{"id":347816,"date":"2020-07-24T12:27:46","date_gmt":"2020-07-24T12:27:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/oberverwaltungsgericht-schleswig-zur-sauberen-luft-in-kiel-luftfilteranlagen-ungeeignet-dieselfahrverboten-in-2020-steht-nichts-mehr-im-weg\/"},"modified":"2020-07-24T12:27:46","modified_gmt":"2020-07-24T12:27:46","slug":"oberverwaltungsgericht-schleswig-zur-sauberen-luft-in-kiel-luftfilteranlagen-ungeeignet-dieselfahrverboten-in-2020-steht-nichts-mehr-im-weg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/oberverwaltungsgericht-schleswig-zur-sauberen-luft-in-kiel-luftfilteranlagen-ungeeignet-dieselfahrverboten-in-2020-steht-nichts-mehr-im-weg\/","title":{"rendered":"Oberverwaltungsgericht Schleswig zur Sauberen Luft in Kiel: Luftfilteranlagen ungeeignet &#8211; Dieselfahrverboten in 2020 steht nichts mehr im Weg"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Schriftliche Urteilsbegr\u00fcndung zum Klageerfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Schleswig-Holstein fordert sofortiges Handeln zur Einhaltung des Grenzwerts f\u00fcr das Dieselabgasgift NO2 &#8211; Den von der Stadt Kiel geplanten Luftstaubsaugern attestiert das Gericht eine &#8222;grunds\u00e4tzlich fehlende Eignung&#8220;, angesetzte Minderungswirkung beruht &#8222;auf unrealistischen <!--more-->Annahmen&#8220; &#8211; DUH-Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer J\u00fcrgen Resch fordert Umweltminister Jan-Philipp Albrecht auf, das Urteil zu respektieren und Dieselfahrverbote noch in diesem Sommer in Kraft zu setzen &#8211; &#8222;Lackmustest f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit gr\u00fcner Regierungspolitik&#8220;  Nach der m\u00fcndlichen Verhandlung \u00fcber die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Schleswig-Holstein zur Durchsetzung der Sauberen Luft in der Landeshauptstadt Kiel am 24. Juni 2020 liegt nun die schriftliche Urteilsbegr\u00fcndung vor. Darin bescheinigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig den Luftfilteranlagen eine &#8222;grunds\u00e4tzlich fehlende Eignung&#8220;. Das Ziel, die Schadstoffexposition aller betroffenen Anwohner auf den Jahresgrenzwert zu reduzieren, sei mit der Aufstellung der Anlagen nicht zu erreichen.  Damit teilt das Gericht die von der DUH vorgebrachten Bedenken an einer unerprobten Technik, die einen hohen Energieaufwand erfordert, viel L\u00e4rm verursacht und Fahrradwege blockiert, nur um st\u00fcndlich 360.000 Kubikmeter Luft zu filtern. Nach den entt\u00e4uschenden Ergebnissen bei der Aufstellung von Luftstaubsaugern in Stuttgart hat bereits Reutlingen erkl\u00e4rt, seine Pl\u00e4ne f\u00fcr Luftfilters\u00e4ulen nicht weiter zu verfolgen.  Dazu J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8220; Die Menschen in Kiel haben ein Recht auf Saubere Luft. Noch in diesem Sommer muss Umweltminister Jan-Philipp Albrecht die im Luftreinhalteplan enthaltenen Diesel-Fahrverbote f\u00fcr Kiel umsetzen. Dies ist ein Lackmustest f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit des gr\u00fcnen Umweltministers. In keinem der 14 Klageverfahren in Nordrhein-Westfalen kam die NRW-Landesregierung auf die absurde Idee, Luftstaubsauger aufzustellen. Nur in L\u00e4ndern, wo die Gr\u00fcnen die zust\u00e4ndigen Minister stellen, wie in Kiel und Stuttgart, knicken gr\u00fcne Politiker vor den Dieselkonzernen ein. &#8220;  Auf mehreren Seiten des Urteils zerpfl\u00fcckt das OVG Schleswig die Aussagen zur angeblichen &#8222;Geeignetheit&#8220; von Luftfilteranlagen. Das Gericht teilt die Einsch\u00e4tzung der DUH, dass diese nicht die versprochene Wirkung aufweisen und fordert die Umsetzung des im Luftreinhalteplan bereits enthaltenen Dieselfahrverbots. Dieses sei &#8222;grunds\u00e4tzlich verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig&#8220; und einer Umsetzung noch im Jahr 2020 stehe damit nichts im Weg.  In seiner Urteilsbegr\u00fcndung teilt das Gericht weitere Kritikpunkte der DUH: &#8222;Es ist nicht erkennbar, dass der Beklagte sich etwa mit den Auswirkungen der durch die Filteranlagen verursachten Luftstr\u00f6me auf dem Geh- und Radweg sowie bei ge\u00f6ffneten Fenstern in den dahinterliegenden Wohnungen auseinandergesetzt hat. Bei einem [&#8230;] Luftaussto\u00df von gut 16 m\u00b3\/Sekunde ist eine die Verkehrssicherheit oder die Rechte der Anwohner beeintr\u00e4chtigende Wirkung jedenfalls nicht ausgeschlossen. Auch die durch die Luftfilteranlagen verursachten L\u00e4rmemissionen geben Anlass zu einer genaueren Pr\u00fcfung&#8220;, so das Gericht.  