{"id":36851,"date":"2011-07-01T14:38:34","date_gmt":"2011-07-01T12:38:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=36851"},"modified":"2011-07-01T14:38:34","modified_gmt":"2011-07-01T12:38:34","slug":"sozialminister-garg-im-landtag-zum-thema-pflege-ziele-sind-mehr-zeit-fur-pflege-und-die-forderung-der-beruflichen-weiterbildung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/sozialminister-garg-im-landtag-zum-thema-pflege-ziele-sind-mehr-zeit-fur-pflege-und-die-forderung-der-beruflichen-weiterbildung\/","title":{"rendered":"Sozialminister Garg im Landtag zum Thema Pflege:  Ziele sind mehr Zeit f\u00fcr Pflege und die F\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung"},"content":{"rendered":"<p>KIEL. In seiner heutigen (1.7.) Landtagsrede zum Thema Pflege betonte Sozialminister Dr. Heiner Garg:<\/p>\n<p>\u201e&#8220;Ein gutes Gleichgewicht von Transparenz und Verbraucherschutz einerseits und B\u00fcrokratieverzicht andererseits sind Kernziele der Pflegepolitik Schleswig-Holsteins. Sozialministerium und Akteure der Altenpflege arbeiten dauerhaft an Verbesserungen und haben bereits erhebliche Fortschritte erzielt. Die Pr\u00fcfung von Pflegeeinrichtung durch Aufsichtsbeh\u00f6rden und den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) l\u00e4uft grunds\u00e4tzlich zeitgleich und arbeitsteilig, so die gesetzliche Regelung.<!--more--> Die Umsetzung und Koordination wird in einer Arbeitsgruppe zwischen MDK und Aufsichtsbeh\u00f6rde erarbeitet und weiterentwickelt. Dies geschieht in Umsetzung des Selbstbestimmungsst\u00e4rkungsgesetzes. Wir haben aktuell eine einheitliche Pr\u00fcfrichtlinie f\u00fcr Einrichtungen erarbeitet. Sie schafft mit standardisierten Fragen und Pr\u00fcfkriterien und einem einfachen Ankreuzverfahren Klarheit und reduziert die Schreibarbeit deutlich. Diese Richtlinie ist zurzeit im Beteiligungsverfahren mit dem Landespflegeausschuss. Nach der Sommerpause soll sie zeitnah in Kraft gesetzt werden.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;F\u00fcr den Pflegealltag wurde im Jahr 2002 bis 2004 ein Standard-Tagesplan entwickelt. Mit seiner Hilfe konnte der t\u00e4gliche Dokumentationsaufwand um reduziert werden. Das Sozialministerium hatte das im Rahmen eines Modellprojekts gef\u00f6rdert. Ebenfalls mit finanzieller Unterst\u00fctzung des Landes wurden Pflegekr\u00e4fte umfangreich in der Anwendung des vereinfachten Modells geschult. Entb\u00fcrokratisierung in der Pflege steht f\u00fcr die im Pflegesektor handelnden Akteure aber nach wie vor auf der Tagesordnung. Auch f\u00fcr die Landesregierung. Dies gilt umso mehr, als der Pflegesektor ein Bereich ist, in dem Fachkr\u00e4ftemangel kein Zukunftsthema, sondern eine gegenw\u00e4rtige Herausforderung ist. Infolge der demographischen Entwicklung ist von einem weiter stetig steigenden Bedarf an Fachkr\u00e4ften im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich auszugehen.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Schleswig-Holstein unternimmt enorme Anstrengungen, die Altenpflegeausbildung auf gesunde F\u00fc\u00dfe zu stellen. Trotz der angespannten Haushaltslage wurde mit dem Landeshaushalt f\u00fcr 2011\/2012 die Zahl der vom Land gef\u00f6rderten Schulpl\u00e4tze um weitere 30 Pl\u00e4tze auf insgesamt 1.200 Pl\u00e4tze erh\u00f6ht. Daneben brauchen wir aber auch Quereinsteiger f\u00fcr die Pflege. Auch sie ben\u00f6tigen  eine gesicherte Finanzierung von Ausbildung. Mit dem Gesetz zur Sicherung von Besch\u00e4ftigung und Stabilit\u00e4t in Deutschland von 2009 wurde richtigerweise die M\u00f6glichkeit geschaffen, im Bereich Altenpflege auch dreij\u00e4hrige Umschulungen zu f\u00f6rdern. Falsch war allerdings die Befristung bis zum 31.12.2010. Ich bedauere es au\u00dferordentlich, dass die Forderung der L\u00e4nder berufliche Weiterbildungsma\u00dfnahmen nach dem Sozialgesetzbuch III im Bereich der Alten- und Krankenpflege zu entfristen und als Rechtsanspruch zu gew\u00e4hren, bisher keine Ber\u00fccksichtigung gefunden hat. Wir haben uns bereits mehrfach f\u00fcr eine Wiedereinf\u00fchrung der F\u00f6rderung des 3. Ausbildungsjahres im Bereich der Altenpflege bei beruflichen Umschulungen eingesetzt. Zuletzt hat das Ministerium am 16. Juni im Unterausschuss des Bundesrates f\u00fcr Arbeit und Sozialpolitik einen  Antrag eingebracht, der darauf abzielt, die F\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich der Altenpflege nach dem SGB III wieder \u00fcber den gesamten Ausbildungszeitraum zu erm\u00f6glichen. Ich werde weiterhin mit Nachdruck darauf hinwirken, dass die falsche Entscheidung, die F\u00f6rderung von dreij\u00e4hrigen Umschulungen nicht zu verl\u00e4ngern, korrigiert wird. Dies w\u00e4re vor dem Hintergrund der enormen Nachfrage in der Pflege ein wichtiger und richtiger arbeitsmarktpolitischer Schritt zur Gewinnung neuer Fachkr\u00e4fte.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Parallel dazu setzt sich Schleswig-Holstein f\u00fcr eine grunds\u00e4tzliche Neuordnung der Finanzierung der Pflegeausbildung ein. Wir m\u00fcssen die Altenpflegeausbildung auf dauerhaft tragf\u00e4hige F\u00fc\u00dfe stellen. Das Finanzierungsmodell der Krankenpflegeausbildungen kann dabei Vorbild sein. Schleswig-Holstein wird sich in dem derzeit auf Bundesebene laufenden Prozess zur Pflegereform, die sich neben der m\u00f6glichen Zusammenf\u00fchrung der beiden Pflegeberufe auch mit der zuk\u00fcnftigen Finanzierung befasst, weiterhin konstruktiv beteiligen.&#8220;\u201c<\/p>\n<p>Informationen zu Pflege in Schleswig-Holstein: www.pflege.schleswig-holstein.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. In seiner heutigen (1.7.) 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