"2020-03-30T19:37:26","modified_gmt":"2020-03-30T17:37:26","slug":"kosten-fuers-home-office-in-der-corona-krise-absetzen-foto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/kosten-fuers-home-office-in-der-corona-krise-absetzen-foto\/","title":{"rendered":""},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"size-full aligncenter\" title=\"Kosten f\u00fcrs Home-Office in der Corona-Krise absetzen? \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/69585 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: \" src=\"https:\/\/cache.pressmailing.net\/thumbnail\/story_big\/d5f38bdd-3030-4126-a37b-77018ebfc6fe\/vlh_corona_homeoffice.jpg\" \/><\/p>\n<p>Neustadt a. d. W. (ots) &#8211; Nach aktuellem Steuerrecht lassen sich die Kosten f\u00fcrs Home-Office nur dann absetzen, wenn der Arbeitnehmer zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer hat. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) empfiehlt, die Bestimmungen angesichts der Corona-Krise zu lockern, sodass auch die Kosten f\u00fcr eine Arbeitsecke absetzbar sein k\u00f6nnen.<!--more--> Vor\u00fcbergehendes Home-Office in der Corona-Krise Die meisten Arbeitnehmer, die jetzt aufgrund der Corona-Pandemie teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten m\u00fcssen, haben ihren Arbeitsplatz normalerweise im Unternehmen: das B\u00fcro mit Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker und \u00e4hnlichen Ger\u00e4ten. Wer nun pl\u00f6tzlich im Home-Office ist, sitzt in vielen F\u00e4llen am Esstisch, in der Arbeitsecke im Wohnzimmer oder auch am Schreibtisch im Flur und arbeitet mit einem betrieblichen Laptop oder am eigenen Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server. F\u00fcr die Mehrheit der Arbeitnehmer ist dieses mobile Arbeiten als vor\u00fcbergehende L\u00f6sung angesichts der Corona-Krise gedacht: Um Ansteckungen mit dem Virus zu vermeiden, arbeiten sie f\u00fcr einige Wochen oder Monate ausschlie\u00dflich von zu Hause aus oder im Wechsel zwischen B\u00fcro und zu Hause, sodass beispielsweise nur jeweils ein Arbeitnehmer im B\u00fcro des Arbeitgebers sitzt. Aktuelles Steuerrecht: Es muss ein separates Arbeitszimmer sein Nach aktuellem Steuerrecht k\u00f6nnen Arbeitnehmer die Kosten f\u00fcr ihr Arbeitszimmer nur dann absetzen, wenn es sich dabei um einen eigenen Raum handelt. Ein Durchgangszimmer, den K\u00fcchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer erkennt das Finanzamt nicht an. Denn: Das Arbeitszimmer muss fast ausschlie\u00dflich f\u00fcr die berufliche T\u00e4tigkeit genutzt werden. Bei der Frage, wie viel Kosten Arbeitnehmer f\u00fcr ihr Arbeitszimmer absetzen k\u00f6nnen, entscheidet die Art der Nutzung: Ist das separate Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen T\u00e4tigkeit &#8211; zum Beispiel bei freischaffenden Journalisten oder Schriftstellern &#8211; k\u00f6nnen die Kosten in voller H\u00f6he als Werbungskosten abgesetzt werden. Wird das separate Arbeitszimmer lediglich f\u00fcr bestimmte berufliche Aufgaben genutzt und steht daf\u00fcr beim Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verf\u00fcgung, k\u00f6nnen maximal 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten in die Steuererkl\u00e4rung eingetragen werden. Das gilt zum Beispiel f\u00fcr Lehrer oder Au\u00dfendienstmitarbeiter. VLH: Auch die Kosten f\u00fcr die Arbeitsecke sollten in Corona-Zeiten anerkannt werden F\u00fcr Arbeitnehmer und Angestellte, die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise von zu Hause aus arbeiten, gilt bislang nach wie vor: Nur f\u00fcr ein separates Arbeitszimmer lassen sich die Kosten absetzen. Wer derzeit und \u00fcber mehrere Wochen im Home-Office in der Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, geht leer aus. Die VLH betrachtet es deshalb als sinnvoll, die besondere Situation der Corona-Pandemie bei verst\u00e4rktem Einsatz im Home-Office steuerlich zu ber\u00fccksichtigen: Bundesregierung und Finanzministerium sollten f\u00fcr das Steuerjahr auch die tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr eine Arbeitsecke anerkennen, sowie anteilig die Kosten f\u00fcr Strom, Telefon oder Miete &#8211; genau wie f\u00fcr den privat finanzierten B\u00fcrostuhl oder Computer. Unsere Empfehlungen f\u00fcr Arbeitnehmer Bis entsprechende \u00c4nderungen f\u00fcr das Steuerjahr 2020 kommen sollten, empfehlen wir Arbeitnehmern daher folgendes: &#8211; Ob mit oder ohne separatem Arbeitszimmer: Arbeitnehmer sollten sich eine schriftliche Bescheinigung ihres Arbeitgebers ausstellen lassen, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Unternehmen nicht zur Verf\u00fcgung stand und der Arbeitnehmer deshalb von zu Hause aus arbeiten musste. &#8211; Au\u00dferdem sollten Arbeitnehmer m\u00f6glichst pr\u00e4zise aufzeichnen, wann sie ihre Arbeitsecke oder Arbeitszimmer genutzt haben &#8211; zum Beispiel in Form einer Tabelle mit Datum, Anzahl der Stunden usw. &#8211; Rechnungen f\u00fcr zum Beispiel Druckerpapier, Schreibmaterial, Stromkosten und Telefonkosten sollten aufbewahrt werden, falls der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet. &#8211; Je detaillierter die Aufzeichnungen und die Nachweise sind, desto gr\u00f6\u00dfer sind die Chancen, dass die Finanz\u00e4mter die Aufwendungen anerkennen. Die VLH: Gr\u00f6\u00dfter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands gr\u00f6\u00dfter Lohnsteuerhilfeverein. Gegr\u00fcndet im Jahr 1972, stellt die VLH au\u00dferdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt f\u00fcr ihre Mitglieder die Einkommensteuererkl\u00e4rung, beantragt Freibetr\u00e4ge, ermittelt und beantragt F\u00f6rderungen und Zulagen, pr\u00fcft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach \u00a7 4 Nr. 11 StBerG. Pressekontakt: Christina Georgiadis Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) Fritz-Voigt-Str. 13 67433 Neustadt a.d. Weinstra\u00dfe Tel.: 06321 4901-0 Fax: 06321 4901-49 E-Mail: presse@vlh.de Web: http:\/\/www.vlh.de\/presse Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/69585\/4560149 OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. &#8211; VLH Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. &#8211; VLH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/69585\/4560149\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neustadt a. d. W. 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