{"id":378790,"date":"2021-04-07T23:08:31","date_gmt":"2021-04-07T21:08:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=378790"},"modified":"2021-04-07T23:09:00","modified_gmt":"2021-04-07T21:09:00","slug":"aussengastronomie-in-schleswig-holstein-kann-unter-strengen-auflagen-ab-12-april-oeffnen-wir-wenden-unser-regelwerk-konsequent-an-und-machen-perspektiven-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/aussengastronomie-in-schleswig-holstein-kann-unter-strengen-auflagen-ab-12-april-oeffnen-wir-wenden-unser-regelwerk-konsequent-an-und-machen-perspektiven-moeglich\/","title":{"rendered":"Au\u00dfengastronomie in Schleswig-Holstein kann unter strengen Auflagen ab 12. April \u00f6ffnen: \u201eWir wenden unser Regelwerk konsequent an und machen Perspektiven m\u00f6glich\u201c"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-316629 alignleft\" src=\"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2.jpg\" alt=\"\" width=\"234\" height=\"234\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2.jpg 500w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2-216x216.jpg 216w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2-320x320.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Coronavirus-SARS-CoV-2-100x100.jpg 100w\" sizes=\"auto, (max-width: 234px) 100vw, 234px\" \/><\/a>KIEL. Die Au\u00dfengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angek\u00fcndigt unter strengen Auflagen ab dem 12. April \u00f6ffnen. Dies hat die Landesregierung heute (7. April) noch einmal best\u00e4tigt. Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther und Tourismusminister Bernd Buchholz machten deutlich, dass \u00d6ffnungen in allen Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten m\u00f6glich sind, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liege.<!--more-->Demnach werde im Kreis Segeberg die \u00d6ffnung der Au\u00dfengastronomie vorerst nicht m\u00f6glich sein. F\u00fcr den Kreis Pinneberg und die Stadt Neum\u00fcnster m\u00fcsse die Entwicklung noch bis Freitag weiter beobachtet werden.<\/p>\n<p>\u201eDie Inzidenz in Schleswig-Holstein liegt landesweit seit knapp drei Monaten unter 100, aktuell bei 62. Das macht es m\u00f6glich, dass wir auch hier unser Regelwerk konsequent anwenden, vorsichtige \u00d6ffnungen vornehmen und der Gastronomie in Schleswig-Holstein jetzt diese wichtige Perspektive bieten k\u00f6nnen\u201c, so G\u00fcnther. \u201eWir halten uns damit an den Grundsatz: au\u00dfen geht mehr als innen. Unser Ziel ist zudem, dass durch die dann m\u00f6glichen Treffen unter strengen Auflagen im Au\u00dfenbereich die Zahl der Ansteckungen im privaten Umfeld sinkt.\u201c<\/p>\n<p>Der Zugang zur Au\u00dfengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen \u2013 demnach d\u00fcrfen maximal f\u00fcnf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgez\u00e4hlt. Die Gastronomen m\u00fcssen Kontaktdaten erheben, und die Abst\u00e4nde m\u00fcssen in allen Bereichen gew\u00e4hrleistet sein. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, lediglich am Tisch d\u00fcrfen die G\u00e4ste diese abnehmen. \u201eAuch wenn vorherige Schnell- oder Selbsttests f\u00fcr den Besuch der Au\u00dfengastronomie nicht verpflichtend sind, raten wir diese aber dringend an\u201c, sagte Buchholz. Die entsprechende Verordnung, die der Gastronomie ein wichtiges St\u00fcck Planungssicherheit gebe, wird zum kommenden Wochenende ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Die Landesregierung hat ebenfalls \u00fcber das weitere Vorgehen in den Bereichen Kitas, Krippen, Horte und Einzelhandel entschieden. Die einzelnen Schritte zu \u00d6ffnungen oder Versch\u00e4rfungen werden derzeit grunds\u00e4tzlich im Wochenrhythmus getroffen und gelten aktuell ab Montag, 12. April (bis einschlie\u00dflich 18. April). Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheits\u00e4mter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu erg\u00e4nzenden Ma\u00dfnahmen bei \u00dcberschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100. Bei einer deutlich erh\u00f6hten Infektionsdynamik k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum w\u00f6chentlichen Stichtag.