{"id":392088,"date":"2021-07-09T14:15:07","date_gmt":"2021-07-09T14:15:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/eu-terminvorschau-vom-12-bis-16-juli-2021\/"},"modified":"2021-07-09T14:15:07","modified_gmt":"2021-07-09T14:15:07","slug":"eu-terminvorschau-vom-12-bis-16-juli-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/eu-terminvorschau-vom-12-bis-16-juli-2021\/","title":{"rendered":"EU-Terminvorschau vom 12. bis 16. Juli 2021"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland f\u00fcr Journalisten. Sie k\u00fcndigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Rates der Europ\u00e4ischen Union und des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung f\u00fcr Deutschland an.    Auf dieser Website der Europ\u00e4ischen Kommission (https:\/\/ec.europa.<!--more-->eu\/info\/live-work-travel-eu\/health\/coronavirus-response_de) finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.   Montag, 12. Juli   M\u00fcnchen: EU-Kommissionsvertreter J\u00f6rg Wojahn besucht Sch\u00fclerzeitungsmacher der Samuel-Heinicke-Fachoberschule    J\u00f6rg Wojahn, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, besucht die Samuel-Heinicke-Fachoberschule in M\u00fcnchen und trifft dort Sch\u00fclerzeitungsredakteurinnen und -redakteure des &#8222;Europablatts&#8220;, die Schulleitung sowie Lehrer. Das Treffen findet von 13 Uhr bis voraussichtlich 14 Uhr statt. Medienvertreter k\u00f6nnen teilnehmen. J\u00f6rg Wojahn steht auch f\u00fcr Interviews zur Verf\u00fcgung. Die Vertretung der Europ\u00e4ischen Kommission in Deutschland hat im M\u00e4rz 2021 das &#8222;Europablatt&#8220; mit dem Europapreis beim Sch\u00fclerzeitungswettbewerb der L\u00e4nder ausgezeichnet (https:\/\/ec.europa.eu\/germany\/news\/20210301-schuelerzeitungswettbewerb_de). Pressekontakt: Renke Deckarm, Tel. 0152 0919 2820   Frankfurt\/Main: Kommissar Johannes Hahn zu Gespr\u00e4chen zu Besuch   Der EU-Kommissar f\u00fcr Haushalt und Verwaltung, Johannes Hahn, ist in Frankfurt\/Main. Er trifft Mitglieder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der deutschen Finanzagentur und Vertreter von Kreditinstituten zu Gespr\u00e4chen \u00fcber das EU-Wiederaufbauprogramm Next Generation EU. Pressekontakt: Jochen P\u00f6ttgen, Tel.: +49 (228) 53009-22   Online: Bildungskommissarin Gabriel bei EU-Strategiegespr\u00e4ch der Hochschulrektorenkonferenz   Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, die durch ihre Pr\u00e4sidien und Rektorate vertreten werden. Beim heutigen virtuellen EU-Strategiegespr\u00e4ch der HRK steht die zuk\u00fcnftige Entwicklung und Bedeutung der EU-Grundlagenforschung im Zentrum. Mariya Gabriel, EU-Kommissarin f\u00fcr Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, nimmt an der Veranstaltung teil und wird ab 13:15 Uhr \u00fcber die Europ\u00e4ische Hochschulinitiative in der n\u00e4chsten EU-Programmperiode sprechen. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt. Weitere Informationen hier (https:\/\/www.hrk.de\/themen\/forschung\/europaeischer-forschungsraum\/eu-strategiegespraech-2021\/).   Online: Verbraucherrechtstage mit Justizkommissar Reynders   Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft r\u00fcckt auch die K\u00fcnstliche Intelligenz (KI) immer mehr in den Fokus. KI bestimmt oder beeinflusst immer mehr Bereiche des Lebensalltags von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es ist zu erwarten, dass der Einsatz von KI k\u00fcnftig noch zunehmen wird. Einerseits bietet die KI viele Chancen f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher, so z.B. einen Zugewinn an Sicherheit durch Einsatz