{"id":369927,"date":"2021-01-12T19:02:03","date_gmt":"2021-01-12T19:02:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/frei-kinderrechte-werden-im-grundgesetz-sichtbar-elternrechte-bleiben-gewahrt\/"},"modified":"2021-01-12T19:02:03","modified_gmt":"2021-01-12T19:02:03","slug":"frei-kinderrechte-werden-im-grundgesetz-sichtbar-elternrechte-bleiben-gewahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/frei-kinderrechte-werden-im-grundgesetz-sichtbar-elternrechte-bleiben-gewahrt\/","title":{"rendered":"Frei: Kinderrechte werden im Grundgesetz sichtbar &#8211; Elternrechte bleiben gewahrt"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Koalition einigt sich auf Grundgesetz\u00e4nderung zu Kinderrechten  Die vom Koalitionsausschuss am 25. August 2020 beauftragte Arbeitsgruppe aus Union und SPD hat sich auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verst\u00e4ndigt.<!--more--> Dazu erkl\u00e4rt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU\/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:  &#8222;Wir machen Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar und verankern das Kindeswohl erstmals ausdr\u00fccklich im Grundgesetz. Als CDU\/CSU sorgen wir daf\u00fcr, dass gleichzeitig die Erstverantwortung der Eltern f\u00fcr ihre Kinder gewahrt bleibt. Mit der jetzt erzielten Einigung beenden wir eine jahrzehntelange Debatte \u00fcber Kinderrechte im Grundgesetz. Der Kompromiss setzt um, was wir uns im Koalitionsvertrag und schon zuvor im Wahlprogramm von CDU und CSU vorgenommen haben.  Tr\u00e4ger des Erziehungsrechts sind und bleiben die Eltern. Der Staat hat hier nur eine erg\u00e4nzende und nachgeordnete Funktion, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern ausf\u00e4llt. An dieser Aufgabenverteilung halten wir mit der Neuregelung in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes fest. Um die Rechte der Eltern bestm\u00f6glich abzusichern, haben wir als CDU\/CSU Wert daraufgelegt, dass in einem abschlie\u00dfenden Satz der Vorrang des Elternrechts vor staatlichen Befugnissen nochmals ausdr\u00fccklich festgeschrieben wird.  Es bleibt beim wohlaustarierten Dreiecksverh\u00e4ltnis von Kindern, Eltern und Staat. Eine &#8218;Lufthoheit des Staates \u00fcber den Kinderbetten&#8216; wird es mit der Union nicht geben. Daf\u00fcr ist in unserem Familien- und Gesellschaftsbild kein Platz.&#8220;  Hintergrund: Die Arbeitsgruppe hat sich auf die folgende Formulierung von Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz verst\u00e4ndigt (neue Formulierung in Fettdruck hervorgehoben):  &#8222;Pflege und Erziehung der Kinder sind das nat\u00fcrliche Recht der Eltern und die zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht. \u00dcber ihre Bet\u00e4tigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsm\u00e4\u00dfigen Rechte der Kinder einschlie\u00dflich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Pers\u00f6nlichkeiten sind zu achten und zu sch\u00fctzen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Geh\u00f6r ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unber\u00fchrt.&#8220;  Pressekontakt:  CDU\/CSU &#8211; Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-53015 Fax: (030) 227-56660 Internet: http:\/\/www.cducsu.de Email: mailto:pressestelle@cducsu.de  Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/7846\/4810356 OTS:               CDU\/CSU &#8211; Bundestagsfraktion  Original-Content von: CDU\/CSU &#8211; Bundestagsfraktion, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/7846\/4810356\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Koalition einigt sich auf Grundgesetz\u00e4nderung zu Kinderrechten Die vom Koalitionsausschuss am 25. 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