{"id":379937,"date":"2021-04-18T10:00:27","date_gmt":"2021-04-18T10:00:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/loesung-im-stvo-chaos-der-neue-bussgeldkatalog-steht-verkehrsminister-einigen-sich-auf-hoehere-bussgelder-foto\/"},"modified":"2021-04-18T17:58:37","modified_gmt":"2021-04-18T15:58:37","slug":"loesung-im-stvo-chaos-der-neue-bussgeldkatalog-steht-verkehrsminister-einigen-sich-auf-hoehere-bussgelder-foto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/loesung-im-stvo-chaos-der-neue-bussgeldkatalog-steht-verkehrsminister-einigen-sich-auf-hoehere-bussgelder-foto\/","title":{"rendered":"L\u00f6sung im StVO-Chaos: Der neue Bu\u00dfgeldkatalog steht \/ Verkehrsminister einigen sich auf h\u00f6here Bu\u00dfgelder (FOTO)"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"size-full aligncenter\" title=\"L\u00f6sung im StVO-Chaos: Der neue Bu\u00dfgeldkatalog steht, Bu\u00dfgeldbescheid, CODUKA GmbH, Geblitzt.de \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/113055 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.\" src=\"https:\/\/cache.pressmailing.net\/thumbnail\/story_big\/0e8671c9-4054-47fb-95d3-42e26f64ecbe\/210416%20Zustimmung%20StVO-Novelle.jpg\" \/><\/p>\n<p>Berlin (ots) &#8211; Die Novellierung der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel \u00c4rger mit sich und die Bundesl\u00e4nder setzten schlussendlich den neuen Bu\u00dfgeldkatalog wegen eines Formfehlers aus. Monatelang diskutierten Politiker daher \u00fcber eine neue StVO sowie m\u00f6gliche Sanktionen. Heute gab es einen \u00fcberraschenden Durchbruch.<!--more--> Die Verkehrsminister der L\u00e4nder haben sich mit dem Bundesverkehrsminister Scheuer auf einen neuen Bu\u00dfgeldkatalog verst\u00e4ndigt. Was das f\u00fcr die Verkehrsteilnehmer bedeutet und welche \u00c4nderungen f\u00fcr Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht damit einhergehen, erkl\u00e4rt die Berliner CODUKA GmbH &#8211; Betreiber des Portals www.geblitzt.de. Bu\u00dfgelder bis zu 800 Euro Er ist da, der neue Bu\u00dfgeldkatalog. Diskutiert wurden viele Optionen, von der R\u00fcckkehr zum alten Katalog \u00fcber die ausschlie\u00dfliche Beseitigung des Formfehlers hin zu abgewandelten Sanktionen. Die f\u00fcr viele Kraftfahrer vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bu\u00dfgelder bei Tempoverst\u00f6\u00dfen. Wer ein 30er-Schild innerorts \u00fcbersieht (Augenblicksversagen) muss den F\u00fchrerschein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, in Zukunft nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung von 26 km\/h innerorts und ab 36 km\/h au\u00dferorts f\u00e4llig. Auf die erweiterte Warnschuss-Regelung wird also verzichtet. Au\u00dferorts gilt wie bisher \u00a7 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung von mindestens 26 km\/h verh\u00e4ngt. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kinderg\u00e4rten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wird scheinbar verzichtet. &#8222;Dies ist tats\u00e4chlich ein Punkt, den wir in der neuen StVO grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft h\u00e4tten&#8220;, erkl\u00e4rt Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Betreiber von Geblitzt.de. &#8222;Hier hat man die Chance vertan besonders sch\u00fctzenswerte Gruppen vor zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmern zu bewahren. Unserer Erfahrung nach wird an diesen Stellen aber selten schwerpunktm\u00e4\u00dfig \u00fcberwacht. Stattdessen gibt es nun allgemein h\u00f6here Bu\u00dfgelder, die f\u00fcr die Kommunen einen fragw\u00fcrdigen wirtschaftlichen Anreiz schaffen. Damit bleibt abzuwarten, ob zuk\u00fcnftig an Gefahrenstellen geblitzt wird oder an den Stellen, an denen sich mehr verdienen l\u00e4sst.