von KI im Bereich der Mobilit\u00e4t oder zur Unterst\u00fctzung von Diagnosen in der Medizin. Andererseits gehen mit der Nutzung von KI im Leben von Verbraucherinnen und Verbrauchern Risiken einher. Die Verwendung von KI wirft unter anderem Fragen nach Diskriminierungsschutz, Transparenz, \u00dcberpr\u00fcfbarkeit und Rechtsdurchsetzung auf. In einer Keynote-Rede ab 9:30 Uhr stellt Didier Reynders, Kommissar f\u00fcr Justiz und Rechtsstaatlichkeit, den Vorschlag der Kommission f\u00fcr einen horizontalen Rechtsakt vor. Weitere Informationen hier (https:\/\/www.bmjv.de\/DE\/Ministerium\/Veranstaltungen\/Anmeldung\/Mehr-Info-zb3_node.html;jsessionid=05209A8F6CF5C2972A855BC6765C5F72.2_cid297?cms_eventid=16266972).   Online: Pressegespr\u00e4ch des Europ\u00e4ischen Parlaments zur europapolitischen Bedeutung der Bundestagswahl mit den Europaabgeordneten Jens Geier, Sven Giegold, Moritz K\u00f6rner, Markus Pieper, Martin Schirdewan   Mit der Bundestagswahl am 26. September endet die \u00c4ra Merkel. Damit verabschiedet sich eine der EU-weit einflussreichsten Politikerinnen auch von der europ\u00e4ischen B\u00fchne. Wie sich die Europapolitik Deutschlands danach \u00e4ndern wird, h\u00e4ngt vom Ausgang der Bundestagswahl ab. Vertreter*innen der deutschen Parteien im Europ\u00e4ischen Parlament diskutieren von 11 bis 12 Uhr die europapolitischen Angebote ihrer Parteien: Jens Geier (SPD, S&amp;D), Delegationsleiter der SPD-Europaabgeordneten, Sven Giegold (B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen, Gr\u00fcne\/EFA), Sprecher der Delegation deutscher Gr\u00fcnen im EP, Moritz K\u00f6rner (FDP, RENEW), Mitglied im Haushaltsausschuss und Justizausschuss, Markus Pieper (CDU, EVP), Parlamentarischer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der CDU\/CSU-Gruppe im EP, Martin Schirdewan (Die LINKE., Linke), Ko-Fraktionsvorsitzender der Linken im EP. Das Online-Pressegespr\u00e4ch wird mit dem Konferenztool Cisco Webex durchgef\u00fchrt. Medienvertreterinnen und -vertreter k\u00f6nnen sich mit Namen, E-Mail-Adresse und Medium anmelden unter presse-berlin@ep.europa.eu. Weitere Informationen hier (https:\/\/www.europarl.europa.eu\/germany\/de\/presse-veranstaltungen\/120721_bundestagswahl).   Br\u00fcssel: Treffen der Euro-Gruppe   Die Finanzministerinnen und -minister werden ab 14 Uhr im inklusiven Format mit der Finanzministerin der Vereinigten Staaten, Janet Yellen, einen Gedankenaustausch \u00fcber die internationale Dimension der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Euro-W\u00e4hrungsgebiets f\u00fchren. Der Pr\u00e4sident der Euro-Gruppe, Paschal Donohoe, wird die Ministerinnen und Minister \u00fcber den Euro-Gipfel im Juni informieren. Ab 16 Uhr spricht die Euro-Gruppe laut der vorl\u00e4ufigen Agenda (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/media\/50987\/draft-agenda-eurogroup-12-july-2021.pdf) \u00fcber den haushaltspolitischen Kurs des Euro-W\u00e4hrungsgebiets und er\u00f6rtert die m\u00f6glichen Auswirkungen eines digitalen Euro f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die Unternehmen und die gesamte Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion. Eine Pressekonferenz auf Ebs (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20210712) ist vorgesehen, Details folgen. Weitere Informationen auf Seiten des Rates (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/meetings\/eurogroup\/2021\/07\/12\/).   