{"id":39192,"date":"2011-08-02T15:20:16","date_gmt":"2011-08-02T13:20:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=39192"},"modified":"2011-08-02T15:20:16","modified_gmt":"2011-08-02T13:20:16","slug":"selbstanzeigen-von-steuersundern-in-schleswig-holstein-bringen-103-millionen-euro-in-die-offentlichen-kassen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/selbstanzeigen-von-steuersundern-in-schleswig-holstein-bringen-103-millionen-euro-in-die-offentlichen-kassen\/","title":{"rendered":"Selbstanzeigen von Steuers\u00fcndern in Schleswig-Holstein bringen 103 Millionen Euro in die \u00f6ffentlichen Kassen"},"content":{"rendered":"<p>Kiel. Durch Selbstanzeigen im Zusammenhang mit zum Kauf angebotenen Daten-CDs in Schleswig-Holstein k\u00f6nnen Bund, Land und Gemeinden mit Steuereinnahmen von 103 Millionen Euro rechnen. Nach der vorl\u00e4ufigen Schlussbilanz des Finanzministeriums haben sich seit Februar vergangenen Jahres 626 Steuerhinterzieher freiwillig bei den Finanzbeh\u00f6rden in Schleswig-Holstein gemeldet, um straffrei zu bleiben. Dabei wurden Kapitaleinnahmen in H\u00f6he von 162 Millionen Euro nacherkl\u00e4rt, f\u00fcr die Einkommensteuer zu zahlen ist. Au\u00dferdem wurde bisher verschwiegenes Verm\u00f6gen in H\u00f6he von 79 Millionen Euro angegeben \u2013 das ist f\u00fcr die Schenkungs- und Erbschaftssteuer relevant.<!--more--><\/p>\n<p>In einem besonders krassen Fall von Steuerhinterziehung wurde dem Fiskus verschwiegen, dass zu einem Nachlass auch Wertpapierdepots bei drei Schweizer Banken mit einem Volumen von mehr als 6,1 Millionen Euro geh\u00f6rten. Anfang M\u00e4rz 2010 ging daf\u00fcr die Selbstanzeige beim Finanzamt ein. Gleichzeitig wurden rund 1,5 Millionen Euro \u00fcberwiesen \u2013 das entsprach der zu erwartenden Nachzahlung der Erbschaftssteuer. Doch damit nicht genug: f\u00fcr die hinterzogenen Steuern waren auch noch knapp 568.000 Euro Zinsen zu zahlen, denn der Todesfall, der zu der Erbschaft f\u00fchrte, lag schon zehn Jahre zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Im Falle einer Selbstanzeige eines Steuers\u00fcnders leiten die Finanzbeh\u00f6rden in der Regel zun\u00e4chst ein Steuerstrafverfahren ein. Dieses wird dann eingestellt, wenn die ermittelten Nachforderungen beglichen sind und wenn die \u00dcberpr\u00fcfungen ergeben, dass die Selbstanzeige die Bedingungen f\u00fcr eine Strafbefreiung erf\u00fcllt. Die Anzeige nur eines Teils der hinterzogenen Steuern reicht nach der im April beschlossenen Versch\u00e4rfung des Schwarzgeldbek\u00e4mpfungsgesetzes f\u00fcr eine Strafbefreiung nicht mehr aus. \u201e&#8220;Wer die Selbstanzeige als Br\u00fccke zur Steuerehrlichkeit nutzen will, muss alle Karten auf den Tisch legen&#8220;\u201c, sagte Finanzminister Rainer Wiegard. Die Selbstanzeige mit der Straffreiheit sei f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auch k\u00fcnftig eine \u201egoldene Br\u00fccke\u201c zur\u00fcck in die Steuerehrlichkeit. Gleichwohl m\u00fcsse der durch die Tat verursachte Schaden ersetzt werden.<br \/>\nDie strafbefreiende Selbstanzeige ist nach der Novellierung des Schwarzgeldbek\u00e4mpfungsgesetzes begrenzt auf Hinterziehungsbetr\u00e4ge von h\u00f6chstens 50.000 Euro je Tat. Von einer Strafverfolgung kann bei h\u00f6heren Betr\u00e4gen seitdem nur dann abgesehen werden, wenn neben der hinterzogenen Steuer und den darauf entfallenen Zinsen ein Geldbetrag in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag geleistet wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel. 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