{"id":336272,"date":"2020-05-06T14:47:58","date_gmt":"2020-05-06T14:47:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/bahnbrechende-verhandlung-vor-dem-bgh-vi-zr-252-19-im-abgasskandal-vw-fahrer-biegt-auf-die-siegerstrasse-ein-geschaedigte-des-vw-dieselskandals-sollten-spaetestens-jetzt-handeln\/"},"modified":"2020-05-06T14:47:58","modified_gmt":"2020-05-06T14:47:58","slug":"bahnbrechende-verhandlung-vor-dem-bgh-vi-zr-252-19-im-abgasskandal-vw-fahrer-biegt-auf-die-siegerstrasse-ein-geschaedigte-des-vw-dieselskandals-sollten-spaetestens-jetzt-handeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bahnbrechende-verhandlung-vor-dem-bgh-vi-zr-252-19-im-abgasskandal-vw-fahrer-biegt-auf-die-siegerstrasse-ein-geschaedigte-des-vw-dieselskandals-sollten-spaetestens-jetzt-handeln\/","title":{"rendered":"Bahnbrechende Verhandlung vor dem BGH, VI ZR 252\/19, im Abgasskandal: VW-Fahrer biegt auf die Siegerstra\u00dfe ein \/ Gesch\u00e4digte des VW-Dieselskandals sollten sp\u00e4testens jetzt handeln"},"content":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (ots) &#8211; Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich gestern erstmals mit der Haftung von Volkswagen im Dieselskandal befasst. In dem Verhandlungstermin am 05. Mai 2020 ist deutlich geworden, dass der VI. Zivilsenat des BGH aller Voraussicht nach die Volkswagen AG wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung zu Schadensersatz verurteilen wird.<!--more--> &#8222;Die Rechtslage kann bereits jetzt als grunds\u00e4tzlich gekl\u00e4rt erachten werden. Nachdem sich der BGH verbraucherfreundlich positioniert hat, sollten Betroffene ihre Anspr\u00fcche sp\u00e4testens jetzt mit aller Konsequenz durchsetzen&#8220;, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko G\u00f6pfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht t\u00e4tigen Kanzlei Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte aus N\u00fcrnberg.  Endlich war es so weit. Der Bundesgerichtshof verhandelte am 05. Mai 2020 zum ersten Mal einen Schadensersatzprozess gegen Volkswagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Der dortige Kl\u00e4ger hatte im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI gekauft, der mit einem Motor des Typs EA189 ausgestattet ist. Das Kraftfahrtbundesamt stellte fest, dass die Motorsteuerung eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung enth\u00e4lt und gab der Volkswagen AG auf, diese zu beseitigen. Der Kl\u00e4ger lie\u00df im Februar 2017 ein &#8222;Software-Update&#8220; aufspielen. Mit seiner Klage verlangte der Kl\u00e4ger von VW die R\u00fcckzahlung des Kaufpreises gegen \u00dcbergabe des Kfz. Das OLG Koblenz hatte VW mit Urteil vom 12.06.2019, 5 U 1318\/18, zu Schadensersatz verurteilt.  &#8222;Die Ausf\u00fchrungen des Senats in dem gestrigen Verhandlungstermin d\u00fcrften VW sicherlich nicht gefallen haben, nachdem sich der BGH gem\u00e4\u00df seiner vorl\u00e4ufigen aber ebenso klaren Rechtsauffassung deutlich auf die Seite der durch den Dieselskandal gesch\u00e4digten Verbraucher gestellt hat&#8220;, meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Die Argumente des Volkswagen-Konzerns konnten den Vorsitzenden Richter Stephan Seiters in seinem ausf\u00fchrlichen, einleitenden Vortrag nicht \u00fcberzeugen. Gro\u00dfe Zweifel hatten die Bundesrichter insbesondere an der Darstellung von VW, den Kunden w\u00e4re durch den Einsatz einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung kein Schaden entstanden. Dieser bestehe in der Gefahr der Stilllegung des Kfz, den h\u00f6heren Kosten einer Nachr\u00fcstung sowie in der entt\u00e4uschten Erwartung, mit einem sauberen Diesel einen Teil zum Umweltschutz beitragen zu wollen. Zudem m\u00fcsse sich der Konzern das Handeln leitender Angestellter zurechnen lassen, auch wenn diese nicht im Vorstand sind.  &#8222;Nach unserer Auffassung wurde bereits zum Verhandlungsauftakt klar, dass der BGH die Volkswagen AG wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung verurteilen wird&#8220;, erl\u00e4utert Rechtsanwalt G\u00f6pfert. Das endg\u00fcltige Urteil wird am 25.05.2020 verk\u00fcndet werden. Es ist nachvollziehbar, dass der Konzern versucht, die Auswirkungen der sich abzeichnenden h\u00f6chstrichterlichen Entscheidung m\u00f6glichst klein zu reden. Anlass f\u00fcr neue Klagen werde es kaum geben, lie\u00df VW prompt verlautbaren, und verwies auf die hohe Annahmequote im &#8222;Massenvergleich&#8220; in dem Musterfeststellungsklageverfahren und die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen, die nicht zu der VW-Musterfeststellungsklage angemeldet worden waren.  Ist die Verz\u00f6gerungstaktik von VW also aufgegangen und die weit \u00fcberwiegende Mehrheit der vom VW-Dieselskandal Betroffenen, die bislang noch keine gerichtlichen Ma\u00dfnahmen ergriffen haben, bleibt auf den Sch\u00e4den sitzen? Nach Auffassung der N\u00fcrnberger Rechtsanw\u00e4lte Dr. Hoffmann &amp; Partner l\u00e4sst sich diese Frage gl\u00fccklicherweise mit &#8222;Nein&#8220; beantworten.  Dies betrifft zun\u00e4chst diejenigen Autobesitzer, die trotz Anmeldung zu der Musterfeststellungsklage kein Vergleichsangebot von VW erhalten haben. In der weit \u00fcberwiegenden Mehrheit der rund 100.000 nicht f\u00fcr einen Vergleich &#8222;qualifizierten&#8220; F\u00e4lle erfolgte der Erwerb des manipulierten Kfz nach dem 31.12.2015. In diesen Sachverhalten lehnen einige Gerichte eine Schadensersatzhaftung der Volkswagen AG ab. VW sah daher ein geringeres Haftungsrisiko und damit keinen Anlass f\u00fcr eine Vergleichszahlung.  Die circa 100.000 Gesch\u00e4digten, die durch das Sieb gefallen sind, m\u00fcssen dennoch nicht leer ausgehen. Denn nach Auffassung der N\u00fcrnberger Rechtsanw\u00e4lte bestehen auch f\u00fcr Betroffene, die ihr Kfz erst nach dem 31.12.2015 gekauft haben, gute Chancen, ihre Anspr\u00fcche erfolgreich gerichtlich durchzusetzen, wie etwa die Entscheidungen des OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2019, 13 U 149\/18, des OLG Oldenburg, Urteil vom 16.01.2020, 14 U 166\/19, und des OLG Koblenz, Urteil vom 03.04.2020, 8 U 1956\/19, zeigen.  Verbraucher sollten ihre Schadensersatzanspr\u00fcche daher unbedingt mit einer Einzelklage weiter verfolgen. Dies gilt nicht nur f\u00fcr Gesch\u00e4digte, die sich der VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sondern auch f\u00fcr all diejenigen, die bisher noch \u00fcberhaupt keine rechtlichen Schritte unternommen haben. &#8222;Denn entgegen der durch den VW-Konzern vertretenen Meinung sind Schadensersatzanspr\u00fcche auch f\u00fcr Besitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 mit Nichten bereits mit Ablauf des 31.12.2019 verj\u00e4hrt. Vielmehr k\u00f6nnen diese nach unserer klaren Rechtsmeinung auch im Jahr 2020 noch erfolgversprechend durchgesetzt werden&#8220;, stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann heraus.  Gerade wenn Autobesitzer \u00fcber eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verf\u00fcgen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko, wobei Rechtsschutzversicherer die Rechtsauffassung der N\u00fcrnberger Rechtsanw\u00e4lte zu der Verj\u00e4hrungsfrage schon mehrfach geteilt und entsprechende Deckungszusagen f\u00fcr das gerichtliche Verfahren gew\u00e4hrt haben.  Pressekontakt:  Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann Virchowstra\u00dfe 20d 90409 N\u00fcrnberg  Tel:+49 (0) 911 567 94 00 Fax:+49 (0) 911 657 94 01 E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/133537\/4590324 OTS:               Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte  Original-Content von: Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/133537\/4590324\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (ots) &#8211; Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich gestern erstmals mit der Haftung von Volkswagen im Dieselskandal befasst. 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