Br\u00fcssel: Ratstreffen &#8222;Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten&#8220;   Auf der vorl\u00e4ufigen Agenda (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/media\/50822\/cm03769-en21.pdf) der Au\u00dfenministerinnen und -minister stehen die Schlussfolgerungen zu einem global vernetzen Europa, die Geopolitik der neuen digitalen Technologien, \u00c4thiopien und der Strategische Kompass der EU. Im Anschluss ist Pressekonferenz vorgesehen, Live\u00fcbertragung via Ebs (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20210712), Details folgen. Weitere Informationen auf Seiten des Rates (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/meetings\/fac\/2021\/07\/12\/).   Dienstag, 13. Juli   Br\u00fcssel: Treffen des Rates Wirtschaft und Finanzen   Die Ministerinnen und Minister treffen sich in Br\u00fcssel und besprechen laut der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/media\/50874\/cm03781-en21.pdf) das Arbeitsprogramms des Ratsvorsitzes, die wirtschaftliche Erholung in Europa, das Europ\u00e4ische Semester 2021 und die Nachbereitung des G20-Treffens der Finanzminister und Zentralbankpr\u00e4sidenten von 9. bis 10. Juli. Eine Pressekonferenz wird live via Ebs (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20210713) \u00fcbertragen, Details folgen. Weitere Informationen folgen auf Seiten des Rates (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/meetings\/ecofin\/2021\/07\/13\/).   Br\u00fcssel: Stabilit\u00e4ts- und Assoziationsrat EU-Bosnien und Herzegowina   Der Stabilit\u00e4ts- und Assoziationsrat wird auf seiner vierten Tagung die Beziehungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses er\u00f6rtern, insbesondere den Heranf\u00fchrungsprozess vor dem Hintergrund des Berichts der Kommission von 2020. Eine Pressekonferenz wird live auf Europe by Satellite (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20210713) \u00fcbertragen, Details folgen. Weitere Informationen hier (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/meetings\/international-ministerial-meetings\/2021\/07\/13\/).   Mittwoch, 14. Juli   Br\u00fcssel\/Online: W\u00f6chentliche Kommissionsitzung    Auf der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung (http:\/\/ots.de\/JMeFpm) der Kommissionssitzung steht das &#8222;Fit for 55&#8220;-Paket zur Umsetzung der EU-Klimaziele und die neue EU-Waldstrategie. Im Anschluss findet um ca. 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, Live\u00fcbertragung auf Europe by Satellite (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20210714), Details folgen.   Kranj: Informelles Treffen der Ministerinnen und Minister f\u00fcr Justiz und Inneres (bis 16. Juli)   Die Innenministerinnen und -minister werden sich am Donnerstag mit der digitalen Agenda aus Sicht der Auswirkungen auf Strafverfolgung sowie mit wirksamer und umfassender EU-Politik in den Bereichen Migration und Grenzmanagement befassen. Am Freitag werden die Justizministerinnen und -minister in der Diskussion voraussichtlich zwei Themen von besonderer Relevanz ansprechen: k\u00fcnstliche Intelligenz und eine kindgerechte Justiz. Am Donnerstag ist eine Pressekonferenz um 17:00 Uhr (Thema Inneres), am Freitag um 13:30 Uhr (Thema Justiz) geplant, Live\u00fcbertragung via Ebs (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20210715). Weitere Informationen hier (https:\/\/slovenian-presidency.consilium.europa.eu\/de\/veranstaltungen\/informelle-tagung-der-ministerinnen-und-minister-fur-justiz-und-inneres-14-16-07\/).   