Der Hersteller gibt die L\u00e4rmbel\u00e4stigung als &#8222;nicht lauter als in einem belebten Caf\u00e9&#8220; an. Tats\u00e4chlich \u00fcberschreiten allein die Luftfilteranlagen mit 68 db(A) bereits die vom Umweltbundesamt empfohlenen Mittelungspegel von 65 dB(A) am Tag. Da die Anlagen rund um die Uhr im Betrieb sind, werden die empfohlenen Mittelungspegel von 55 dB(A) bei Nacht sogar weit \u00fcberschritten. Nach der nun gescheiterten urspr\u00fcnglichen Planung des Landes sollten den Anwohnenden am Theodor-Heuss-Ring neben den L\u00e4rm- und Schadstoffemissionen einer der am st\u00e4rksten befahrenen Stra\u00dfen Deutschlands zus\u00e4tzlich noch der L\u00e4rm von sechs rund um die Uhr belebten Caf\u00e9s zugemutet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die riesigen Container mitten auf dem Fahrradweg platziert werden. Dazu J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8220; Viele St\u00e4dte reagieren auf die Corona-Pandemie schnell und unb\u00fcrokratisch, in dem sie etwa Autospuren in Fahrradwege umwandeln. In der Stadt Kiel hingegen sah der nun gescheiterte Luftreinhalteplan die Blockade eines Fahrradweges vor. &#8220;  Auch die Frage, wie viele Insekten durch den hohen Luftstrom in die &#8222;Luftfilter&#8220; gesaugt und damit get\u00f6tet werden, wurde nicht betrachtet. Angesichts des R\u00fcckgangs der Insekten ist dies von einem Umweltministerium unverantwortlich.  Welche Haltung die Landeshauptstadt Kiel zum Gerichtsentscheid einnimmt, ist nach Ansicht der DUH nicht entscheidend. Verantwortlich f\u00fcr die Luftreinhaltepolitik ist die Landesregierung, aus diesem Grund wurde sie auch von der DUH auf Einhaltung der Luftgrenzwerte f\u00fcr das Dieselabgasgift NO2 verklagt und vom OVG Schleswig entsprechend verurteilt. Das Land ist nun daf\u00fcr verantwortlich, dass die Grenzwerte &#8222;schnellstm\u00f6glich&#8220; eingehalten werden. Da die Diesel-Fahrverbote bereits im Luftreinhalteplan enthalten sind, kann diese Ma\u00dfnahme nun auch unmittelbar umgesetzt werden.  Hintergrund:  In der Landeshauptstadt Kiel wird der Grenzwert f\u00fcr das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 \u00b5g\/m3 im Jahresmittel am Theodor-Heuss-Ring seit Jahrzehnten deutlich \u00fcberschritten. Das Land Schleswig-Holstein hatte daher nach Klageeinreichung der DUH den f\u00fcr Kiel geltenden Luftreinhalteplan im Januar 2020 fortgeschrieben. Es hat darin vorgesehen, im Oktober 2020 kettenartig sechs riesige Luftfilteranlagen auf dem dortigen Radweg aufzustellen. Der Radweg w\u00fcrde dadurch an dieser Stelle unbenutzbar. Das OVG Kiel sieht es in seiner Entscheidung als nicht erwiesen an, dass die geplanten und bisher nirgendwo erprobten Filter in der Lage sind, die Luftbelastung an jedem Punkt der betroffenen H\u00e4userzeile um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Die DUH hat im Verfahren detailliert vorgetragen, warum diese Annahmen nicht plausibel sind.  Pressekontakt:  J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer 0171 3649170, resch@duh.de  DUH-Pressestelle:  Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe 030 2400867-20, presse@duh.de http:\/\/www.duh.de, http:\/\/www.twitter.com\/umwelthilfe, http:\/\/www.facebook.com\/umwelthilfe, http:\/\/www.instagram.com\/umwelthilfe  Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/22521\/4661287 OTS:               Deutsche Umwelthilfe e.V.  Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/4661287\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Schriftliche Urteilsbegr\u00fcndung zum Klageerfolg der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Schleswig-Holstein fordert sofortiges Handeln zur Einhaltung des<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-347816","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/347816","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=347816"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/347816\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=347816"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=347816"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=347816"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}