{"id":379409,"date":"2021-04-13T14:30:02","date_gmt":"2021-04-13T14:30:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/bgh-faellt-verbraucherfreundliches-urteil-im-diesel-abgasskandal-vw-muss-klaeger-finanzierungskosten-erstatten-ea189-klagen-lohnen-sich-auch-2021\/"},"modified":"2021-04-13T14:30:02","modified_gmt":"2021-04-13T14:30:02","slug":"bgh-faellt-verbraucherfreundliches-urteil-im-diesel-abgasskandal-vw-muss-klaeger-finanzierungskosten-erstatten-ea189-klagen-lohnen-sich-auch-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/bgh-faellt-verbraucherfreundliches-urteil-im-diesel-abgasskandal-vw-muss-klaeger-finanzierungskosten-erstatten-ea189-klagen-lohnen-sich-auch-2021\/","title":{"rendered":"BGH f\u00e4llt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal \/ VW muss Kl\u00e4ger Finanzierungskosten erstatten \/ EA189-Klagen lohnen sich auch 2021"},"content":{"rendered":"<p>Lahr (ots) &#8211; Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch l\u00e4ngst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verk\u00fcndet (Az. VI ZR 274\/20 (https:\/\/www.bundesgerichtshof.<!--more-->de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/2021080.html;jsessionid=1CC97439FD4EE219CEA3D88495C86C85.2_cid368?nn=10690868)). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Geb\u00fchren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf f\u00fcr mehr Verbraucherschutz.   F\u00fcr VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verj\u00e4hrt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzul\u00e4ssig ist. Dr. Stoll &amp; Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/abgasskandal\/klageweg-pruefen). Die Kanzlei geh\u00f6rt zu den f\u00fchrenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage f\u00fcr 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/news-urteile\/abgasskandal\/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage) ausverhandelt.   Deutliches Signal f\u00fcr mehr Verbraucherschutz durch den BGH   F\u00fcr Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vors\u00e4tzlich gesch\u00e4digt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf R\u00fcckabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten f\u00fcr das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:   &#8211;  Die Kl\u00e4gerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet.  &#8211;  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vors\u00e4tzlicher und sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in H\u00f6he von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss.  &#8211;  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Kl\u00e4gerin so zu stellen sei, als w\u00e4re es nicht zu dem Autokauf gekommen. &#8222;H\u00e4tte die Kl\u00e4gerin das Fahrzeug nicht gekauft, h\u00e4tte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis f\u00fcr das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller H\u00f6he zu erstatten&#8220;, so der BGH in seiner Begr\u00fcndung. Durch die Finanzierung hatte die Kl\u00e4gerin keinen Liquidit\u00e4tsvorteil. Dadurch erh\u00f6hten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergr\u00f6\u00dferten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Kl\u00e4gerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.    Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende   Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war f\u00fcr viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur gro\u00dfen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:   1. Nichts verj\u00e4hrt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verj\u00e4hrt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund \u00a7852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/news-urteile\/erster-diesel-abgasskandal-geht-die-verlaengerung-olg-stuttgart-verurteilt-vw-trotz-eingetretener-verjaehrung-dr-stoll-sauer-raet-auch-2021-zu-ea189-klagen) Endg\u00fcltig verj\u00e4hrt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verj\u00e4hrt ist (Az. VI ZR 739\/20 (https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/2020163.html)). Der BGH hat nur \u00fcber die \u00fcbliche dreij\u00e4hrige Verj\u00e4hrung nach \u00a7 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verj\u00e4hrung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Anspr\u00fcche &#8211; und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gew\u00e4hren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verj\u00e4hrung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch ge\u00e4u\u00dfert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kl\u00e4ger diesen Anspruch vor Gericht vortragen m\u00fcsse. Voraussetzung f\u00fcr den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vors\u00e4tzlichen und sittenwidrigen Sch\u00e4digung des Verbrauchers. Aber diese Sch\u00e4digung nach \u00a7826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 h\u00f6chstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252\/19). (https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/2020063.html) 2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-R\u00fcckruf zum VW-Modell EOS. (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/news-urteile\/abgasskandal\/warum-sich-klagen-im-vw-abgasskandal-heute-noch-lohnen-software-update-des-skandalmotors-ea189-von-rueckruf-betroffen-dr-stoll-sauer-sieht-keine-verjaehrung) Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: &#8222;Entfernung der unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung bzw. erh\u00f6hte Emissionswerte auch nach Durchf\u00fchrung der Aktion 23R7.