Donnerstag, 15. Juli   Luxemburg: EuGH-Urteil zum Neutralit\u00e4tsgebot \/ Kopftuchverbot in Kita und Drogeriemarkt   WABE, ein deutscher gemeinn\u00fctziger Verein, betreibt Kindertagesst\u00e4tten. Er ist neutral gegen\u00fcber politischen Parteien und religi\u00f6sen Konfessionen. Eine Heilerziehungspflegerin muslimischen Glaubens, die seit 2014 f\u00fcr WABE arbeitet, entschied sich Anfang 2016, ein Kopftuch auch am Arbeitsplatz zu tragen. Von Oktober 2016 bis Mai 2018 war sie in Elternzeit. Im M\u00e4rz 2018 erlie\u00df WABE eine Dienstanweisung zur Einhaltung des Neutralit\u00e4tsprinzips. Sie verbietet Mitarbeitern, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, weltanschaulichen oder religi\u00f6sen \u00dcberzeugungen zu tragen. Dazu geh\u00f6ren das christliche Kreuz, das islamische Kopftuch und die j\u00fcdische Kippa. Auf die vom WABE erlassene Dienstanweisung hingewiesen, weigerte sich die Heilerziehungspflegerin, ihr Kopftuch abzunehmen, erhielt deshalb mehrere Abmahnungen und wurde schlie\u00dflich vorerst freigestellt. Sie erhob gegen die Abmahnungen von WABE Klage vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Die MH M\u00fcller Handels GmbH betreibt in Deutschland eine Drogeriekette. Eine ihrer Mitarbeiterinnen, eine gl\u00e4ubige Muslima, die seit 2002 als Verkaufsberaterin und Kassiererin t\u00e4tig ist, trug, als sie 2014 aus der Elternzeit zur\u00fcckkehrte, anders als zuvor ein islamisches Kopftuch. Konfrontiert mit ihrer Weigerung, ihr Kopftuch bei der Arbeit abzulegen, wurde sie im Juli 2016 von ihrem Arbeitgeber angewiesen, an ihrem Arbeitsplatz ohne auff\u00e4llige gro\u00dffl\u00e4chige Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen zu erscheinen. Die Mitarbeiterin erhob gegen die Weisung ihres Arbeitgebers Klage. Dieser beantragt beim Bundesarbeitsgericht, die Klage abzuweisen. Die beiden Gerichte m\u00f6chten vom Gerichtshof wissen, ob diese betrieblichen Regelungen mit der Richtlinie \u00fcber die Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf zu vereinbaren sind. Weitere Informationen hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-804\/18) und hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-341\/19), Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Luxemburg: EuGH-Urteil zur Nutzung der OPAL-Gasfernleitung   Die Ostseepipeline-Anbindungsleitung (OPAL) ist die westliche terrestrische Anbindung der Gasfernleitung Nord-Stream 1. Ihr Einspeisepunkt befindet sich in Deutschland und ihr Ausspeisepunkt in der Tschechischen Republik. Die gesamte Kapazit\u00e4t der OPAL-Gasfernleitung war aufgrund von Entscheidungen der deutschen Bundesnetzagentur und der EU-Kommission aus dem Jahr 2009 von der Anwendung der Bestimmungen \u00fcber den regulierten Netzzugang Dritter und der Entgeltregulierung gem\u00e4\u00df der Richtlinie 2003\/55 ausgenommen. Mit Beschluss 28. Oktober 2016 genehmigte die Kommission eine von der Bundesnetzagentur geplante \u00c4nderung der Bedingungen f\u00fcr die Befreiung der OPAL-Gasfernleitung von den Unionsregeln \u00fcber den Netzzugang Dritter und die Entgeltregulierung. Polen hat diesen Genehmigungsbeschluss der Kommission vor dem Gericht der EU angefochten. Es machte u.a. geltend, dass er gegen den Grundsatz der Solidarit\u00e4t im Energiesektor versto\u00dfe, weil er es Gazprom und den Unternehmen der Gazprom-Gruppe gestatte, durch die volle Auslastung der Kapazit\u00e4ten der Gasfernleitung Nord-Stream 1 zus\u00e4tzliche Gasmengen auf den Unionsmarkt umzuleiten. In Anbetracht dessen, dass es in Mitteleuropa keine signifikante Steigerung der Nachfrage nach Erdgas gebe, bestehe die einzig m\u00f6gliche Folge darin, dass die Bedingungen f\u00fcr die Bereitstellung und Nutzung von Transportleistungen auf den mit OPAL konkurrierenden Gasfernleitungen beeinflusst w\u00fcrden. Mit Urteil vom 10. September 2019 gab das Gericht der Klage Polens statt und