{"id":328682,"date":"2020-04-08T11:53:03","date_gmt":"2020-04-08T09:53:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=328682"},"modified":"2020-04-11T11:59:04","modified_gmt":"2020-04-11T09:59:04","slug":"kabinett-beschliesst-ergaenzte-landesverordnung-zum-umgang-mit-sars-cov-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/kabinett-beschliesst-ergaenzte-landesverordnung-zum-umgang-mit-sars-cov-2\/","title":{"rendered":"Kabinett beschlie\u00dft erg\u00e4nzte Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 &#8211;"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-316629 alignright\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2.jpg\" alt=\"\" width=\"145\" height=\"145\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2.jpg 500w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2-216x216.jpg 216w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2-320x320.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2-100x100.jpg 100w\" sizes=\"auto, (max-width: 145px) 100vw, 145px\" \/><\/a>Kabinett beschlie\u00dft erg\u00e4nzte Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 &#8211; Klarstellungen bei Reisen, Familienzusammenk\u00fcnften und (mobiler) Gastronomie. KIEL. Die Landesregierung hat heute (8. April) die bestehende Landesverordnung punktuell erg\u00e4nzt und vor allem Klarstellungen zu h\u00e4ufig gestellten Fragen im Hinblick auf Familienzusammenk\u00fcnfte vorgenommen. Neben Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen zu Regelungen zu Familienbesuchen wurden ebenfalls Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen zu gastronomischen Angeboten aufgenommen.<!--more-->Gesundheitsminister Heiner Garg: &#8222;Mir ist bewusst, dass viele Menschen viele Fragen haben. Uns ist es wichtig, durch Klarstellungen und Konkretisierungen so gut und umfassend wie m\u00f6glich zu informieren. Dabei ist es besonders wichtig, unser aller \u00fcbergeordnetes Ziel im Auge zu behalten: Kontakte reduzieren. Die Verbreitung des Virus bremsen. Nicht notwendige Reisen unterlassen, Gro\u00dfeltern und andere besonders gef\u00e4hrdete Gruppen m\u00f6glichst nicht besuchen. Damit sch\u00fctzen wir unsere Liebsten.&#8220;<\/p>\n<p>Die wichtigsten Klarstellungen und Erg\u00e4nzungen:<\/p>\n<p>. Zu Reisen nach Schleswig-Holstein wurde in der Begr\u00fcndung klargestellt, dass Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt sind. Unter diese Reisen fallen nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem r\u00e4umlichen Umfeld zur Wohnung und grunds\u00e4tzlich Ausfl\u00fcge von geringem Umfang wie Spazierg\u00e4nge und Fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht). F\u00fcr die Bev\u00f6lkerung Schleswig-Holsteins sind, mit Ausnahme der Inseln und Halligen, Tagesreisen innerhalb des Landes zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>. Zu Reisen nach Schleswig-Holstein wurde bez\u00fcglich Familienzusammenk\u00fcnften in \u00a72 der Verordnung ein Absatz (3a) eingef\u00fcgt, welcher regelt, dass die Beschr\u00e4nkungen nicht f\u00fcr Reisen zu oder f\u00fcr Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragene Lebenspartnern, Lebensgef\u00e4hrten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten gelten. Die Teilnehmerzahl eines solchen Zusammenkommens im privaten Raum sowie entsprechender Zusammenk\u00fcnfte im \u00f6ffentlichen Raum darf insgesamt zehn Personen nicht \u00fcbersteigen (dies ist eine Neuerung und nicht nur eine Klarstellung). Ausnahmsweise ist bei Haushalten mit mehr als zehn Personen die Zahl der tats\u00e4chlichen Mitglieder des Haushalts ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>. Weitere Klarstellungen zu Familienzusammenk\u00fcnften finden sich in der Begr\u00fcndung der Verordnung, demnach sind Familienangeh\u00f6rige im Sinne dieser Vorschrift Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgef\u00e4hrten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister und Gro\u00dfeltern. Aus seuchenprophylaktischen Gr\u00fcnden soll jedoch auf Reisen zu oder auf Zusammenkommen von Familienangeh\u00f6rigen freiwillig verzichtet bzw. sollen diese auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern soll wo auch immer m\u00f6glich eingehalten werden. Im privaten Bereich sollen nicht im gleichen Ma\u00dfe Beschr\u00e4nkungen gelten wie im \u00f6ffentlichen Raum. Dennoch ist es auch hier trotz des berechtigten Interesses an der Pflege privater, insbesondere famili\u00e4rer Kontakte notwendig, allzu gro\u00dfe Menschenansammlungen zu vermeiden. Daher wird die Gesamtpersonenzahl f\u00fcr ein Zusammenkommen im privaten Raum auf maximal 10 beschr\u00e4nkt. Diese Beschr\u00e4nkung gilt auch f\u00fcr famili\u00e4re Zusammenk\u00fcnfte im \u00f6ffentlichen Raum. Diese Beschr\u00e4nkung gilt jeweils nicht, wenn die Anzahl der dem Haushalt angeh\u00f6renden Personen diese Zahl \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>. Zu Gastronomieangeboten wurde eine Klarstellung bez\u00fcglich Wochenm\u00e4rkten in der Begr\u00fcndung der Verordnung eingef\u00fcgt. So sind explizit auch nicht-ortsgebundene und tempor\u00e4re Angebote f\u00fcr den Au\u00dferhausverkauf von mitnahmef\u00e4higen Speisen auf Wochenm\u00e4rkten, zum Beispiel W\u00fcrstchenbuden, Kaffeest\u00e4nde und Grillh\u00e4hnchenwagen untersagt. Ebenfalls wurde erg\u00e4nzt, dass der Verzehr von Speisen im Umkreis von 100 Metern um gastronomische Einrichtungen untersagt ist.<\/p>\n<p>Die Landesverordnung im Wortlaut wird ver\u00f6ffentlicht unter <a href=\"http:\/\/www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-erlasse\">www.schleswig-holstein.de\/coronavirus-erlasse<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kabinett beschlie\u00dft erg\u00e4nzte Landesverordnung zum Umgang mit SARS-CoV-2 &#8211; Klarstellungen bei Reisen, Familienzusammenk\u00fcnften und (mobiler) Gastronomie. KIEL. 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