{"id":329565,"date":"2020-04-14T16:34:11","date_gmt":"2020-04-14T16:34:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/politik-wirtschaft\/wiederholung-gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen-sicherstellen-aktuelle-stellungnahme-corona-pandemie\/"},"modified":"2020-04-14T16:34:11","modified_gmt":"2020-04-14T16:34:11","slug":"wiederholung-gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen-sicherstellen-aktuelle-stellungnahme-corona-pandemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wiederholung-gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen-sicherstellen-aktuelle-stellungnahme-corona-pandemie\/","title":{"rendered":"(Wiederholung: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen \/ Aktuelle Stellungnahme Corona-Pandemie)"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Hinweis: F\u00e4lschlicherweise ist in der Pressemitteilung vom 9. April 2020 &#8222;Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen&#8220; entgegen unseres \u00fcblichen Sprachgebrauchs der Begriff &#8222;taubstumm&#8220; verwendet worden. Dieser wird von geh\u00f6rlosen Menschen als diskriminierend empfunden. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.<!--more-->  Das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte fordert Bund, L\u00e4nder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Ma\u00dfnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gew\u00e4hrleisten. &#8222;Restriktionen zur Eind\u00e4mmung des Corona-Virus d\u00fcrfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen&#8220;, erkl\u00e4rte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anl\u00e4sslich der Ver\u00f6ffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.  Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und h\u00f6rbeeintr\u00e4chtigten Menschen, den k\u00f6rperlich, psychisch und intellektuell beeintr\u00e4chtigten Menschen auch Menschen mit chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeintr\u00e4chtigungen.  &#8222;Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung f\u00fcr alle gleicherma\u00dfen zu gew\u00e4hrleisten&#8220;, so Rudolf weiter. So m\u00fcsse beispielsweise der Zugang zu (Corona-)Ambulanzen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Infektion barrierefrei und bei Bedarf durch angemessene Vorkehrungen auch in Form von zus\u00e4tzlicher pers\u00f6nlicher Assistenz sichergestellt werden. Staatliche Ma\u00dfnahmen, Informationen der Gesundheitsbeh\u00f6rden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen m\u00fcssten der \u00d6ffentlichkeit in Geb\u00e4rdensprache und allen Arten und Formaten zur Verf\u00fcgung gestellt werden, einschlie\u00dflich zug\u00e4nglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.  &#8222;Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Ma\u00dfnahmen. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen f\u00fcr den Notfall k\u00f6nnen sinnvoll sein, m\u00fcssen jedoch in Einklang mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Leben, der Menschenw\u00fcrde und dem Grundsatz der Gleichheit stehen&#8220;, so Rudolf weiter.  Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abw\u00e4gung vorgeben sollen, sei h\u00f6chst kritisch zu sehen. &#8222;Ethisch hoch brisante Fragen d\u00fcrfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden&#8220;, betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und f\u00f6rderlich, dar\u00fcber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten. &#8222;Hier stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung&#8220;, so Rudolf.  &#8222;Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist f\u00fcr Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeintr\u00e4chtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zur\u00fcckzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen&#8220;, hei\u00dft es in der Stellungnahme.  WEITERE INFORMATIONEN  Stellungnahme (April 2020): Das Recht auf gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie. Berlin: Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte.  http:\/\/ots.de\/mOybuc  Stellungnahme (April 2020): Menschenrechte \u00c4lterer auch in der Corona-Pandemie wirksam sch\u00fctzen. Berlin: Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte.  http:\/\/ots.de\/BxMafg  Pressekontakt:  Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Telefon: 030 259 359 &#8211; 14 Mobil: 0160 966 500 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de Twitter: @DIMR_Berlin  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/51271\/4571223 OTS:               Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte  Original-Content von: Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/51271\/4571223\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Hinweis: F\u00e4lschlicherweise ist in der Pressemitteilung vom 9. 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