erkl\u00e4rte den Genehmigungsbeschluss der Kommission f\u00fcr nichtig, da er unter Versto\u00df gegen den Grundsatz der Solidarit\u00e4t im Energiesektor ergangen sei. Deutschland hat gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Weitere Informationen hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-848\/19), Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Luxemburg: EuGH-Urteil zur Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts   Die Kommission macht im Wege einer Vertragsverletzungsklage gegen Polen geltend, dass die Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts, die f\u00fcr Disziplinarsachen gegen Richter des Obersten Gerichts und im zweiten Rechtszug f\u00fcr Disziplinarsachen gegen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit zust\u00e4ndig ist, nicht gew\u00e4hrleistet sei. Die Kommission beanstandet au\u00dferdem, dass der Inhalt von Gerichtsentscheidungen als von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit begangenes Disziplinarvergehen gewertet werden k\u00f6nne und die M\u00f6glichkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens das Recht polnischer Gerichte einschr\u00e4nke, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen. Die Kommission hat im Rahmen dieses Vertragsverletzungsverfahrens au\u00dferdem den Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt. Mit Beschluss vom 8. April 2020 hat die Gro\u00dfe Kammer des Gerichtshofs Polen aufgegeben, die Anwendung der Bestimmungen \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeiten der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts f\u00fcr Disziplinarsachen gegen Richter unverz\u00fcglich auszusetzen. Generalanwalt Tanchev hat in seinen Schlussantr\u00e4gen vom 6. Mai 2021 dem Gerichtshof vorgeschlagen, der Vertragsverletzungsklage der Kommission stattzugeben. Weitere Informationen hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-791\/19), Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Luxemburg: EuGH-Urteil zu den Beitr\u00e4gen zum Einheitlichen Abwicklungsfonds   Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB), eine im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) eingerichtete EU-Agentur, legt j\u00e4hrlich die im Voraus erhobenen Beitr\u00e4ge von rund 3 500 Finanzinstituten zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) fest, der durch die Verordnung Nr. 806\/2014 geschaffen wurde. Diese Beitr\u00e4ge werden von den nationalen Abwicklungsbeh\u00f6rden bei den Instituten erhoben und an den SRF \u00fcbertragen. Mit Beschluss vom 11. April 2017 legte der SRB f\u00fcr 2017 die im Voraus erhobenen Beitr\u00e4ge der Institute fest, zu denen die Landesbank Baden-W\u00fcrttemberg (Deutschland), die Hypo Vorarlberg Bank AG (\u00d6sterreich) und die Portigon AG (Deutschland) z\u00e4hlen. Diese wurden durch Beitragsbescheide, die von den zust\u00e4ndigen nationalen Abwicklungsbeh\u00f6rden an sie gerichtet wurden, \u00fcber die H\u00f6he ihrer Beitr\u00e4ge informiert. Jedes der drei Institute erhob beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerkl\u00e4rung des SRB-Beschlusses. Mit Urteilen vom 23. September 2020 erkl\u00e4rte das Gericht den Beschluss des SRB f\u00fcr nichtig, soweit er die Landesbank Baden-W\u00fcrttemberg, die Hypo Vorarlberg Bank und Portigon betrifft, und stellte die teilweise Rechtswidrigkeit der Delegierten Verordnung 2015\/63 fest. Der Beschluss sei nicht hinreichend festgestellt und begr\u00fcndet. Zudem weise die Berechnung der Beitr\u00e4ge der Landesbank Baden-W\u00fcrttemberg, der Hypo Vorarlberg Bank und von Portigon eine inh\u00e4rente