{"id":364805,"date":"2020-11-19T16:08:38","date_gmt":"2020-11-19T15:08:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=364805"},"modified":"2020-11-19T16:08:38","modified_gmt":"2020-11-19T15:08:38","slug":"erlass-des-gesundheitsministeriums-ueber-abgestimmtes-vorgehen-bei-infektionsfaellen-in-einrichtungen-mit-kreisuebergreifenden-auswirkungen-veroeffentlicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/erlass-des-gesundheitsministeriums-ueber-abgestimmtes-vorgehen-bei-infektionsfaellen-in-einrichtungen-mit-kreisuebergreifenden-auswirkungen-veroeffentlicht\/","title":{"rendered":"Erlass des Gesundheitsministeriums \u00fcber abgestimmtes Vorgehen bei Infektionsf\u00e4llen in Einrichtungen mit kreis\u00fcbergreifenden Auswirkungen ver\u00f6ffentlicht"},"content":{"rendered":"<p><strong>Grundlegende Informationen zum Corona-Management an Schulen. <\/strong>KIEL. Das Gesundheitsministerium wirkt auf eine landesweit ausgewogene Aufgabenwahrnehmung durch die bei der Bek\u00e4mpfung von Infektionsf\u00e4llen in Verbindung mit dem Coronavirus (Sars-CoV-2) zust\u00e4ndigen \u00f6rtlichen Gesundheitsbeh\u00f6rden (Gesundheits\u00e4mter der Kreise und kreisfreien St\u00e4dte) hin und hat speziell f\u00fcr Ma\u00dfnahmen in Einrichtungen, die sich kreis\u00fcbergreifend auswirken k\u00f6nnen, Vorgaben zu einem abgestimmten Vorgehen gemacht.<!--more-->So soll die Risikobewertung bei Infektionsf\u00e4llen in Einrichtungen (das betrifft u.a. auch Schulen), die kreis\u00fcbergreifende Auswirkungen haben, durch das Gesundheitsamt erfolgen, in dessen Bereich die Einrichtung liegt. Dieses Gesundheitsamt legt dann die erforderlichen Ma\u00dfnahmen fest, die von den anderen \u00c4mtern mitgetragen werden sollen. Dazu muss es einen Austausch zwischen den betroffenen Gesundheits\u00e4mtern geben.<\/p>\n<p><strong><u>Wesentliche Inhalte des Erlasses sind:<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Das Gesundheitsamt, in dessen Zust\u00e4ndigkeitsbereich sich die Einrichtung befindet (federf\u00fchrendes Gesundheitsamt), bewertet die Situation und das daraus resultierende Risiko einer \u00dcbertragung. An dieser Risikobewertung orientieren sich die zu veranlassenden Ma\u00dfnahmen aller Gesundheits\u00e4mter, auch f\u00fcr Personen aus betroffenen Einrichtungen, die ihren Wohnsitz nicht im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des federf\u00fchrenden Gesundheitsamtes haben.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Die vom federf\u00fchrenden Gesundheitsamt veranlassten Ma\u00dfnahmen sind von allen anderen Gesundheits\u00e4mtern, in denen Personen der betroffenen Einrichtung ihren Wohnsitz haben, entsprechend in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich umzusetzen. Eine entsprechende Kommunikation dazu hat unter den betroffenen \u00c4mtern zu erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Abweichende Anordnungen anderer betroffener Gesundheits\u00e4mter sind grunds\u00e4tzlich zu vermeiden.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Sofern abweichende Anordnungen f\u00fcr erforderlich gehalten werden, sind diese vor der Einleitung weiterer Schritte dem federf\u00fchrenden Gesundheitsamt unaufgefordert schriftlich mitzuteilen und besonders zu begr\u00fcnden. Dabei ist in der Begr\u00fcndung dezidiert darzulegen, aus welchem Grund eine abweichende Anordnung f\u00fcr erforderlich gehalten wird und von den Ma\u00dfnahmen des federf\u00fchrenden Gesundheitsamtes abgewichen werden soll.<\/li>\n<li>Abweichende Anordnungen sind gegen\u00fcber den Adressaten schriftlich zu begr\u00fcnden.<\/li>\n<li>Aus der Begr\u00fcndung muss f\u00fcr den Adressaten unmittelbar erkennbar sein, aufgrund welcher konkreten Einsch\u00e4tzung eine abweichende Anordnung erfolgen soll.<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"4\">\n<li>Diese Vorgehensweise gilt insbesondere f\u00fcr:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen nach \u00a7 33 Infektionsschutzgesetz (u.a. Schulen).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Erlass ist auf der Webseite der Landesregierung ver\u00f6ffentlicht: <a href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Erlasse\/201118_vorgehen_infektion_einrichtung.html\">https:\/\/schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Erlasse\/201118_vorgehen_infektion_einrichtung.html<\/a><\/p>\n<p><strong><u>Hintergrund zum Corona-Management an Schulen<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Das Corona-Management an Schulen richtet sich nach dem Corona-Reaktionsplan. Diesem Stufenplan liegt die Bewertung der jeweils aktuellen Lage durch das \u00f6rtliche Gesundheitsamt zugrunde.