{"id":345219,"date":"2020-06-26T11:00:00","date_gmt":"2020-06-26T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/isuv-im-familienministerium-bei-anhoerung-der-verbaende-zu-sorgerechtsreform-fuer-trennungseltern-gelebte-gemeinsame-elternschaft-nach-trennung-und-scheidung\/"},"modified":"2020-06-26T11:00:00","modified_gmt":"2020-06-26T11:00:00","slug":"isuv-im-familienministerium-bei-anhoerung-der-verbaende-zu-sorgerechtsreform-fuer-trennungseltern-gelebte-gemeinsame-elternschaft-nach-trennung-und-scheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/isuv-im-familienministerium-bei-anhoerung-der-verbaende-zu-sorgerechtsreform-fuer-trennungseltern-gelebte-gemeinsame-elternschaft-nach-trennung-und-scheidung\/","title":{"rendered":"ISUV im Familienministerium bei Anh\u00f6rung der Verb\u00e4nde zu Sorgerechtsreform f\u00fcr Trennungseltern: \/ Gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung"},"content":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (ots) &#8211; Am 26. Juni hatte Familienministerin Franziska Giffey die Vertreter von Verb\u00e4nden, die Interessen von Trennungsfamilien vertreten, eingeladen. Sie wollte von ihnen h\u00f6ren, vor welchen &#8222;Herausforderungen getrenntlebende Familien&#8220; stehen. &#8222;Aktueller Hintergrund ist die anstehende Reform des Sorge- und Umgangsrechts&#8220;, stellt die Ministerin fest.<!--more--> Auch ISUV, als Interessenverband f\u00fcr Unterhalt und Familienrecht, war eingeladen und wurde durch ISUV-Pressesprecher Josef Linsler vertreten. Er trug die ISUV-Positionen einer Sorgerechtsreform f\u00fcr Trennungseltern vor:  Die Leitlinien einer Sorgerechtsreform m\u00fcssen sein: Die Elternebene trotz Trennung und Scheidung erhalten, integrieren statt aussortieren und dividieren. Trennungseltern muss zu einem festen Begriff im Familienrecht, aber auch im \u00f6ffentlichen Recht werden. Die Reform des Sorgerechts kann nicht isoliert gesehen werden, denn das elterliche Sorgerecht hat Schnittpunkte mit dem Unterhaltsrecht, dem Steuerrecht, dem Sozialrecht, dem Melderecht. Entsprechend ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Justizministerium und Familienministerium notwendig. Trennungs- und Scheidungsverfahren sollten unter folgenden Maximen erfolgen: kindswohlorientiert, kosteng\u00fcnstig, einvernehmlich, transparent, mediativ-empathisch . &#8222;Wir coachen unsere Mitglieder seit \u00fcber 40 Jahren auf dieser Basis, alle Mitglieder bejahen diese Maximen. In 70 Prozent der F\u00e4lle ist das Coaching erfolgreich und f\u00fchrt zu einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung&#8220;, hob ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor.  Forderungen und Vorstellungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge  Jedem Trennungsverfahren vorgeschaltet sollte eine Pflicht zur Mediation sein. Der Gespr\u00e4chsfaden zwischen den Eltern darf nicht rei\u00dfen. Das Kindeswohl muss bei der Beratung im Zentrum stehen. Dabei sind zu ber\u00fccksichtigen Kindeswille, Elternwille, bestehendes familiales Netz und Bindungstoleranz von Vater und Mutter. Ziel sind Vereinbarungen, in denen die Eltern Sorge- und Betreuungsanteile festlegen. Die Vereinbarung wird vom Familiengericht gepr\u00fcft und best\u00e4tigt. Bei sp\u00e4teren Ab\u00e4nderungsantr\u00e4gen eines Elternteils muss die Vereinbarung immer miteinbezogen werden. Ziel ist Kindern im Sinne des Kindeswohls Kontinuit\u00e4t der Erziehung und Betreuung zu sichern.  Oft vergessen, aber in der Praxis sehr wichtig und eigentlich selbstverst\u00e4ndlich: Nichteheliche Kinder und deren V\u00e4ter sind ehelichen Kindern und deren Eltern gleichzustellen, gemeinsame elterliche Sorge nach Geburt und Feststehen der Vaterschaft.  