{"id":373792,"date":"2021-02-25T13:55:36","date_gmt":"2021-02-25T13:55:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-hl-travemuende-schnelles-urteil-nach-faustschlag-in-drogeriemarkt-folgemeldung\/"},"modified":"2021-02-25T13:55:36","modified_gmt":"2021-02-25T13:55:36","slug":"pol-hl-hl-travemuende-schnelles-urteil-nach-faustschlag-in-drogeriemarkt-folgemeldung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-hl-travemuende-schnelles-urteil-nach-faustschlag-in-drogeriemarkt-folgemeldung\/","title":{"rendered":"POL-HL: HL-Travem\u00fcnde \/ Schnelles Urteil nach Faustschlag in Drogeriemarkt &#8211; Folgemeldung"},"content":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; +++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft L\u00fcbeck und der Polizeidirektion L\u00fcbeck +++   Am 9. Februar 2021 hatte eine Kundin in einem Drogeriemarkt in Travem\u00fcnde nicht die vorgeschriebene Mund-Nasenschutz-Bedeckung aufgesetzt. Als sie von einer Verk\u00e4uferin darauf angesprochen wurde, schlug sie dieser unvermittelt mit der Faust ins Gesicht (vgl. https:\/\/www.<!--more-->presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43738\/4835039). Am heutigen Tage wurde die Frau im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht L\u00fcbeck zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.   Die Frau hatte sich zun\u00e4chst unerkannt vom Tatort entfernen k\u00f6nnen. Eine Auswertung der von der Drogerie zur Verf\u00fcgung gestellten Aufnahmen der Video\u00fcberwachung des Marktes hatte sodann jedoch ergeben, dass die T\u00e4terin der Polizei bekannt war. Diese r\u00e4umte die Tat gegen\u00fcber den sie aufsuchenden Polizeibeamten auch unumwunden ein.   Nach kurzer R\u00fccksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dort entschieden, dass ein Antrag auf Verhandlung des Falls im sog. beschleunigten Verfahren gestellt werden sollte. Dank des umgehenden Abschlusses der noch offenen Ermittlungen durch die Polizeistation Travem\u00fcnde konnte der Antrag bereits am 16.02.2021 beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht L\u00fcbeck gestellt werden. Der Richter terminierte umgehend und am heutigen Tage (25.02.2021) wurde bereits die Hauptverhandlung durchgef\u00fchrt.   Die Angeklagte, die als Grund f\u00fcr Ihr Handeln angab, sie sei als Kundin unfreundlich behandelt worden, zeigte sich zun\u00e4chst noch ausgesprochen uneinsichtig. Auf der Grundlage der Angaben der gesch\u00e4digten Verk\u00e4uferin und nach Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen waren Staatsanwaltschaft und Gericht indes \u00fcberzeugt, dass der Faustschlag gegen die junge Frau jeder Rechtfertigung entbehrte. Das Gericht verh\u00e4ngte daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 50 Tagess\u00e4tzen zu je 20,00 EUR, insgesamt mithin 1.000,00 EUR, gegen die Angeklagte.   Die Angeklagte zeigte sich durch das Urteil dann doch sichtlich beeindruckt und nahm dieses an. Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. \u00a7\u00a7 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Sch\u00f6ffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.   <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43738\/4848373\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; +++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft L\u00fcbeck und der Polizeidirektion L\u00fcbeck +++ Am 9. 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