&#8220; Die Strafen f\u00fcr Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen haben sich im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Bu\u00dfgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bu\u00dfgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Bis zum Sp\u00e4tsommer 2021 soll der neue Bu\u00dfgeldkatalog in Kraft treten. Innerorts: &#8211; Bis zu 10 km\/h: 30 Euro &#8211; 11-15 km\/h: 50 Euro &#8211; 16-20 km\/h: 70 Euro &#8211; 21-25 km\/h: 1 Punkt und 115 Euro &#8211; 26-30 km\/h: 1 Punkt, 180 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung) &#8211; 31-40 km\/h: 2 Punkte, 260 Euro und 1 Monat Fahrverbot &#8211; 41-50 km\/h: 2 Punkte, 400 Euro und 1 Monat Fahrverbot &#8211; 51-60 km\/h: 2 Punkte, 560 Euro und 2 Monate Fahrverbot &#8211; 61-70 km\/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot &#8211; \u00dcber 70 km\/h: 2 Punkte, 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot &#8222;Ein positiver Aspekt ist, wie man bereits an den Verst\u00f6\u00dfen innerorts sieht, dass es keinen &#8222;Geschwindigkeitsrabatt&#8220; wie beim letzten Vorschlag mehr gibt&#8220;, sagt Jan Ginhold dazu. &#8222;Damit wird der Vorwurf, dass es nur um Abzocke der &#8222;kleinen Leute&#8220; geht, etwas gemildert. Im Unterschied zu der fehlenden Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zwischen Sanktionen bei geringeren und h\u00f6heren Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfen, wurde nun die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit, wie man auch an den Sanktionen au\u00dferorts sieht, wiederhergestellt.&#8220; Au\u00dferorts: &#8211; Bis zu 10 km\/h: 20 Euro &#8211; 11-15 km\/h: 40 Euro &#8211; 16-20 km\/h: 60 Euro &#8211; 21-25 km\/h: 1 Punkt und 100 Euro &#8211; 26-30 km\/h: 1 Punkt und 150 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung) &#8211; 31-40 km\/h: 1 Punkt, 200 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung) &#8211; 41-50 km\/h: 2 Punkte, 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot &#8211; 51-60 km\/h: 2 Punkte, 480 Euro und 1 Monat Fahrverbot &#8211; 61-70 km\/h: 2 Punkte, 600 Euro und 2 Monate Fahrverbot &#8211; \u00dcber 70 km\/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot &#8222;Allerdings reicht es leider nicht aus, die Bu\u00dfgelder zu erh\u00f6hen. Die Bu\u00dfgeldstellen m\u00fcssen sicherstellen, dass Bu\u00dfgeldverfahren fehlerfrei sind. Denn oft genug gibt es Defizite. Es wird auch die Belastung der Gerichte steigen. H\u00f6here Sanktionen werden zu mehr Einspr\u00fcchen f\u00fchren und die Richter fordern schon jetzt mehr Personal. Vielleicht sollte man da etwas weiterdenken&#8220;, so Ginhold weiter. Weitere \u00c4nderungen der StVO betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen. Daf\u00fcr werden k\u00fcnftig 110 Euro f\u00e4llig. Weiterhin wurde auch der Rettungsgasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bu\u00dfgeld auch ein Fahrverbot aufgedr\u00fcckt. Dar\u00fcber hinaus wurde auch das Bu\u00dfgeld f\u00fcr unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbestand f\u00fcr das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz f\u00fcr elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls eingef\u00fchrt worden. Das Bu\u00dfgeld betr\u00e4gt 55 Euro. Hilfe im Bu\u00dfgeldverfahren \u00fcber Geblitzt.de Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanw\u00e4lte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen k\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Gesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anw\u00e4lte der Partnerkanzleien ihre F\u00e4lle deutlich effizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung. Pressekontakt: CODUKA GmbH www.geblitzt.de Leiter Marketing, PR und Verwaltung Dr. Sven Tischer Telefon: 030 \/ 99 40 43 630 E-Mail: presse@coduka.de Original-Content von: CODUKA GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/113055\/4891725\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Die Novellierung der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) vom 28. 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