Forderungen und Vorstellungen zum Unterhaltsrecht  Keine Rechtsordnung kennt die strikte Aufteilung &#8222;einer betreut, einer bezahlt&#8220;, vielmehr haben dort selbstverst\u00e4ndlich beide Elternteile die Pflicht f\u00fcr Erziehung und Unterhalt zu sorgen, also &#8220; beide betreuen, beide bezahlen &#8222;. Die strikte Trennung zwischen Betreuung und Unterhalt ist ein Strukturfehler und sollte korrigiert werden.  Beide Eltern legen ihr Einkommen offen und besprechen den Bedarf des Kindes\/der Kinder. Dies f\u00f6rdert gegenseitige Empathie tr\u00e4gt zur Beruhigung bei, erm\u00f6glicht Kompromisse, weil die Ehe-maligen erst dann die \u00f6konomische Situation des anderen einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen.  Streitig ist oft, welche Anteile am Barunterhalt der einzelne Elternteil zu leisten hat . Als Eckpunkte sollten nach Auffassung von ISUV das Einkommen, der Betreuungsaufwand des jeweiligen Elternteils sowie der individuelle Verbrauch des Kindes herangezogen werden.  Eine Idee, die sich in der Praxis schon bew\u00e4hrt hat, ein Kinderkonto einrichten. Darauf zahlen beide Elternteile monatlich eine Pauschale ein, auch das Kindergeld kann auf dieses Konto flie\u00dfen. Daraus werden alle gr\u00f6\u00dferen Aufwendungen &#8211; Kleider, Fahrr\u00e4der, Schulausfl\u00fcge, Vereinsbeitr\u00e4ge, &#8230; f\u00fcr die Kinder bestritten. Es zeigt sich, dass trotz anf\u00e4nglicher Skepsis das Kinderkonto akzeptiert wird, weil es Transparenz in die Ausgaben f\u00fcr Kinder schafft.  Die D\u00fcsseldorfer Tabelle sollte beibehalten werden, weil sie f\u00fcr Vereinbarungen der Eltern eine erste Orientierung bietet.  \u00dcber alle familienrechtlichen und familienpolitischen Reformbestrebungen hinaus, geht es darum die Eltern trotz Trennungsschmerz &#8211; zumindest eines Partners oder auch beider Partner &#8211; in einen Status gegenseitiger Empathie zu &#8222;versetzen&#8220;. Das ist wichtig, denn &#8220; die Richterin hat nur die zweitbeste L\u00f6sung &#8222;, wie eine Familienrichterin selbstkritisch bei einem ISUV-Vortrag mehrfach feststellte.  Bei allem Verst\u00e4ndnis und bei aller Reformbereitschaft bleibt ein grunds\u00e4tzliches Problem: Mittels Paragrafen sollen verletzte Gef\u00fchle geregelt werden . Geht das \u00fcberhaupt? Das geht nur, wenn die verletzten Gef\u00fchle mittels Mediation ernst genommen werden und die gemeinsamen Kinder weiterhin gemeinsam betreut werden.  ISUV &#8211; Kompetenz im Familienrecht seit \u00fcber 40 Jahren  Der ISUV vertritt als gr\u00f6\u00dfte deutsche und \u00fcberparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von B\u00fcrgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenh\u00e4ngenden Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist unabh\u00e4ngig, bundesweit organisiert und als gemeinn\u00fctzige Organisation anerkannt.  Pressekontakt:   ISUV-Bundesgesch\u00e4ftsstelle, Postfach 210107, 90119 N\u00fcrnberg, Tel. 0911\/55 04 78, &#8211; info@isuv.de ISUV-Vorsitzender RA Klaus Zimmer, Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg, 0761\/23455, k.zimmer@isuv.de ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestra\u00dfe 22a, 97318 Kitzingen, Tel. 09321\/9279671 &#8211; j.linsler@isuv.de  Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/126040\/4635236 OTS:               Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht &#8211; ISUV  Original-Content von: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht &#8211; ISUV, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/126040\/4635236\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (ots) &#8211; Am 26. 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