{"id":356164,"date":"2020-09-22T12:18:48","date_gmt":"2020-09-22T12:18:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/aok-uebt-scharfe-kritik-am-massnahmenbuendel-zur-stabilisierung-der-zusatzbeitraege\/"},"modified":"2020-09-22T12:18:48","modified_gmt":"2020-09-22T12:18:48","slug":"aok-uebt-scharfe-kritik-am-massnahmenbuendel-zur-stabilisierung-der-zusatzbeitraege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/aok-uebt-scharfe-kritik-am-massnahmenbuendel-zur-stabilisierung-der-zusatzbeitraege\/","title":{"rendered":"AOK \u00fcbt scharfe Kritik am Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel zur Stabilisierung der Zusatzbeitr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p>Berlin. (ots) &#8211; Die jetzt im Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sto\u00dfen beim AOK-Bundesverband auf strikte Ablehnung. &#8222;Zur Einhaltung der versprochenen Sozialgarantie im Wahljahr sollen jetzt die kassenindividuellen R\u00fccklagen einkassiert werden.<!--more--> Dabei ist allen klar, dass ein Gros des f\u00fcr 2021 errechneten Finanzbedarfs von \u00fcber 16 Milliarden Euro nichts mit Corona zu tun hat, sondern durch die ausgabentreibende Gesetzgebung in dieser Legislatur verursacht wird. Sp\u00e4testens 2022 drohen bei gepl\u00fcnderten R\u00fccklagen massive Steigerungen der Beitragss\u00e4tze. Dieses finanzpolitische Strohfeuer untergr\u00e4bt das Vertrauen in eine seri\u00f6se und kalkulierbare Gesundheitspolitik und macht eine solide Finanz- und Haushaltsplanung unm\u00f6glich&#8220;, erkl\u00e4rt der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch.  Wenn die Politik eine Sozialgarantie ausspreche, d\u00fcrfe sie dieses Versprechen nicht durch den Griff in die Tasche der Beitragszahler einl\u00f6sen, so Litsch. Stattdessen m\u00fcsse die Sozialgarantie durch einen entsprechenden Bundeszuschuss abgesichert werden. &#8222;Die R\u00fccklagen der Kassen sind von Mitgliedern und Arbeitgebern aufgebracht worden. Eine Umverteilung dieser Mittel in den Gesundheitsfonds ist unfair.&#8220; Damit erledige sich jeder Anreiz in der GKV zum wirtschaftlichen Handeln und zum Aufbau von R\u00fccklagen. Die AOK-Gemeinschaft, die in der GKV einen Marktanteil von rund 36 Prozent hat, soll \u00fcber 50 Prozent dieser Verm\u00f6gensabgabe tragen. Gleichzeitig wird sie durch die Regelungen des sogenannten &#8222;Faire-Kassenwahl-Gesetzes&#8220; \u00fcberproportional belastet.  Fatale Wechselwirkungen erwartet der Verbands-Chef im Zusammenhang mit den Regelungen des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG). Dort ist bereits jetzt vorgeschrieben, dass das Verm\u00f6gen der Krankenkassen durch einen nicht ausgabendeckenden Zusatzbeitrag in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf eine Monatsausgabe abzusenken ist. Diese Schwelle wird nun durch den GPVG-Entwurf nochmals auf 0,8 Monatsausgaben heruntergeschraubt. &#8222;Kassen, die nach den Vorgaben des GKV-VEG Haushalte mit negativen Ergebnissen zum Abbau des Verm\u00f6gens aufgestellt haben, werden jetzt gezwungen, ihre Zusatzbeitr\u00e4ge zeitnah zu erh\u00f6hen&#8220;, erkl\u00e4rt Litsch. Er warnt vor diesem Hintergrund vor unkontrollierten Haftungsf\u00e4llen: &#8222;Die Kombination aus der beschlossenen Zerschlagung der kassenartenspezifischen Haftungsverb\u00fcnde, der auf ein unverantwortliches Ma\u00df abgesenkten Mindestr\u00fccklage sowie dem nun versch\u00e4rften Zusatzbeitrags-Anhebungsverbot in bestimmten F\u00e4llen kann dazu f\u00fchren, dass Kassen schneller in die Insolvenz rutschen.&#8220;  Zur Stabilisierung der Sozialbeitr\u00e4ge und zur Einhaltung der Sozialgarantie im kommenden Jahr h\u00e4lt die AOK-Gemeinschaft einen entsprechenden Bundeszuschuss f\u00fcr angemessen. &#8222;Das ist ordnungspolitisch geboten und die beste L\u00f6sung&#8220;, so Litsch. Andernfalls gebe es nur noch die M\u00f6glichkeit, die durch die Gesetzgebung in dieser Legislatur verursachte Steigerung der Leistungsausgaben zu limitieren. Litsch: &#8222;Dazu muss die Politik dann aber auch unpopul\u00e4re Entscheidungen treffen, die die Pharmaindustrie und die Leistungserbringer mit in die Verantwortung nehmen. Um die v\u00f6llig aus dem Lot geratene Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben in der GKV auch in den Folgejahren wieder ins Gleichgewicht zu bringen, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf &#8222;. Als Beispiele f\u00fcr m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen f\u00fchrt der Verbands-Chef die deutliche Erh\u00f6hung des gesetzlichen Herstellerabschlags auf patentgesch\u00fctzte Arzneimittel von pharmazeutischen Unternehmen oder die Streichung der strategieanf\u00e4lligen TSVG-Regelung zur befristeten Bereinigung der gedeckelten Gesamtverg\u00fctung von Vertrags\u00e4rzten an. Auch durch die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer f\u00fcr Arzneimittel oder eine Wiederherstellung nicht begrenzter Rechnungspr\u00fcfungen bei der Krankenhausabrechnung gebe es milliardenschwere Einsparpotentiale.  Pressekontakt:  Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle: Dr. Kai Behrens Telefon: 030 \/ 34646-2309 Mobil: 01520 \/ 15603042 E-Mail: mailto:presse@bv.aok.de  Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/8697\/4713713 OTS:               AOK-Bundesverband  Original-Content von: AOK-Bundesverband, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/8697\/4713713\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin. 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