{"id":347176,"date":"2020-07-17T16:32:08","date_gmt":"2020-07-17T16:32:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/beschwerdefuehrer-zum-bestandsdatenauskunft-urteil-erfolg-fuer-digitale-freiheitskaempfer\/"},"modified":"2020-07-17T16:32:08","modified_gmt":"2020-07-17T16:32:08","slug":"beschwerdefuehrer-zum-bestandsdatenauskunft-urteil-erfolg-fuer-digitale-freiheitskaempfer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/beschwerdefuehrer-zum-bestandsdatenauskunft-urteil-erfolg-fuer-digitale-freiheitskaempfer\/","title":{"rendered":"Beschwerdef\u00fchrer zum Bestandsdatenauskunft-Urteil: Erfolg f\u00fcr digitale Freiheitsk\u00e4mpfer"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe, Berlin (ots) &#8211; Ermittler d\u00fcrfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Dies urteilte das Bundesverfassungsgericht heute und erkl\u00e4rte damit Teile der Bestandsdatenauskunft f\u00fcr verfassungswidrig.<!--more-->  Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) \u00fcber das Urteil:  &#8222;Der bessere Schutz unserer privaten Internetnutzung und unserer Passw\u00f6rter ist ein Erfolg jahrelangen Engagements von B\u00fcrgerrechtler\/n, der Piratenpartei und \u00fcber 6.000 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern als Beschwerdef\u00fchrer. Das geheime Kopieren von Wohnungsschl\u00fcsseln ist eine bekannte Stasi-Methode. Unsere Passw\u00f6rter sind im digitalen Zeitalter wie Schl\u00fcssel zu unserer Wohnungst\u00fcr. Wer Polizei und Geheimdiensten blau\u00e4ugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen F\u00e4lle, in denen Beamte ihre M\u00f6glichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagem\u00f6glichkeiten eines Tages sogar in die H\u00e4nde einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten. In einem Zeitalter der Sicherheitsideologie und Verunsicherung muss Innenpolitikern der Respekt vor unserer digitalen Privatsph\u00e4re t\u00e4glich neu gelehrt werden. Denn eine vielf\u00e4ltige, offene und lebendige Gesellschaft kann nur frei von st\u00e4ndiger \u00dcberwachung und Kontrolle bestehen.&#8220;  Die Mitbeschwerdef\u00fchrerin und Autorin Katharina Nocun kommentiert:  &#8222;Das Urteil best\u00e4tigt: Die gesetzlichen H\u00fcrden f\u00fcr tiefgreifende Eingriffe in die Privatsph\u00e4re sind viel zu niedrig. Zielgerichtete Ermittlung statt neuer \u00dcberwachungsschnittstellen sollte die Devise in einer Demokratie sein. Insbesondere vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Diskussionen um Datenmissbrauch bei Polizei und Geheimdiensten ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nun auffordert, bei der Bestandsdatenauskunft nachzubessern. Zugleich ist es bedenklich, dass diese Regelung derart lange Bestand hatte, obwohl Datenschutzbeh\u00f6rden wiederholt auf M\u00e4ngel hingewiesen haben. Es darf in einer Demokratie nicht zur Normalit\u00e4t werden, dass offensichtlich rechtswidrige \u00dcberwachungsbefugnisse erst aufgrund einer Intervention des Bundesverfassungsgerichts zur\u00fcckgenommen werden. Das Urteil macht deutlich, dass eine lebendige B\u00fcrgerrechtsbewegung einen wichtigen Beitrag leistet, um den Schutz der informationellen Selbstbestimmung auch rechtlich einzufordern.&#8220;  Das Urteil folgt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passw\u00f6rter und die Identit\u00e4t von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873\/13, 1 BvR 2618\/13). Diese wurde 2013 von den B\u00fcrgerrechtlern Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdef\u00fchrer neben 6.373 weiteren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern erhoben.  Das Bundesverfassungsgericht begr\u00fcndet das Urteil damit, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschl\u00fcssen verletze.  Foto der Beschwerdef\u00fchrer zur freien Verwendung (Fotograf: Stefan Kottas): https:\/\/www.flickr.com\/photos\/27871066@N04\/46681669605  Pressekontakt:  Bundespressestelle Bundesgesch\u00e4ftsstelle, Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit Piratenpartei Deutschland Pflugstra\u00dfe 9A | 10115 Berlin E-Mail: presse@piratenpartei.de Web: http:\/\/www.piratenpartei.de\/presse Telefon: 030 \/ 60 98 97 510 Fax: 030 \/ 60 98 97 519  Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/76876\/4655488 OTS:               Piratenpartei Deutschland  Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/76876\/4655488\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Karlsruhe, Berlin (ots) &#8211; Ermittler d\u00fcrfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. 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