Intransparenz auf. Der SRB hat gegen die drei Urteile des Gerichts Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt (C 621\/20 P betreffend Landesbank Baden-W\u00fcrttemberg; C 663\/20 P betreffend Hypo Vorarlberg Bank; C 664\/20 P betreffend Portigon). Gegen das Urteil betreffend die Landesbank Baden-W\u00fcrttemberg hat auch die Kommission ein Rechtsmittel eingelegt (C-584\/20 P). Die beiden Rechtssachen C 584\/20 P und C 621\/20 P betreffend die Landesbank Baden-W\u00fcrttemberg wurden miteinander verbunden. Weitere Informationen hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-584\/20) und hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-621\/20), Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Luxemburg: EuGH-Urteil zu staatlichen Beihilfen &#8211; Flughafen Frankfurt Hahn   Mit Beschluss vom 1. Oktober 2014 stellte die Kommission fest, dass die staatlichen Beihilfen, die Deutschland in Form einer von Fraport und dem Land Rheinland-Pfalz zwischen Dezember 2001 und Januar 2002 geleisteten Erh\u00f6hung des Kapitals der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, in Form einer weiteren Kapitalerh\u00f6hung ab 2004 und in Form der von dem Land zwischen 1997 und 2004 an die Flughafen Hahn GmbH &amp; Co. KG Lautzenhausen und sodann an die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH gezahlten direkten Zusch\u00fcsse gew\u00e4hrt habe, mit dem Binnenmarkt vereinbar seien. Des Weiteren stellten die Kapitalerh\u00f6hung von 2004 durch Fraport und der Gewinnabf\u00fchrungs- und Verlust\u00fcbernahmevertrag von 2004 keine Beihilfen dar. Schlie\u00dflich stellten der Vertrag mit Ryanair von 1999 \u00fcber Flughafenentgelte, der an seine Stelle getretene Vertrag von 2002 und dessen am 4. November 2005 vereinbarte \u00c4nderung keine staatlichen Beihilfen dar. Lufthansa hat diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten, ohne Erfolg: Mit Urteil vom 12. April 2019, Deutsche Lufthansa\/Kommission, wies das Gericht die Klage als unzul\u00e4ssig ab, da Lufthansa ihre Klagebefugnis nicht nachgewiesen habe. Lufthansa hat gegen dieses Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussantr\u00e4gen vom 27. Oktober 2020, in denen er auf Wunsch des Gerichtshofs lediglich den vierten, den f\u00fcnften und den sechsten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes, die sich auf die Beurteilung der individuellen Betroffenheit von Lufthansa (im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV) beziehen, gepr\u00fcft hat, dem Gerichtshof vorgeschlagen, diese Teile des ersten Rechtsmittelgrundes zur\u00fcckzuweisen, ohne dass dies der Frage der Begr\u00fcndetheit der \u00fcbrigen Rechtsmittelgr\u00fcnde vorgreife. Weitere Informationen hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-453\/19), Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Luxemburg: EuGH-Schlussantr\u00e4ge zu den Folgen der Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindests\u00e4tze   Die deutsche Honorarordnung f\u00fcr Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung von 2013 sieht verbindliche Mindest- und H\u00f6chsts\u00e4tze f\u00fcr Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren vor. Unterschreitet eine Honorarvereinbarung die Mindests\u00e4tze, so ist sie grunds\u00e4tzlich unwirksam; die H\u00f6he des Honorars bestimmt sich dann nach den Mindests\u00e4tzen der HOAI. