{"id":35345,"date":"2011-06-09T15:47:51","date_gmt":"2011-06-09T13:47:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=35345"},"modified":"2011-06-09T15:47:51","modified_gmt":"2011-06-09T13:47:51","slug":"informationen-zu-ehec-infektionen-7","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/informationen-zu-ehec-infektionen-7\/","title":{"rendered":"Informationen zu EHEC-Infektionen"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (09. Juni) 747 best\u00e4tigte EHEC-Infektionen und 183 best\u00e4tigte HUS-F\u00e4lle dem Kompetenzzentrum f\u00fcr das Meldewesen \u00fcbertragbarer Erkrankungen gemeldet worden (08. Juni: 695 EHEC-Infektionen und 178 HUS-F\u00e4lle). Weitere Informationen zur Ausbreitung unter: www.ehec.schleswig-holstein.de, Stichwort Ausbreitung.<!--more--><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut auf folgende Fragen und Antworten hin:<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen enge Kontaktpersonen beachten? Der Erreger kann durch Schmierinfektion \u00fcbertragen werden kann. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in h\u00e4uslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienema\u00dfnahmen achten, insbesondere H\u00e4ndehygiene.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen? Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen<\/p>\n<p>Lebensmittelbereich<br \/>\nMedizinischer Bereich in Abh\u00e4ngigkeit vom Gef\u00e4hrdungspotenzial<br \/>\nGemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen \u00fcberwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)<\/p>\n<p>Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverd\u00e4chtig und d\u00fcrfen in diesen Einrichtungen nicht t\u00e4tig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr sind \u00a7 31 und \u00a7 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Mitsch\u00fcler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten? In der aktuellen Situation sollten die Basishygienema\u00dfnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die H\u00e4ndehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die H\u00e4nde gr\u00fcndlich zu waschen. Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, d\u00fcrfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen<\/p>\n<p>Zur Quellensuche teilt das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume heute (9. Juni) mit:  Es wurden bisher durch das Landeslabor 358 unterschiedliche Proben untersucht, alle dabei mit negativem Ergebnis, das hei\u00dft alle untersuchten Proben waren frei vom EHEC-Erreger. Untersucht wurden bisher Milch und Milchprodukte, Salat und Salatmischungen, Fleisch und Gefl\u00fcgel sowie daraus hergestellte Produkte, Saucen, Mayonnaise, Tomaten, Gurken, Zucchini, Kr\u00e4uter, Kohlrabi, Paprika, M\u00f6hren, Sprossen, Kohl, Zwiebeln, Spargel, Spinat, Obst und Desserts. Die Untersuchungen werden laufend fortgesetzt. Aufgrund der Erkenntnisse aus Niedersachsen wurden seit dem Wochenende vermehrt Sprossen als Proben genommen und der Untersuchung zugef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Zum Verfahren der Patienten-Befragungen erkl\u00e4rt das Gesundheitsministerium:<\/p>\n<p>Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach seinen ersten Fallstudien in Hamburg nach Ausbruch der Erkrankungen einen f\u00fcnfseitigen Fragebogen entwickelt, der die Erkenntnisse der Studien ber\u00fccksichtigt. Diesen Fragebogen hat das RKI den L\u00e4ndern am 24.05. zugeleitet. Das Gesundheitsministerium hat diesen am selben Tag allen Gesundheits\u00e4mtern im Land zur Verf\u00fcgung gestellt. Bislang wurden mehr als 310 Patientinnen und Patienten mit dessen Hilfe befragt. Am 03.06. hat das RKI einen weiteren Fragebogen herausgegeben, der einen Umfang von 35 Seiten hatte. Dieser dient zur Untersuchung von Clustern (r\u00e4umlich geh\u00e4uftem Auftreten von Erkrankungen) oder bei besonders schweren Krankheitsverl\u00e4ufen. Die Gesundheits\u00e4mter haben diesen Frageb\u00f6gen am 3.6. vom Ministerium erhalten. Grunds\u00e4tzlich gilt: Die zust\u00e4ndigen Gesundheits\u00e4mter vereinbaren mit den vor Ort befindlichen Kliniken, wie die Befragungen durchgef\u00fchrt werden. Sie erhalten in F\u00e4llen von gr\u00f6\u00dferen Erkrankungswellen Unterst\u00fctzung durch das RKI. Detaillierte Befragungen von Patienten sind dort am sinnvollsten, wo geh\u00e4uft Infektionen auftreten und wo Infektionsgeschehen auf einen bestimmten Ort zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, weil sich dort in kurzer Zeit eindeutige Hinweise auf einen gemeinsamen Nenner ergeben k\u00f6nnen. Das Universit\u00e4tsklinikum (UKSH) in Kiel hatte zun\u00e4chst einen eigenen Fragebogen entworfen, da das UKSH als \u00fcberregionaler Versorger mit verschiedenen Gesundheits\u00e4mtern die Befragungen koordiniert und so effizienter gestalten wollte. Das Vorgehen des UKSH seit Beginn der Erkrankungen betrachtet das Gesundheitsministerium als umsichtig und sachgerecht.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<p>Empfehlung der Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung:  www.bzga.de<br \/>\nB\u00fcrgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 \/ 346 465 100<br \/>\nDas B\u00fcrgerreferat des Bundesverbraucherministerium ist unter der Rufnummer 030 &#8211; 185 29 3377 (werktags 10 bis 17 Uhr) erreichbar. www.bmelv.de<br \/>\nwww.ehec.schleswig-holstein.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (09. 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