{"id":351674,"date":"2020-08-20T16:33:24","date_gmt":"2020-08-20T14:33:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=351674"},"modified":"2020-08-20T16:33:24","modified_gmt":"2020-08-20T14:33:24","slug":"bfdi-zu-folgen-der-gesetzgebung-des-pdsg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bfdi-zu-folgen-der-gesetzgebung-des-pdsg\/","title":{"rendered":"BfDI zu Folgen der Gesetzgebung des PDSG"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"isFirstInSlot\"><abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\"><\/abbr><abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr> zu Folgen der Gesetzgebung des <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr><\/h1>\n<div class=\"subheadline\">\n<p>Berlin, 19. August 2020 &#8211; Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (<abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr>) <cite>Professor Ulrich Kelber<\/cite> weist auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (<abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr>) hin: <q>Meine Beh\u00f6rde wird aufsichtsrechtliche Ma\u00dfnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zust\u00e4ndigkeit ergreifen m\u00fcssen, wenn das <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr> in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte. Meiner Auffassung nach verst\u00f6\u00dft eine Einf\u00fchrung der elektronischen Patientenakte (<abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr>) ausschlie\u00dflich nach den Vorgaben des PDSG an wichtigen Stellen gegen die europ\u00e4ische Datenschutz-Grundverordnung (<abbr title=\"Datenschutz-Grundverordnung\">DSGVO<\/abbr>).<\/q><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&#8222;Der <abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr> hat in seinen Stellungnahmen w\u00e4hrend des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach darauf hingewiesen, dass Patientinnen und Patienten bei Einf\u00fchrung der <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> die volle Hoheit \u00fcber ihre Daten besitzen m\u00fcssen. Hier weist das vom Deutschen Bundestag beschlossene <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr>, das derzeit im Bundesrat beraten wird, Defizite auf: <q>Gesundheitsdaten offenbaren intimste Informationen \u00fcber die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Deswegen sind sie in der europaweit geltenden <abbr title=\"Datenschutz-Grundverordnung\">DSGVO<\/abbr> auch besonders gesch\u00fctzt. Sollte das <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr> unver\u00e4ndert beschlossen werden, muss ich die meiner Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen mit rund 44,5 Millionen Versicherten formell davor warnen, die <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> nur nach den Vorgaben des <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr> umzusetzen, da dies ein europarechtswidriges Verhalten darstellen w\u00fcrde. Au\u00dferdem bereite ich in diesem Zusammenhang weitere Ma\u00dfnahmen vor, um einer europarechtswidrigen Umsetzung der ePA abzuhelfen. Nach der <abbr title=\"Datenschutz-Grundverordnung\">DSGVO<\/abbr> stehen mir dazu neben Anweisungen auch Untersagungen zur Verf\u00fcgung.<\/q><\/p>\n<\/div>\n<p>Das <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr> sieht nur f\u00fcr Nutzende von geeigneten Endger\u00e4ten wie Mobiltelefonen oder Tablets einen datenschutzrechtlich ausreichenden Zugriff auf ihre eigene <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> vor, n\u00e4mlich eine dokumentengenaue Kontrolle, welche Beteiligten welche Informationen einsehen k\u00f6nnen. Und selbst diese M\u00f6glichkeit soll es erst ein Jahr nach Einf\u00fchrung der <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> geben. Das bedeutet, dass 2021 keine Steuerung auf Dokumentenebene vorgesehen ist. Die Nutzerinnen und Nutzer werden in Bezug auf die von den Leistungserbringern in der <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> gespeicherten Daten zu einem \u201eAlles oder Nichts\u201c gezwungen. Jede Person, der die Versicherten Einsicht in diese Daten gew\u00e4hren, kann alle dort enthaltenen Informationen einsehen. Beispielsweise k\u00f6nnte der behandelnde Zahnarzt alle Befunde des konsultierten Psychiaters sehen.