<\/p>\n<p>Der Corona-Reaktionsplan ist auf der Webseite der Landesregierung ver\u00f6ffentlicht: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Schulen_Hochschulen\/corona_reaktions_plan.html\">https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/Schwerpunkte\/Coronavirus\/Schulen_Hochschulen\/corona_reaktions_plan.html<\/a><\/p>\n<p>Aus der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt werden die erforderlichen Ma\u00dfnahmen abgeleitet. Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zur Bewertung der Lage ist daher f\u00fcr ein sachgerechtes Agieren von besonderer Bedeutung. F\u00fcr Ma\u00dfnahmen des Infektionsschutzes sind die Gesundheits\u00e4mter zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Das aktuelle Infektionsgeschehen an Schulen ist dadurch gekennzeichnet, dass zwar immer wieder Viruseintr\u00e4ge in Schulen stattfinden, es u.a. wegen der Hygienekonzepte jedoch selten zu Infektions\u00fcbertragungen in den Schulen selbst kommt. Durch das erreichte Schutzniveau bei Einhaltung der etablierten Hygienema\u00dfnahmen kann auch die Zahl der engen Kontaktpersonen, die als ansteckungsverd\u00e4chtig gelten und eine Quarant\u00e4neanordnung erhalten m\u00fcssen, begrenzt werden. In Abh\u00e4ngigkeit von der ermittelten Situation im Einzelfall kann auch vollst\u00e4ndig auf Quarant\u00e4neanordnungen verzichtet werden. Das im Sommer zun\u00e4chst eingef\u00fchrte Vorgehen, ganzen Kohorten als Automatismus eine Quarant\u00e4neanordnung zu erteilen, ist inzwischen durch ein gezieltes risikoadaptiertes Vorgehen ersetzt worden.<\/p>\n<p>Das Risiko einer \u00dcbertragung steht bei den festgelegten Ma\u00dfnahmen stets im Mittelpunkt der Bewertung. Bei tats\u00e4chlicher Einhaltung der etablierten Hygienema\u00dfnahmen ist das Infektionsrisiko in der Schule insgesamt gering. Die Einhaltung der Maskenpflicht und das regelm\u00e4\u00dfige Sto\u00dfl\u00fcften tragen wesentlich dazu bei, das Risiko einer Infektions\u00fcbertragung zu minimieren, so dass die Mehrzahl der Kontaktpersonen nicht als enge Kontaktpersonen I. Grades eingestuft werden m\u00fcssen und eine Quarant\u00e4neanordnung vermieden werden kann. Daher k\u00f6nnen regelhaft viele Kontaktpersonen in einer Schulumgebung als Kontaktpersonen II. Grades eingestuft werden und die Zahl der tats\u00e4chlich engen Kontaktpersonen deutlich begrenzt werden.<\/p>\n<p>Wenn \u00dcbertragungen festgestellt werden, ist dies oftmals auf die Vernachl\u00e4ssigung von Hygienema\u00dfnahmen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Einhaltung der Ma\u00dfnahmen ist daher f\u00fcr einen m\u00f6glichst reibungslosen Schulablauf von Bedeutung.<\/p>\n<p>Das h\u00f6chste Risiko f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler besteht im Rahmen von Kontakten au\u00dferhalb des Unterrichts.<\/p>\n<p>An all diesen Erkenntnissen orientieren sich die Beh\u00f6rden bei den von ihnen veranlassten Ma\u00dfnahmen. Aufgrund der immer notwendigen Einzelfallbewertung der Situation sind die vorgenommen Quarant\u00e4ne- oder Testanordnungen auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Der vorgenannte Erlass verfolgt das Ziel, dass im selben Fall nicht durch verschiedene Gesundheits\u00e4mter uneinheitlich gehandelt wird.<\/p>\n<p>Schon vor der Einleitung beh\u00f6rdlicher Ma\u00dfnahmen kann jeder betroffene Infizierte mithelfen die weitere Ausbreitung der Infektion zu verhindern und die Ermittlungsarbeit des Gesundheitsamtes zu unterst\u00fctzen, indem zu den eigenen Kontakten vor Infektion Kontaktlisten erstellt werden und diese dann den verantwortlichen Stellen f\u00fcr die weitere Arbeit zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die weitere Ermittlung von Infizierten und Kontaktpersonen erfolgt durch das Gesundheitsamt fallbezogen f\u00fcr Kontakte im Schulumfeld.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundlegende Informationen zum Corona-Management an Schulen. KIEL. 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