{"id":35921,"date":"2011-06-17T18:55:13","date_gmt":"2011-06-17T16:55:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=35921"},"modified":"2011-06-17T18:55:13","modified_gmt":"2011-06-17T16:55:13","slug":"informationen-zu-ehec-infektionen-10","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/informationen-zu-ehec-infektionen-10\/","title":{"rendered":"Informationen zu EHEC-Infektionen"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (17. Juni) 854 best\u00e4tigte EHEC-Infektionen<\/p>\n<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (17. Juni) 854 best\u00e4tigte EHEC-Infektionen und 196 best\u00e4tigte HUS-F\u00e4lle dem Kompetenzzentrum f\u00fcr das Meldewesen \u00fcbertragbarer Erkrankungen gemeldet worden. (16. Juni: 840 EHEC-Infektionen und 194 HUS-F\u00e4lle).<!--more--><\/p>\n<p>Zur Quellensuche teilt das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, Umwelt und l\u00e4ndliche R\u00e4ume mit: Es wurden (mit Stand Freitag, 17.06. 2011, 15.00 Uhr) bisher durch das Landeslabor<br \/>\n474 unterschiedliche Proben untersucht. Davon 454 ohne EHEC-Befund, 20 Proben sind noch nicht ausgewertet. Bisher sind 88 Sprossenproben eingesendet worden. Davon<br \/>\nwurden bisher 85 Proben mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen.<\/p>\n<p>Das Gesundheitsministerium wiederholt den Hinweis, dass infolge des erheblichen Blutverbrauchs durch die EHEC- und HUS-Behandlungen der letzten Wochen immer noch<br \/>\ngro\u00dfer Bedarf an weiteren Blutspenden besteht. Es wird an alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, appelliert, Blut zu spenden.<\/p>\n<p>Neue Zahlen wird das Gesundheitsministerium erst wieder am Montag, den 20.06.11 ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<p>Bundesinstitut f\u00fcr Risikobewertung, Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Robert Koch-Institut haben am Freitag, 10.Juni, mitgeteilt: &#8222;BfR, BVL und RKI kommen gemeinsam zu dem Schluss, dass die bestehende allgemeine Empfehlung, in Norddeutschland auf den Verzehr von Gurken, Tomaten und Blattsalat zu verzichten, nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.<\/p>\n<p>BfR, BVL und RKI empfehlen, \u00fcber die \u00fcblichen Hygienema\u00dfnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Haushalten und Gastronomiebetrieben wird empfohlen noch vorr\u00e4tige Sprossen sowie m\u00f6glicherweise damit in Ber\u00fchrung gekommene Lebensmittel zu vernichten.\u201c Dies gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr selbstgezogene Sprossen.<\/p>\n<p>\u201eBfR, BVL und RKI empfehlen weiterhin, dass alle Lebensmittel, die aus einem Betrieb in Niedersachsen stammen, aus dem Verkehr gezogen werden.<\/p>\n<p>BfR, BVL und RKI empfehlen, die \u00fcblichen Hygieneempfehlungen im Umgang mit Lebensmittel und Patienten streng zu befolgen.<\/p>\n<p>Die aktuelle Mitteilung ersetzt den bisherigen Verzehrhinweis von BfR und RKI vor Gurken, Tomaten und Blattsalat.\u201c<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut auf folgende Fragen und Antworten hin:<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen enge Kontaktpersonen beachten? Der Erreger kann durch Schmierinfektion \u00fcbertragen werden kann. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in h\u00e4uslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienema\u00dfnahmen achten, insbesondere H\u00e4ndehygiene.<\/p>\n<p>K\u00f6nnen enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen? Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen<\/p>\n<p>Lebensmittelbereich<br \/>\nMedizinischer Bereich in Abh\u00e4ngigkeit vom Gef\u00e4hrdungspotenzial<br \/>\nGemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen \u00fcberwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)<\/p>\n<p>Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverd\u00e4chtig und d\u00fcrfen in diesen Einrichtungen nicht t\u00e4tig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr sind \u00a7 31 und \u00a7 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Mitsch\u00fcler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten? In der aktuellen Situation sollten die Basishygienema\u00dfnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die H\u00e4ndehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die H\u00e4nde gr\u00fcndlich zu waschen. Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, d\u00fcrfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Informationen zu EHEC im Internet<\/p>\n<p>Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung:  www.bzga.de<\/p>\n<p>Robert-Koch-Institut: www.rki.de<\/p>\n<p>Informationen der Landesregierung www.ehec.schleswig-holstein.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (17. Juni) 854 best\u00e4tigte EHEC-Infektionen KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (17. 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