{"id":35604,"date":"2011-06-14T16:30:53","date_gmt":"2011-06-14T14:30:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=35604"},"modified":"2011-06-14T16:30:53","modified_gmt":"2011-06-14T14:30:53","slug":"informationen-zu-ehec-infektionen-8","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/informationen-zu-ehec-infektionen-8\/","title":{"rendered":"Informationen zu EHEC-Infektionen"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (14. Juni) 806 best\u00e4tigte EHEC-Infektionen und 188 best\u00e4tigte HUS-F\u00e4lle dem Kompetenzzentrum f\u00fcr das Meldewesen \u00fcbertragbarer Erkrankungen gemeldet worden. Das sind 11 EHEC-F\u00e4lle mehr als  am Sonnabend. Die Zahl der HUS-F\u00e4lle ist demgegen\u00fcber stabil geblieben (11. Juni: 795 EHEC-Infektionen und 188 HUS-F\u00e4lle).<!--more--><\/p>\n<p>Bei den aktuellen HUS-F\u00e4llen kommt es vielfach auch zu neurologischen Komplikationen. \u201e&#8220;Zurzeit sind z.B. im UKSH in Kiel ca. 20% der Patienten schwerwiegend betroffen. Wie viele von ihnen letztlich mit dauerhaften gravierenden Sch\u00e4digungen rechnen m\u00fcssen, kann derzeit nicht seri\u00f6s gesagt werden\u201c&#8220;, erkl\u00e4rte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg heute in Kiel.<\/p>\n<p>Zu aktuellen Berichten, das Meldeverfahren erfolge weitgehend per Post, stellte der Gesundheitsminister fest: \u201e&#8220;Dies Prozedere kann ich f\u00fcr Schleswig-Holstein nicht best\u00e4tigen. Der Regelfall ist, dass die Meldungen in einem vorab bereitgestellten Meldeformular per Fax erfolgen, h\u00e4ufig auch per E-Mail.&#8220;\u201c<\/p>\n<p>Zur Quellensuche teilt das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume mit:  Es wurden (mit Stand Dienstag, 14.06. 2011, 13.00 Uhr) bisher durch das Landeslabor 446 unterschiedliche Proben untersucht. Davon 431 ohne EHEC-Befund, 15 Proben sind noch nicht ausgewertet. Bisher sind 80 Sprossenproben eingesendet worden. Davon wurden bisher 74 Proben mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen.<\/p>\n<p>Zum aktuellen EHEC-Geschehen in Schleswig-Holstein erkl\u00e4rte Minister Garg: \u201e&#8220;\u00dcber das Pfingstwochenende konnte erfreulicherweise ein R\u00fcckgang der Neueinweisungen in die Krankenh\u00e4user verzeichnet werden. Dies entspricht dem vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit berichteten Stand.&#8220;\u201c Dennoch seien weiterhin viele Patienten zu versorgen.<\/p>\n<p>Auch best\u00fcnde weiter hoher Bedarf an zus\u00e4tzlichen Blutspenden. Minister Garg: \u201e&#8220;Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben in den letzten Tagen mit ihrer Blutspende dazu beigetragen, die erheblichen verbrauchten Mengen an Blut auszugleichen. Daf\u00fcr gilt Ihnen mein herzlicher Dank! Zugleich bitte ich weitere B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, ebenfalls Blut zu spenden \u2013 wir ben\u00f6tigen weiterhin jede Spende!&#8220;\u201c<\/p>\n<p>Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung, Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Robert Koch-Institut haben am Freitag, 10.Juni, mitgeteilt: &#8222;&#8220;BfR, BVL und RKI kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass die bestehende allgemeine Empfehlung, in Norddeutschland auf den Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalat zu verzichten, nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;BfR, BVL und RKI empfehlen, \u00fcber die \u00fcblichen Hygienema\u00dfnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Haushalten und Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorr\u00e4tige Sprossen sowie m\u00f6glicherweise damit in Ber\u00fchrung gekommene Lebensmittel zu vernichten.\u201c&#8220; Dies gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr selbstgezogene Sprossen.<\/p>\n<p>\u201e&#8220;BfR, BVL und RKI empfehlen weiterhin, dass alle Lebensmittel, die aus einem Betrieb in Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;BfR, BVL und RKI empfehlen, die \u00fcblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel und Patienten streng zu befolgen.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Die aktuelle Mitteilung ersetzt den bisherigen Verzehrhinweis von BfR und RKI vor Gurken, Tomaten und Blattsalat.&#8220;\u201c<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut auf folgende Fragen und Antworten hin:<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen enge Kontaktpersonen beachten? Der Erreger kann durch Schmierinfektion \u00fcbertragen werden kann. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in h\u00e4uslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienema\u00dfnahmen achten, insbesondere H\u00e4ndehygiene.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen? Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen<\/p>\n<p>Lebensmittelbereich<br \/>\nMedizinischer Bereich in Abh\u00e4ngigkeit vom Gef\u00e4hrdungspotenzial<br \/>\nGemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen \u00fcberwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)<\/p>\n<p>Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverd\u00e4chtig und d\u00fcrfen in diesen Einrichtungen nicht t\u00e4tig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr sind \u00a7 31 und \u00a7 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Mitsch\u00fcler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten? In der aktuellen Situation sollten die Basishygienema\u00dfnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die H\u00e4ndehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die H\u00e4nde gr\u00fcndlich zu waschen. Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, d\u00fcrfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen<\/p>\n<p>Allgemeine Informationen:<\/p>\n<p>Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung: www.bzga.de<\/p>\n<p>www.rki.de<\/p>\n<p>www.ehec.schleswig-holstein.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (14. 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