{"id":373107,"date":"2021-02-17T15:59:58","date_gmt":"2021-02-17T15:59:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/mercedes-abgasskandal-olg-nuernberg-nimmt-die-daimler-ag-bei-verbindlichen-rueckrufen-in-die-pflicht\/"},"modified":"2021-02-17T15:59:58","modified_gmt":"2021-02-17T15:59:58","slug":"mercedes-abgasskandal-olg-nuernberg-nimmt-die-daimler-ag-bei-verbindlichen-rueckrufen-in-die-pflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/mercedes-abgasskandal-olg-nuernberg-nimmt-die-daimler-ag-bei-verbindlichen-rueckrufen-in-die-pflicht\/","title":{"rendered":"Mercedes Abgasskandal: OLG N\u00fcrnberg nimmt die Daimler AG bei verbindlichen R\u00fcckrufen in die Pflicht"},"content":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (ots) &#8211; Auch f\u00fcr Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. Nachdem bereits das OLG Naumburg mit Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8\/20, den Premium-Autohersteller zu Schadensersatz verurteilte, forderte nunmehr das OLG N\u00fcrnberg mit einem aktuellen Hinweis vom 12.02.2021, Az.<!--more-->: 5 U 3555\/20, die Daimler AG auf, zu der durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellten unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung im Einzelnen Stellung zu nehmen. &#8222;F\u00fcr alle Mercedes-Fahrer, die ein R\u00fcckrufschreiben zwecks der Durchf\u00fchrung eines Software-Updates erhalten haben, ist es sp\u00e4testens jetzt an der Zeit, ihre Anspr\u00fcche mit aller Konsequenz durchzusetzen&#8220;, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko G\u00f6pfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht t\u00e4tigen Kanzlei Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte aus N\u00fcrnberg, die das Verfahren vor dem Oberlandesgericht N\u00fcrnberg f\u00fchren.   Das KBA stellte bei zahlreichen Modellvarianten von Mercedes fest, dass Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung OM651 und OM642 \u00fcber eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung verf\u00fcgen. Betroffen sind mittlerweile allein in Deutschland rund 550.000 Fahrzeuge von der A-Klasse bis zur S-Klasse und dem Transporter Sprinter. Daimler hat daher bereits vor L\u00e4ngerem damit begonnen, die Fahrzeuge zur\u00fcckzurufen, um ein Software-Update aufzuspielen.   Gerade wenn man sich f\u00fcr ein hochpreisiges Fahrzeug aus dem Premiumsegment entschieden hat, m\u00f6chte man sich nat\u00fcrlich in aller Regel nicht mit einem in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Update abspeisen lassen. Zahlreiche Betroffene wollen ihre manipulierten Kfz daher zur\u00fcckgeben und verklagen die Daimler AG auf Schadensersatz. &#8222;In s\u00e4mtlichen Prozessen vertritt Daimler rigoros den Standpunkt, dass man trotz der Feststellungen des KBA keine unzul\u00e4ssige Abschaltvorrichtung verwendet habe. \u00dcber die Hintergr\u00fcnde der amtlichen R\u00fcckrufe schweigt sich Mercedes jedoch schlicht und einfach aus&#8220;, wei\u00df Rechtsanwalt G\u00f6pfert aus der Praxis zu berichten.   Diese Verdunkelungstaktik der Daimler AG geht im Dieselskandal immer weniger auf. Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte den Autobauer in der Haftung sahen, wird es auch in den Berufungsinstanzen f\u00fcr die Daimler AG zunehmend ungem\u00fctlich. Denn die Richter an einigen Oberlandesgerichten wollen sich offensichtlich nicht mehr mit dem typischen, v\u00f6llig pauschalen Prozessvortrag abspeisen lassen. Dies zeigte bereits die Entscheidung des OLG Naumburg vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8\/20, wonach die Daimler AG dem K\u00e4ufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Euro 5) wegen einer vors\u00e4tzlichen sittenwidrigen Sch\u00e4digung auf Schadensersatz haftet.   