{"id":37383,"date":"2011-07-08T12:58:09","date_gmt":"2011-07-08T10:58:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=37383"},"modified":"2011-07-08T12:58:09","modified_gmt":"2011-07-08T10:58:09","slug":"landesregierung-verstarkt-kampf-gegen-jugendkriminalitat-jugend-taskforce-in-allen-kreisen-und-kreisfreien-stadten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/landesregierung-verstarkt-kampf-gegen-jugendkriminalitat-jugend-taskforce-in-allen-kreisen-und-kreisfreien-stadten\/","title":{"rendered":"Landesregierung verst\u00e4rkt Kampf gegen Jugendkriminalit\u00e4t &#8211; Jugend Taskforce in allen Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten"},"content":{"rendered":"<p>Die Bek\u00e4mpfung der Jugendkriminalit\u00e4t muss nach Ansicht der Landesregierung weiter verst\u00e4rkt werden. Wie Innenminister Klaus Schlie am Freitag (8. Juli) nach einem Besuch der Ermittlungsgruppe Jugend in der Kriminalpolizeistelle Kiel sagte, soll es in den elf Kreisen und vier kreisfreien St\u00e4dte k\u00fcnftig eine so genannte Jugend Taskforce geben.<!--more--> Diese Gremien haben die Aufgabe, Ma\u00dfnahmen der Pr\u00e4vention und Intervention f\u00fcr die Region zu erarbeiten, miteinander zu verzahnen und im Einzelfall aufeinander abzustimmen. Mitglieder der Jugend Taskforce sind Polizeibeamte, Staatsanw\u00e4lte sowie Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und der Jugendhilfe. Falls erforderlich, nehmen auch Vertreter aus dem Bereich Schule teil. Sie befassen sich mit den jungen Menschen, die vor Ort bereits mehrfach polizeilich aufgefallen sind. Dabei handelt es sich um eine Minderheit zwischen drei und sieben Prozent junger Straft\u00e4ter, die allerdings f\u00fcr bis zu zwei Drittel der Straftaten in ihrer jeweiligen Altergruppe verantwortlich sind.<\/p>\n<p>\u201e&#8220;Die Jugend Taskforce ist ein neues und wichtiges Instrument, um kriminelle Karrieren junger Menschen schon fr\u00fch zu erkennen und zu beenden&#8220;\u201c, sagte Schlie. Der j\u00fcngste Bericht der Landesregierung zur Jugendkriminalit\u00e4t zeige deutlich, dass es bereits vielerorts hervorragend funktionierende Initiativen gebe. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz sei dort bereits gut organisiert. An verschiedenen Stellen fehle es jedoch an einer verbindlichen Kommunikationsstruktur und den notwendigen Absprachen. Bei der Einrichtung einer Jugend Taskforce k\u00f6nnten die Beh\u00f6rden oft auf bereits bestehende Kooperationen und vorhandene Instrumente aufbauen. \u201e&#8220;Wichtig ist, dass der Staat auf eine Tat schnell und mit einer sp\u00fcrbaren Konsequenz f\u00fcr den T\u00e4ter reagiert&#8220;\u201c, sagte Schlie. Das B\u00fcndel der staatlichen Interventionsm\u00f6glichkeiten reiche dabei von p\u00e4dagogischen Ma\u00dfnahmen bis hin zur Jugendhaft.<\/p>\n<p>Gleich nach der Sommerpause wird eine Arbeitsgruppe der Staatssekret\u00e4re des Innen-, Justiz-, Sozial- und Bildungsministeriums zusammen mit den Kommunalen Landesverb\u00e4nden ein gemeinsames Handlungskonzept \u201eJugendkriminalpr\u00e4vention\u201c erarbeiten, das die unterschiedlichen Ans\u00e4tze und M\u00f6glichkeiten der Ressorts zu einem wirksamen Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel zusammenfasst. Au\u00dferdem wird ein Landesrahmenkonzept f\u00fcr Mehrfach- und Intensivt\u00e4ter entwickelt. Die Staatssekret\u00e4re werden ebenfalls einen Rahmen f\u00fcr die Arbeit der regionalen Jugend Taskforces entwickeln.<\/p>\n<p>In einem ersten Schritt haben sich das Innenministerium und das Justizministerium auf eine neue Definition der Mehrfach- und Intensivt\u00e4ter verst\u00e4ndigt. Als jugendliche Intensivt\u00e4ter gelten danach Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei denen sich auf Grund der Anzahl und\/oder der Intensit\u00e4t der begangenen Straftaten eine kriminelle Karriere bereits verfestigt hat. Um einen landeseinheitlichen Standard bei der Einstufung zu erreichen, wird den verschiedenen Straftaten eine bestimmte Punktzahl zugeordnet. So gibt es beispielsweise f\u00fcr Raub f\u00fcnf, f\u00fcr gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung drei und f\u00fcr Bedrohung zwei Punkte. Hat ein Jugendlicher in den zur\u00fcckliegenden zw\u00f6lf Monaten 15 Punkte erreicht, gilt er als Intensivt\u00e4ter. Mit Hilfe dieser differenzierten Definition kommen die Gewaltt\u00e4ter direkt in den Blickpunkt von Polizei und Justiz. Die alte Definition (f\u00fcnf Straftaten oder zwei Gewalttaten in zw\u00f6lf Monaten) kannte keine ausreichenden qualitativen Merkmale, so dass auch mehrere Bagatelldelikte wie wiederholtes Schwarzfahren aus einem jugendlichen T\u00e4ter einen jugendlichen Intensivt\u00e4ter gemacht haben.<\/p>\n<p>Von den 79.000 Tatverd\u00e4chtigen im vergangenen Jahr waren 22.000 j\u00fcnger als 21. Das entspricht immer noch einem Anteil von 27,5 Prozent. Diese Altersgruppe stellt jedoch nur ein F\u00fcnftel aller Einwohner. 58 Prozent aller Raubdelikte gehen auf das Konto von Jugendlichen. Und 43 Prozent aller gef\u00e4hrlichen und schweren K\u00f6rperverletzungen werden von Tatverd\u00e4chtigen unter 21 Jahren begangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bek\u00e4mpfung der Jugendkriminalit\u00e4t muss nach Ansicht der Landesregierung weiter verst\u00e4rkt werden. Wie Innenminister Klaus Schlie am Freitag (8. 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