{"id":365886,"date":"2020-11-28T09:10:43","date_gmt":"2020-11-28T09:10:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/afd-bundesvorstand-fasst-grundsatzbeschluss-zur-freiheitlich-demokratischen-grundordnung\/"},"modified":"2020-11-28T09:10:43","modified_gmt":"2020-11-28T09:10:43","slug":"afd-bundesvorstand-fasst-grundsatzbeschluss-zur-freiheitlich-demokratischen-grundordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/afd-bundesvorstand-fasst-grundsatzbeschluss-zur-freiheitlich-demokratischen-grundordnung\/","title":{"rendered":"AfD-Bundesvorstand fasst Grundsatzbeschluss zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AfD-Bundesvorstand hat in seiner au\u00dferordentlichen Pr\u00e4senzsitzung am 27.11.2020 vor dem 11. Bundesparteitag der Alternative f\u00fcr Deutschland in Kalkar einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss zum Thema &#8222;AfD und freiheitlich-demokratische Grundordnung&#8220; gefasst:  &#8211; Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des   Grundgesetzes.<!--more--> Sie tritt aktiv f\u00fcr die Wahrung der Demokratie, des   Rechtsstaats und f\u00fcr die Achtung und den Schutz der Menschenw\u00fcrde ein. &#8211; Wenn ein Mitglied sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung   richtet, ist das ein sehr schwerwiegender Versto\u00df gegen die Grunds\u00e4tze der   Partei. &#8211; Wenn ein Mitglied \u00c4u\u00dferungen t\u00e4tigt, die inhaltlich mit einem der Grunds\u00e4tze   der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, oder wenn ein   Mitglied \u00c4u\u00dferungen macht oder andere Verhaltensweisen vornimmt, die   rechtm\u00e4\u00dfig als Anhaltspunkte f\u00fcr gegen die freiheitliche demokratische   Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gewertet werden k\u00f6nnen, ist das   ein erheblicher Versto\u00df gegen die Grunds\u00e4tze der Partei. &#8211; In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden   h\u00e4ufig \u00c4u\u00dferungen oder andere Verhaltensweisen als Anhaltspunkte f\u00fcr   verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD oder einer Gliederung der Partei   bewerten, obwohl sie nach Auffassung der AfD nicht so bewertet werden d\u00fcrfen   und die Bewertung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nach Auffassung der AfD also   rechtswidrig ist. Im Falle rechtswidriger Bewertungen der \u00c4u\u00dferungen oder   anderen Verhaltensweisen eines Mitglieds liegt kein Versto\u00df des Mitglieds   gegen Grunds\u00e4tze der Partei im Sinne von Nr. 2 oder Nr. 3 vor. Die AfD geht in   geeigneter Weise gegen rechtswidrige Bewertungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden   gerichtlich vor. &#8211; Bei rechtlichen Streitigkeiten \u00fcber Bewertungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden   geht es der AfD darum, die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses   und die Meinungsfreiheit gegen rechtswidrige Einengungen seitens des   Verfassungsschutzes und gegen die politische Instrumentalisierung des   Verfassungsschutzes zu verteidigen. Es geht ihr in keinem Fall darum,   politische Positionen zu verteidigen, die mit der freiheitlichen   demokratischen Grundordnung unvereinbar sind. &#8211; Da die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung uneingeschr\u00e4nkt bejaht   und sie gegen ihre Verletzung verteidigt, beruhen die Rechtsstreitigkeiten,   welche die AfD gegen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00fchrt, auf einem   unterschiedlichen Verst\u00e4ndnis davon, welche Anforderungen sich aus der   freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Hinblick auf \u00c4u\u00dferungen und   andere Verhaltensweisen ergeben, mitunter auch aus einer unterschiedlichen   Interpretation einzelner verfassungsrechtlicher Anforderungen. Im Streit um   die richtige Interpretation kann am Ende eines gerichtlichen Verfahrens nur   eine Seite Recht bekommen. Die AfD erkl\u00e4rt hiermit, dass sie nach Aussch\u00f6pfung   der zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten das Ergebnis der   letztinstanzlichen Entscheidung, gegebenenfalls der Entscheidung des   Bundesverfassungsgerichts, akzeptieren wird. Das hei\u00dft konkret insbesondere:   Falls sich herausstellen sollte, dass bestimmte \u00c4u\u00dferungen, die nach   Auffassung der AfD verfassungskonform sind, nach der letztinstanzlichen   verwaltungsgerichtlichen Entscheidung und gegebenenfalls nach \u00dcberpr\u00fcfung   durch das Bundesverfassungsgericht vom Verfassungsschutz zutreffend als   Anhaltspunkte f\u00fcr gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete   Bestrebungen gewertet worden sind, wird die AfD solche \u00c4u\u00dferungen k\u00fcnftig   unterlassen und mit den Mitteln des Parteiordnungsrechts dies auch gegen\u00fcber   ihren Mitgliedern durchsetzen.  https:\/\/www.gemeinsam-fuer-das-grundgesetz.de\/  Pressekontakt:  Alternative f\u00fcr Deutschland Bundesgesch\u00e4ftsstelle  Schillstra\u00dfe 9 \/ 10785 Berlin Telefon: 030 220 5696 50 E-Mail: mailto:presse@afd.de  Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/110332\/4776598 OTS:               AfD &#8211; Alternative f\u00fcr Deutschland  Original-Content von: AfD &#8211; Alternative f\u00fcr Deutschland, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/110332\/4776598\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Der AfD-Bundesvorstand hat in seiner au\u00dferordentlichen Pr\u00e4senzsitzung am 27.11.2020 vor dem 11. 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