{"id":368410,"date":"2020-12-18T15:39:23","date_gmt":"2020-12-18T15:39:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/das-irische-unternehmen-solas-oled-setzt-sich-erneut-gegen-giganten-der-unterhaltungselektronik-durch\/"},"modified":"2020-12-18T15:39:23","modified_gmt":"2020-12-18T15:39:23","slug":"das-irische-unternehmen-solas-oled-setzt-sich-erneut-gegen-giganten-der-unterhaltungselektronik-durch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/das-irische-unternehmen-solas-oled-setzt-sich-erneut-gegen-giganten-der-unterhaltungselektronik-durch\/","title":{"rendered":"Das irische Unternehmen Solas OLED setzt sich erneut gegen Giganten der Unterhaltungselektronik durch"},"content":{"rendered":"<p>Dublin (ots\/PRNewswire) &#8211; Solas OLED Ltd. (&#8222;Solas&#8220;), ein irisches Unternehmen, das Patente besitzt, die f\u00fcr die OLED-Technologie relevant sind, hat heute bekannt gegeben, dass es seine Patentverletzungsklage in Deutschland gegen die Elektronikgiganten LG Display Co., die LG Display Germany GmbH, LG Electronics Inc., die LG Electronics Deutschland GmbH und Sony Europe B.V.<!--more--> (&#8222;Beklagte&#8220;) erneut durchgesetzt hat.  Am 6. November 2020 erkl\u00e4rte das Amtsgericht Mannheim das deutsche Patent DE 102 54 511 B4 von Solas (betreffend einen an der Universit\u00e4t Stuttgart erfundenen Regelkreis f\u00fcr Leuchtdioden) als von den Beklagten verletzt und untersagte den Beklagten, die entsprechenden rechtsverletzenden OLED-Fernsehger\u00e4te in Deutschland zu vermarkten, sofern Solas eine Sicherheit hinterlegt (Gerichtsbeschluss 7 O 37\/19). Solas stellte die erforderliche Sicherheit zur Verf\u00fcgung und am 18. November legten die Angeklagten Berufung ein und beantragten die sofortige Aussetzung der einstweiligen Verf\u00fcgung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verh\u00e4ngte am 26. November vorsorglich einen vor\u00fcbergehenden Aufschub der einstweiligen Verf\u00fcgung, um zu pr\u00fcfen, ob der Antrag begr\u00fcndet ist. Nach dreiw\u00f6chiger Unterrichtung \u00fcber die Angelegenheit entschied der Gerichtshof zugunsten von Solas und lehnte die Aufforderung, die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils einschlie\u00dflich der einstweiligen Verf\u00fcgung auszusetzen, ab. (Gerichtsbeschluss 6 U 184\/20.)  Infolge dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe m\u00fcssen die Beklagten nun unverz\u00fcglich die Vermarktung verletzender Produkte in Deutschland einstellen und unterlassen; abgesehen von der LG Display Germany GmbH m\u00fcssen sie alle rechtsverletzenden Produkte von gewerblichen Kunden zur\u00fcckrufen und Solas eine detaillierte Buchf\u00fchrung vorlegen, die erforderlich ist, um die von den Beklagten geschuldeten Sch\u00e4den f\u00fcr den Verkauf von rechtsverletzenden Produkten in Deutschland seit April 2009 festzustellen.  Insbesondere stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest: &#8222;Angesichts der Tatsache, dass der Senat bei einer zusammenfassenden Pr\u00fcfung weder eine offensichtlich falsche Entscheidung des Landgerichts annimmt noch eine Aussetzung aufgrund eines besonderen Schadens best\u00e4tigt, gibt es keine ausreichenden Umst\u00e4nde f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Aussetzung der Vollstreckung, auch bei Abw\u00e4gung der Interessen der beiden Parteien. Soweit die Beklagten betonen, dass der Kl\u00e4ger eine Patentverwertungsgesellschaft ist und &#8211; im Gegensatz zu einem Konkurrenten &#8211; nur monet\u00e4re Interessen verfolgt, reicht dieser Umstand allein nicht aus, um die vorl\u00e4ufige Durchsetzbarkeit eines Titels zu st\u00f6ren, die im Prinzip den Interessen des Gl\u00e4ubigers durch die vor\u00fcbergehende Aussetzung der Vollstreckung Vorrang einr\u00e4umt (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 18. April 2011 &#8211; 6 U 28\/11 Juris, Marge Nr. 5 ff.).&#8220; (Gerichtsbeschluss 6 U 184\/20.)  Der Rechtsberater von Atlantic IP Services, Ltd. &#8211; der Verwaltungsgesellschaft von Solas &#8211; Aoife Butler, kommentierte: &#8222;Die deutschen Patentgerichte genie\u00dfen einen hervorragenden Ruf in Europa und so sind wir sehr froh, dass sich das Oberlandesgericht Karlsruhe die Zeit genommen hat, die Sache zu pr\u00fcfen und festgestellt hat, dass eine Aussetzung der Vollstreckung nicht gerechtfertigt war und sich daher an der Verpflichtung der Beklagten nichts \u00e4ndert. IP-Verst\u00f6\u00dfe sind eine schwerwiegende Angelegenheit, deren Auswirkungen weit \u00fcber die direkt an den Rechtsstreitigkeiten beteiligten Parteien hinausgehen. Betroffen sind auch Erfinder, deren Erfindungen gestohlen wurden, und Forscher, denen aufgrund verlorener Einnahmequellen die Finanzierung verweigert wird. Es ist daher sehr erfreulich, wenn die Gerichte bereit sind, sich der Sache anzunehmen, um die richtige Entscheidung zu treffen, auch wenn auf der anderen Seite gro\u00dfe multinationale Konzerne stehen. Wir sind froh, dass wir auch so gigantischen Unternehmen gegen\u00fcber Gleichberechtigung vor Gericht erfahren haben.&#8220;  Informationen zu Solas OLED Ltd.  Solas OLED Ltd. (&#8222;Solas&#8220;) ist ein irisches Lizenzunternehmen f\u00fcr OLED-Technologie mit Sitz in Dublin, Irland. Solas wurde 2016 gegr\u00fcndet und hat eines der weltweit gr\u00f6\u00dften, wichtigsten und umfassendsten Portfolios an geistigem Eigentum im OLED-Bereich zusammengestellt.  Von der kleinsten OLED-Uhr bis zum gr\u00f6\u00dften OLED-Fernseher ist das geistige Eigentum von Solas grundlegend f\u00fcr das Design, die Schaltungen und die Herstellung von OLED-Displays.  Solas entwickelt, sucht, evaluiert und erwirbt weiterhin Patente im OLED-Bereich. Bitte besuchen Sie http:\/\/www.solasoled.com\/ .  Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/151464\/4795329 OTS:               SOLAS OLED  Original-Content von: SOLAS OLED, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/151464\/4795329\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dublin (ots\/PRNewswire) &#8211; Solas OLED Ltd. 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