{"id":35156,"date":"2011-06-07T15:15:47","date_gmt":"2011-06-07T13:15:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=35156"},"modified":"2011-06-07T15:15:47","modified_gmt":"2011-06-07T13:15:47","slug":"informationen-zu-ehec-infektionen-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/informationen-zu-ehec-infektionen-5\/","title":{"rendered":"Informationen zu EHEC-Infektionen"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (07. Juni) 676 best\u00e4tigte EHEC-Infektionen und 173 best\u00e4tigte HUS-F\u00e4lle dem Kompetenzzentrum f\u00fcr das Meldewesen \u00fcbertragbarer Erkrankungen gemeldet worden (06. Juni: 588 EHEC-Infektionen und 167 HUS-F\u00e4lle). Hinweis: Die Meldungen von HUS-F\u00e4llen basieren auf den durch \u00c4rzte festgestellten Krankheitssymptomen, die Meldungen von EHEC-Infektionen erfolgt erst nach einem Labornachweis des Erregers. Der Erregernachweis dauert in der Regel zwei Tage.<!--more--><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut darauf hin, dass der Erregerdurch Schmierinfektion \u00fcbertragen werden kann. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere  enge Kontaktpersonen, die in h\u00e4uslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienema\u00dfnahmen achten, insbesondere H\u00e4ndehygiene.<\/p>\n<p>Das Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung (BfR) teilte gestern Abend (6.6.) mit: \u201e&#8220;Aufgrund des gravierenden Infektionsausbruchs im Mai 2011 wird vom BfR und Robert-Koch-Institut nach wie vor aus vorsorgenden Gr\u00fcnden empfohlen, auf den Verzehr von nicht erhitzten Gem\u00fcsesorten, die als Infektionsursache im Verdacht stehen (Tomaten, Salatgurken und Blattsalate) und im Norddeutschen Raum erworben wurden, bis zur Aufkl\u00e4rung der genauen Ausbruchsursache zu verzichten. Bereits geringe Keimmengen reichen f\u00fcr eine Infektion aus, so dass eine \u00dcbertragung sehr leicht m\u00f6glich ist.Das nieders\u00e4chsische Landwirtschaftsministerium hat am Sonntag mitgeteilt, dass Sprossen-Produkte aus einem Gartenbaubetrieb im Landkreis Uelzen in Verdacht stehen, EHEC-Keime verbreitet zu haben. Das Ministerium empfiehlt, derzeit auf den Verzehr von Sprossen zu verzichten.&#8220;\u201c<\/p>\n<p>Zur Quellensuche teilt das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume heute (7. Juni) mit:  Es wurden bisher durch das Landeslabor mehr als 280 unterschiedliche Proben untersucht, alle dabei mit negativem Ergebnis, das hei\u00dft alle untersuchten Proben waren frei vom EHEC-Erreger. Die Untersuchungen wurden dabei von Anfang an sehr breit angelegt, so dass insbesondere nach der bekannten Verzehrempfehlung des Robert-Koch-Instituts zwar auch verst\u00e4rkt Gem\u00fcse in den Fokus der Untersuchungen genommen, die Analysen aber auch dann nicht auf diesen Bereich eingeschr\u00e4nkt wurden. Untersucht wurden Milch und Milchprodukte, Salat und Salatmischungen, Fleisch und Gefl\u00fcgel sowie daraus hergestellte Produkte, Saucen, Mayonnaise, Tomaten, Gurken, Zucchini, Kr\u00e4uter, Kohlrabi, Paprika, M\u00f6hren, Sprossen, Kohl, Zwiebeln, Spargel, Spinat, Obst und Desserts. Die Untersuchungen werden laufend fortgesetzt. Aufgrund der Erkenntnisse aus Niedersachsen werden derzeit auch vermehrt Sprossen als Proben genommen und der Untersuchung zugef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<p>K\u00f6nnen enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen?<\/p>\n<p>Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen<\/p>\n<p>Lebensmittelbereich<br \/>\nMedizinischer Bereich in Abh\u00e4ngigkeit vom Gef\u00e4hrdungspotenzial<br \/>\nGemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen \u00fcberwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)<\/p>\n<p>Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverd\u00e4chtig und d\u00fcrfen in diesen Einrichtungen nicht t\u00e4tig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr sind \u00a7 31 und \u00a7 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Mitsch\u00fcler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten?<\/p>\n<p>In der aktuellen Situation sollten die Basishygienema\u00dfnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die H\u00e4ndehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die H\u00e4nde gr\u00fcndlich zu waschen.<\/p>\n<p>Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, d\u00fcrfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<p>Empfehlung der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung:  www.bzga.de<br \/>\nDas Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit hat zum Thema EHEC unter der Telefonnummer 01805 &#8211; 99 66 01 ein B\u00fcrgertelefon eingerichtet.<br \/>\nDas B\u00fcrgerreferat des Bundesverbraucherministerium ist unter der Rufnummer 030 &#8211; 185 29 3377 (werktags 10 bis 17 Uhr) erreichbar. www.bmelv.de<br \/>\nwww.ehec.schleswig-holstein.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (07. 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