Auch in einem aktuell durch Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte vor dem OLG N\u00fcrnberg gef\u00fchrten Verfahren zum Az.: 5 U 3555\/20 wies der Senat in seinem Hinweis vom 12.02.2021 darauf hin, dass der Kl\u00e4ger vor dem Hintergrund des amtlichen R\u00fcckrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen des Vorliegens einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung hinreichend substantiiert vorgetragen habe.   Der dortige Kl\u00e4ger kaufte 2014 einen Mercedes-Benz E 350 BlueTEC mit einem 3,0 Liter Dieselmotor des Typs OM642 und erhielt sodann Anfang 2020 ein Schreiben der Mercedes-Benz AG, wonach sein Fahrzeug einem amtlichen R\u00fcckruf unterliegt. Hierin wurde erkl\u00e4rt, dass &#8222;auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Rahmen eines verpflichtenden R\u00fcckrufs die Software des Motorsteuerger\u00e4tes von mehreren Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 zu aktualisieren&#8220; sei, um so &#8222;spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung zu ver\u00e4ndern, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzul\u00e4ssig einstuft&#8220;.   Nach Auffassung der N\u00fcrnberger Rechtsanw\u00e4lte stehen bereits aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen die notwendigen Tatsachen zur Verf\u00fcgung, um Schadensersatzanspr\u00fcche erfolgversprechend geltend zu machen. &#8222;Hierbei muss nat\u00fcrlich sorgf\u00e4ltig gearbeitet und zu den verschiedenen Manipulationen im jeweiligen Einzelfall genau vorgetragen werden. Daimler dementierte hierauf wie immer verallgemeinernd das Vorhandensein einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung&#8220;, erl\u00e4utert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.   Dieses pauschale Bestreiten der Daimler AG gen\u00fcgt dem OLG N\u00fcrnberg nicht. Vielmehr obliegt dem Hersteller eine sogenannte sekund\u00e4re Darlegungslast. Der 5. Zivilsenat richtet in seinem Hinweis vom 12.02.2021 deutliche Worte an die Daimler AG. Sofern die Beklagte das Vorhandensein einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung bestreiten wolle, sei sie gehalten, ihrerseits darzulegen, auf welche konkreten Beanstandungen des Emissionskontrollsystems das KBA die R\u00fcckrufanordnung gest\u00fctzt habe. Dazu sei die Daimler AG als Adressatin des Bescheids ohne weiteres in der Lage. Das Oberlandesgericht weist den Stuttgarter Autobauer zudem darauf hin, dass eine Erl\u00e4uterung &#8222;zweckm\u00e4\u00dfig&#8220; erscheine, weshalb er die Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht teile.   Der aktuelle Hinweis des OLG N\u00fcrnberg vom 12.02.2021, Az.: 5 U 3555\/20, zeigt erneut, dass auch Besitzer von betroffenen Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz ihre Schadensersatzanspr\u00fcche mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen sollten. Dies gilt erst recht, weil das KBA erst k\u00fcrzlich best\u00e4tigte, dass nahezu alle Widerspr\u00fcche, welche die Daimler AG gegen die R\u00fcckrufbescheide eingelegt hatte, zur\u00fcckgewiesen wurden. Nachdem die Fachbeh\u00f6rde also nach erneuter \u00dcberpr\u00fcfung ihre Auffassung best\u00e4tigte, dass die Fahrzeuge mit einer rechtswidrigen Abschalteinrichtung versehen sind, sollten auch die Zivilgerichte sp\u00e4testens jetzt an einer Haftung nicht mehr zweifeln.   Pressekontakt:   Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann Virchowstra\u00dfe 20d 90409 N\u00fcrnberg  Tel:+49 (0) 911 567 94 00 Fax:+49 (0) 911 657 94 01 E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de  Original-Content von: Dr. Hoffmann &amp; Partner Rechtsanw\u00e4lte, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/133537\/4841199\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>N\u00fcrnberg (ots) &#8211; Auch f\u00fcr Daimler wird es im Dieselskandal immer enger. 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