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist mit einem Fall befasst, in dem ein Ingenieur mit dem Bauherrn zwar ein Pauschalhonorar vereinbart hatte, gleichwohl aber auf der Grundlage der HAOI-Mindests\u00e4tze eine Schlussabrechnung vornahm, die wesentlich h\u00f6her ausfiel. Da die Pauschalpreisvereinbarung die in der HOAI vorgesehenen Mindestpreise unterschreitet, w\u00e4re sie nach der HOAI in der Tat unwirksam. Allerdings hat der EuGH auf eine Vertragsverletzungsklage der Kommission hin mit Urteil vom 4. Juli 2019 festgestellt, dass Deutschland dadurch gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006\/123 versto\u00dfen hat, dass es verbindliche Honorare f\u00fcr die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. Der BGH m\u00f6chte nun vom EuGH wissen, welche Folgen die in seinem Urteil angenommene Unionsrechtswidrigkeit der Mindests\u00e4tze in der HOAI f\u00fcr laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen hat. Weitere Informationen hier (http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-261\/20), Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Freitag, 16. Juli   Online: Urban Lab zum Thema &#8222;B\u00fcrger*innen gestalten die Zukunft Europas&#8220; mit Renke Deckarm   Im Hinblick auf die Konferenz \u00fcber die Zukunft Europas wird die Veranstaltung unter dem Titel &#8222;B\u00fcrger*innen gestalten die Zukunft Europas &#8211; Mannheims Beitrag zur Konferenz zur Zukunft Europas&#8220; einen Beitrag zu der von B\u00fcrger*innen getragenen Debatte leisten. Gegen 11:15 Uhr wird Renke Deckarm, stellv. Leiter und Pressesprecher der Vertretung der Europ\u00e4ischen Kommission in M\u00fcnchen, in einem Impulsvortrag die Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten der Zivilgesellschaft an der Konferenz ansprechen. Der Einwahllink zur Veranstaltung wird nach Anmeldung (https:\/\/utc-mannheim.de\/event\/urban-lab-6-2021\/) versendet.   Br\u00fcssel\/Venedig: Konferenz zum globalen Stand der Menschenrechte mit Justizkommissar Reynders und der Kommissarin f\u00fcr internationale Zusammenarbeit Urpilainen   Die hochrangige Konferenz, die vom Global Campus of Human Rights und dem Europ\u00e4ischen Parlament organisiert wird, diskutiert den Zustand der Menschenrechte in der Welt. In drei Podiumsdiskussionen er\u00f6rtern die Rednerinnen und Redner, wie das neu verabschiedete EU-Gesetz zur Sorgfaltspflicht genutzt werden kann, um die Wirtschaft f\u00fcr die Menschenrechte empf\u00e4nglich zu machen, wie die internationale Justiz helfen kann, Rechenschaft zu gew\u00e4hrleisten, und welche Herausforderungen eine wertebasierte Au\u00dfenpolitik bei der Reaktion auf Menschenrechts- und Demokratiefragen in der ganzen Welt zu bew\u00e4ltigen hat. Justizkommissar Didier Reynders spricht im Rahmen einer Keynote-Rede gegen 10:30 Uhr dar\u00fcber, welche Rolle die Sorgfaltspflicht und ein werteorientierter Ansatz bei der Verbesserung der Beziehung zwischen Unternehmen und Menschenrechten spielen k\u00f6nnen. Jutta Urpilainen, Kommissarin f\u00fcr internationale Zusammenarbeit, wird in einer Keynote-Rede gegen 14 Uhr dar\u00fcber sprechen, wieso Rechenschaftspflicht wichtig ist. Anmeldung hier (https:\/\/ep-events.secure.europarl.europa.eu\/europarl\/GSHR2021\/e\/ce\/kk\/f8b2f2051ab7219327c7b106a7143c78\/), weitere Informationen hier (https:\/\/www.europarl.europa.eu\/committees\/en\/high-level-conference-on-the-global-stat\/product-details\/20210628CHE09121).   Pressekontakt:   Vertretung der Europ\u00e4ischen Kommission in Deutschland Pressestelle Berlin Unter den Linden 78 10117 Berlin  Tel.: 030 &#8211; 2280 2250  Original-Content von: Europ\u00e4ische Kommission, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/35368\/4964611\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland f\u00fcr Journalisten. 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