<\/p>\n<p>Dass es die f\u00fcr den Start der <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> am 1.1.2021 ma\u00dfgebenden Spezifikationen den Krankenkassen nicht erm\u00f6glichen, ihren Versicherten \u00fcber die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend einen sogenannten feingranularen Zugriff auf die von den Leistungserbringern gespeicherten Inhalte der <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> zu gew\u00e4hren, sieht <cite>der Bundesbeauftragte<\/cite> mit Unverst\u00e4ndnis: <q>Digitalisierung kann niemals Selbstzweck sein. Der Schutz der Versicherten und ihrer Gesundheitsdaten muss immer im Vordergrund stehen.<\/q><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist im <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr> f\u00fcr die Menschen, die das so genannte Frontend auf Handy oder Tablet nicht nutzen k\u00f6nnen oder wollen, keine eigenst\u00e4ndige Einsicht in die <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> und auch keine Pr\u00fcfung von erfolgten Zugriffen auf die Daten geregelt. Ab 2022 soll alternativ f\u00fcr diese Frontend-Nicht-Nutzenden eine vertretende Person die Steuerung und Einsicht vornehmen k\u00f6nnen, der die Versicherten dann aber volle Kontrolle \u00fcber ihre Daten einr\u00e4umen m\u00fcssten.<\/p>\n<p><cite>Der <abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr><\/cite> stellt sich entschieden gegen diese Ungleichbehandlung beim Grundrecht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf informationelle Selbstbestimmung: <q>Die <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> ist ein wichtiger Schritt zu weiteren Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung. Die dabei anfallenden Gesundheitsdaten ben\u00f6tigen ein Datenschutzniveau, wie es die <abbr title=\"Datenschutz-Grundverordnung\">DSGVO<\/abbr> vorschreibt und wie es seit Jahren in Deutschland f\u00fcr die <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> fest vereinbart war. Das <abbr title=\"Patientendaten-Schutz-Gesetz\">PDSG<\/abbr> in seiner aktuellen Form wird dem nicht ausreichend gerecht. Als zust\u00e4ndige Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr einen Gro\u00dfteil der gesetzlichen Krankenkassen werde ich deshalb mit den mir zur Verf\u00fcgung stehenden aufsichtsrechtlichen Mitteln daf\u00fcr Sorge tragen, dass diese Krankenkassen mit der von ihnen angebotenen <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr> nicht gegen europ\u00e4isches Recht versto\u00dfen.<\/q><\/p>\n<p>Ein weiterer Kritikpunkt ist das Authentifizierungsverfahren f\u00fcr die <abbr title=\"elektronische Patientenakte\">ePA<\/abbr>, mit dem sich Versicherte per Frontend anmelden. Dieses ist bisher aus Datenschutzsicht nicht ausreichend sicher und entspricht nicht den Vorgaben der <abbr title=\"Datenschutz-Grundverordnung\">DSGVO<\/abbr>. Der <abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr> bereitet entsprechende Warnungen und Weisungen vor, damit die Krankenkassen nur nach Nutzung eines nach Stand der Technik hochsicheren Authentifizierungsverfahrens Zugriffe auf Gesundheitsdaten erlauben. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Authentifizierungsverfahren ohne Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (so genannte alternative Authentifizierungen), f\u00fcr die eine gew\u00e4hrte \u00dcbergangsfrist im Mai 2021 abl\u00e4uft.<\/p>\n<p>Der <abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr> ist zust\u00e4ndig f\u00fcr 65 gesetzliche Krankenkassen. Eine Liste der betroffenen Krankenkassen ist auf der <a class=\"RichTextIntLink Basepage\" title=\"Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr gesetzliche Krankenkassen\" href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/DE\/Datenschutz\/Themen\/Gesundheit_Soziales\/KrankenkassenArtikel\/Krankenkassen-Zust%C3%A4ndigkeit-BfDI.html?nn=5217154\">Internetseite<\/a> des <abbr title=\"Der Bundesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz und die Informationsfreiheit\">BfDI<\/abbr> abrufbar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BfDI zu Folgen der Gesetzgebung des PDSG Berlin, 19. 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