&#8220; \u00dcbersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer h\u00e4lt das Update zum EA189 daher f\u00fcr unzul\u00e4ssig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. M\u00e4rz 2021 das Software-Update f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt, aber nur, weil der Kl\u00e4ger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update get\u00e4uscht habe (Az. VI ZR 889\/20 (https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/2021053.html)). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden R\u00fcckruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.  3. EuGH: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt (Az. C-693\/18). (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2020-12\/cp200170de.pdf) Das von den Autobauern gerne f\u00fcr Abgasmanipulationen angef\u00fchrte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten bef\u00f6rdert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug &#8211; salopp gesagt &#8211; vor der Explosion steht oder Gefahr f\u00fcr die Insassen besteht. Versottung und erh\u00f6hter Verschlei\u00df des Motors, was die Autobauer gerne als Begr\u00fcndung anf\u00fchren, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.  4. Thermofenster: Der BGH h\u00e4lt den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein f\u00fcr eine vors\u00e4tzliche und sittenwidrige Sch\u00e4digung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kl\u00e4ger ausf\u00fchren m\u00fcssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA get\u00e4uscht haben (Az. VI ZR 433\/19). (https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2021\/2021016.html) Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll &amp; Sauer davon aus, dass die Beh\u00f6rde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Beh\u00f6rde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu \u00fcbergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskr\u00e4ftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt. (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/news-urteile\/abgasskandal\/kraftfahrt-bundesamt-muss-deutscher-umwelthilfe-vw-akten-uebergeben-dr-stoll-sauer-beantragt-zwangsgeld-gegen-behoerde) 5. Dieselgate 2.0: Dar\u00fcber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt f\u00fcr die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in K\u00f6ln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151\/20). (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/news-urteile\/abgasskandal\/dieselgate-20-erstes-oberlandesgericht-verurteilt-vw-zum-ea288-versaeumnisurteil-weil-vw-anwaelte-vor-gericht-nicht-erschienen) Auch die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.    Die Kanzlei r\u00e4t vor diesen Hintergr\u00fcnden betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im gro\u00dfen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check (https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/abgasskandal\/klageweg-pruefen) der Kanzlei l\u00e4sst sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die F\u00e4lle werden individuell gepr\u00fcft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.   Dr. Stoll &amp; Sauer f\u00fchrte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an   Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f\u00fchrenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und f\u00fchrte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bez\u00fcglich Darlehensvertr\u00e4ge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben f\u00fchrt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, H\u00e4ndler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und \u00fcber 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschlie\u00dfen.   In dem renommierten JUVE Handbuch 2017\/2018, 2018\/2019 und 2019\/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktl\u00f6sung &#8211; Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen f\u00fcr den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f\u00fchrten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH f\u00fcr den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) au\u00dferdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f\u00fcr 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019\/2020 wird die Kanzlei f\u00fcr ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr\u00e4gend erw\u00e4hnt.   Pressekontakt:   Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1\/1 77933 Lahr Telefon: 07821 \/ 92 37 68 &#8211; 0 Fax: 07821 \/ 92 37 68 &#8211; 889 Mobil f\u00fcr Presseanfragen: 0160\/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https:\/\/www.dr-stoll-kollegen.de\/  Original-Content von: Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/105254\/4887996\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lahr (ots) &#8211; Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch l\u00e4ngst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-379409","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/379409","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=379409"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/379409\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=379409"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=379409"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=379409"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}