{"id":32642,"date":"2011-05-05T14:31:48","date_gmt":"2011-05-05T12:31:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=32642"},"modified":"2011-05-05T14:31:48","modified_gmt":"2011-05-05T12:31:48","slug":"regelungen-zum-wiesenvogelschutz-erlassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/regelungen-zum-wiesenvogelschutz-erlassen\/","title":{"rendered":"Regelungen zum Wiesenvogelschutz erlassen"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat heute (5. Mai) einen Erlass mit Bewirtschaftungsvorgaben herausgegeben, die bei einem geplanten Umbruch von Dauergr\u00fcnland in Wiesenvogelgebieten des Landes zu beachten sind. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung wird er auch in K\u00fcrze im schleswig-holsteinischen Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht.<!--more--><br \/>\nFrau Rumpf begr\u00fcndete die neuen Bestimmungen mit erheblichen Bestandsr\u00fcckg\u00e4ngen bei den Wiesenv\u00f6geln. So sind beispielsweise die Best\u00e4nde der Uferschnepfe, die weltweit auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten steht, dramatisch eingebrochen. In den Gr\u00fcnlandgebieten der Westk\u00fcste Schleswig-Holsteins sind R\u00fcckg\u00e4nge von gebietsweise \u00fcber 70 Prozent in den letzten zehn Jahren festgestellt worden. Neben nat\u00fcrlichen Ursachen wie dem Fuchs spielt auch der unmittelbare Lebensraumverlust durch Umwandlung von Gr\u00fcn- in Ackerland eine Rolle. Hauptursache hierf\u00fcr sind falsche Anreize im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes. &#8222;&#8220;Auch wenn der Vertragsnaturschutz und Verbesserungen beim Wassermanagement teilweise positive Effekte gezeigt haben, konnten dadurch die Verluste an anderer Stelle leider nicht kompensiert werden. Deshalb mussten Bewirtschaftungsvorgaben f\u00fcr Wiesenvogel-Gr\u00fcnland erlassen werden. Au\u00dferdem setze ich auf eine \u00c4nderung des EEG, die die Anreize f\u00fcr den Energiemais beseitigt. Hierf\u00fcr werde ich mich weiter einsetzen&#8220;&#8220;, so Juliane Rumpf.<br \/>\nDas Gebiet, in dem die Auflagen gelten, umfasst neben den Nordseeinseln, Eiderstedt und Teilen der Eider-Treene-Sorge-Region auch Gebiete an der Unterelbe und kleinere Fl\u00e4chen in verschiedenen Kreisen.<br \/>\nDer Erlass enth\u00e4lt folgende Detailregelungen: In der Brutzeit (1. April bis 30. Juni) darf kein Gr\u00fcnland umgebrochen werden. Au\u00dferdem m\u00fcssen innerhalb des betroffenen regionalen Naturraums Ersatzfl\u00e4chen angeboten werden, die in Gr\u00fcnland umgewandelt werden. Das neu zu schaffende Gr\u00fcnland muss qualitativ dem umgebrochenen entsprechen, um einen \u00f6kologischen Verlust zu vermeiden.<br \/>\nUmweltministerin Rumpf: &#8222;&#8220;Auch wenn ich Verst\u00e4ndnis habe, dass es teilweise prinzipielle Bedenken gegen ordnungsrechtliche Ma\u00dfnahmen gibt, blieb angesichts des deutlichen R\u00fcckgangs der Wiesenvogelbest\u00e4nde keine andere Wahl. Unser gemeinsames Ziel muss sein, den Artenr\u00fcckgang bei den Wiesenv\u00f6geln zu stoppen. Daf\u00fcr biete ich den Landwirten auch weiterhin eine enge Kooperation an, die sich in vielen Projekten bereits sehr gut bew\u00e4hrt hat.&#8220;&#8220;<br \/>\nDer Erlass ist zun\u00e4chst auf zwei Jahre befristet. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe k\u00f6nnen sich mit ihren Fragen an das Landesamt f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume in Flintbek wenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat heute (5. 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