<\/p>\n<p>In den Kreisen Nordfriesland, Pl\u00f6n, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Ostholstein ist der Einzelhandel ge\u00f6ffnet. Dabei kann weiterhin f\u00fcr die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che zun\u00e4chst ein Kunde bzw. eine Kundin je zehn Quadratmeter bedient werden. Die Kundenzahl f\u00fcr eine 800 Quadratmeter \u00fcbersteigende Verkaufsfl\u00e4che wird auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Au\u00dfengastronomie kann unter den genannten Auflagen \u00f6ffnen. F\u00fcr den Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde wird am Freitag (9. April) nach einer aktuellen Lagebewertung entschieden, ob weitere Ma\u00dfnahmen notwendig sein werden.<\/p>\n<p>In Kiel, L\u00fcbeck, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Steinburg, Flensburg, Pinneberg (mit Ausnahme Helgoland) und Neum\u00fcnster d\u00fcrfen Kundinnen und Kunden Gesch\u00e4fte des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click &amp; Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der T\u00fcr geschehen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfl\u00e4che begrenzt. \u00dcbersteigt die Verkaufsfl\u00e4che 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl f\u00fcr die 800 Quadratmeter \u00fcbersteigende Verkaufsfl\u00e4che auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Kontaktdaten m\u00fcssen erhoben werden. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. In Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten, die stabil eine Inzidenz unter 100 haben, kann die Au\u00dfengastronomie unter den genannten Auflagen \u00f6ffnen. In Neum\u00fcnster und Pinneberg werden am kommenden Freitag (9. April) nach aktuellen Lagebeurteilungen m\u00f6glicherweise weitere Ma\u00dfnahmen getroffen.<\/p>\n<p>Im Kreis Segeberg bleiben die Verkaufsstellen des Einzelhandels \u2013 ausgenommen des t\u00e4glichen Bedarfs \u2013 f\u00fcr den Publikumsverkehr geschlossen. Die Ausgabe von im Fernabsatz gekauften oder bestellten Waren ist zul\u00e4ssig (Click &amp; Collect), sofern die Kundinnen und Kunden hierzu geschlossene R\u00e4ume nur einzeln betreten oder die Ausgabe au\u00dferhalb geschlossener R\u00e4ume erfolgt. Das Betreten von Verkaufsstellen des Einzelhandels und von Wochenm\u00e4rkten ist nur durch eine Person pro Haushalt gestattet. Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sind zu schlie\u00dfen. Au\u00dfengastronomie kann im Kreis Segeberg nicht \u00f6ffnen.<\/p>\n<p>Weitere Regeln f\u00fcr den Kreis Segeberg:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei privaten Zusammenk\u00fcnften d\u00fcrfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren z\u00e4hlen nicht mit) \u2013 dies gilt im privaten und im \u00f6ffentlichen Raum;<\/li>\n<li>Dienstleistungen mit K\u00f6rperkontakt sind nur zul\u00e4ssig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung \u00fcber ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegt oder vor Ort einen Test durchf\u00fchrt. Dies gilt nicht f\u00fcr medizinisch notwendige und pflegerisch notwendige Dienstleistungen sowie f\u00fcr die Haupthaar- und Nagelpflege;<\/li>\n<li>Sport ist nur wie folgt zul\u00e4ssig:<br \/>\n&#8211; allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,<br \/>\n&#8211; au\u00dferhalb geschlossener R\u00e4ume ohne K\u00f6rperkontakt in festen Gruppen von bis zu f\u00fcnf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer \u00dcbungsleiterin oder eines \u00dcbungsleiters;<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht m\u00f6glich;<\/li>\n<li>Bei Pr\u00e4senzangeboten der Kinder- und Jugendhilfe wird die Gruppengr\u00f6\u00dfe auf f\u00fcnf Personen begrenzt;<\/li>\n<li>Hundeausbildung ist nur noch f\u00fcr Gruppen mit bis zu f\u00fcnf Personen m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>F\u00fcr die Krippen, Kitas und Horte gilt:<\/strong><\/p>\n<p>Die bisherigen Regelungen f\u00fcr Kitas, Krippen und Horte bleiben g\u00fcltig. Ausnahme: In Flensburg wird der eingeschr\u00e4nkte Regelbetrieb wiederaufgenommen.<\/p>\n<p>Sofern auch in den Schulferien schulische Betreuungseinrichtungen ge\u00f6ffnet sind, gelten die vorgenannten Rahmenbedingungen entsprechend.<\/p>\n<p>Die Erlasse im Internet: <a href=\"https:\/\/schleswig-holstein.de\/coronavirus-erlasse\">https:\/\/schleswig-holstein.de\/coronavirus-erlasse<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. Die Au\u00dfengastronomie in Schleswig-Holstein kann wie angek\u00fcndigt unter strengen Auflagen ab dem 12. April \u00f6ffnen. 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