{"id":35510,"date":"2011-05-27T16:40:00","date_gmt":"2011-05-27T16:40:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/2011\/05\/bka-bundeskriminalamt-veranstaltet-arbeitstagung-derdatenschutzbeauftragten-der-polizeien-von-bund-und-landern-4\/"},"modified":"2011-05-27T16:40:00","modified_gmt":"2011-05-27T16:40:00","slug":"bka-bundeskriminalamt-veranstaltet-arbeitstagung-derdatenschutzbeauftragten-der-polizeien-von-bund-und-landern-4","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bka-bundeskriminalamt-veranstaltet-arbeitstagung-derdatenschutzbeauftragten-der-polizeien-von-bund-und-landern-4\/","title":{"rendered":"BKA: Bundeskriminalamt veranstaltet Arbeitstagung der\nDatenschutzbeauftragten der Polizeien von Bund und L\u00e4ndern"},"content":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; Am 25.\/26.05.2011 fand auf Einladung des  Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes (BKA) die 5.  Nationale Arbeitstagung der Datenschutzbeauftragten der  Landeskriminal\u00e4mter, der Bundespolizei, des Zollkriminalamtes sowie  des BKA statt.     BKA-Vizepr\u00e4sident Dr.<!--more--> J\u00fcrgen Stock er\u00f6ffnete die Tagung, deren  Schwerpunkt das im Bundesdatenschutzgesetz verankerte Auskunftsrecht  des B\u00fcrgers hinsichtlich seiner in polizeilichen Informationssystemen und Dateien gespeicherten Daten war. Die Tagungsteilnehmer stimmten  \u00fcberein, dass sich die b\u00fcrgerfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens in der Praxis etabliert und bew\u00e4hrt hat. So gingen im Jahr 2010  insgesamt 1.055 Auskunftsantr\u00e4ge von Privatpersonen allein im BKA  ein.     Au\u00dferdem berieten die beh\u00f6rdlichen Datenschutzbeauftragten \u00fcber  die datenschutzgerechte Ausgestaltung von  Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Akkreditierungen bei  Gro\u00dfveranstaltungen.     Um m\u00f6glichst wenige Grundrechtseingriffe vornehmen zu m\u00fcssen, soll der Kreis derer, die \u00fcberpr\u00fcft werden, weiter eingeschr\u00e4nkt werden.  Au\u00dferdem sollen die Betroffenen umfassend \u00fcber die Verwendung ihrer  Daten informiert werden und f\u00fcr Beschwerden und Nachfragen soll ein  Ansprechpartner installiert werden. Unabh\u00e4ngig von diesen  Verfahrensregeln soll das Akkreditierungsverfahren st\u00e4ndig im  Hinblick auf weitere Optimierungsm\u00f6glichkeiten \u00fcberpr\u00fcft werden.     In einem Gastvortrag zum Thema &#8222;Information und Kommunikation im  Spannungsfeld zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung&#8220;  erl\u00e4uterte der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch die Entwicklung dieses Grundrechts durch das  Bundesverfassungsgericht und beschrieb dessen Auswirkungen auf die  Polizeipraxis. Die besondere Herausforderung bestehe darin, die  moderne Informations- und Kommunikationstechnik unter die  herk\u00f6mmlichen Rechtsbegriffe einzuordnen. Objektiv gebe es zwar kein  einklagbares Recht auf Sicherheit, subjektiv empfinde der B\u00fcrger dies jedoch, so dass der Staat dem auch nachkommen m\u00fcsse. Er forderte alle Beteiligten auf, den Datenschutz nicht als Hemmschuh zu verstehen.  Neben dem \u00dcberma\u00dfverbot gebe es auch ein Unterma\u00dfverbot, aus dem f\u00fcr  die Polizei eine Verpflichtung zum Handeln erwachse. Professor Dr.  Michael Ronellenfitsch: &#8222;Nach meiner Einsch\u00e4tzung droht eine Gefahr  f\u00fcr das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht so sehr vom  Staat, sondern vielmehr von privater Seite.&#8220;     Das BKA muss aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben als ermittelnde Strafverfolgungsbeh\u00f6rde und im Rahmen seiner Schutzaufgaben in gro\u00dfem Umfang personenbezogene und anderweitig sensible Informationen  erfassen, speichern, verarbeiten und \u00fcbermitteln. Der Schutz dieser  Informationen ist dabei essentiell f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung, zudem  m\u00fcssen die Informationen auch vor unbefugter Kenntnisnahme und  fahrl\u00e4ssig oder mutwillig herbeigef\u00fchrten Manipulationen gesch\u00fctzt  werden. Andererseits haben die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger einen Anspruch  darauf zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit \u00fcber sie wei\u00df. Der gesetzlich verankerte Auskunftsanspruch der Betroffenen ist daher fundamentaler Bestandteil des Datenschutzrechts.     BKA-Pr\u00e4sident J\u00f6rg Ziercke: &#8222;Die Veranstaltung verdeutlicht den  hohen Stellenwert des Datenschutzes bei den Polizeien des Bundes und  der L\u00e4nder. Keine Institution repr\u00e4sentiert staatliche Macht so  unmittelbar und sp\u00fcrbar f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger wie die  Polizei. Mit ihren umfangreichen Eingriffserm\u00e4chtigungen obliegt ihr  eine besondere Verantwortung. Die Grunds\u00e4tze des Volksz\u00e4hlungsurteils des Bundesverfassungsgerichts sind l\u00e4ngst zum gelebten Alltag in der  Polizei geworden und gew\u00e4hrleisten damit das Grundrecht der  B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf informationelle Selbstbestimmung. So wie  der B\u00fcrger den Umgang der Polizei mit sensiblen Informationen  wahrnimmt, wird auch sein Vertrauen oder Misstrauen in unseren Staat  gest\u00e4rkt.&#8220;     <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.presseportal.de\/polizeipresse\/pm\/7\/2052992\/bundeskriminalamt\/api\" target=\"_blank\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wiesbaden (ots) &#8211; Am 25.\/26.05.2011 fand auf Einladung des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes (BKA) die 5. 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