{"id":412155,"date":"2021-11-12T23:29:26","date_gmt":"2021-11-12T22:29:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=412155"},"modified":"2021-11-12T23:29:26","modified_gmt":"2021-11-12T22:29:26","slug":"hansestadt-luebeck-setzt-2g-regel-ab-15-11-21-um-buergermeister-steigende-infektionszahlen-erfordern-konsequentes-handeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/hansestadt-luebeck-setzt-2g-regel-ab-15-11-21-um-buergermeister-steigende-infektionszahlen-erfordern-konsequentes-handeln\/","title":{"rendered":"Hansestadt L\u00fcbeck setzt 2G-Regel ab 15.11.21 um: B\u00fcrgermeister: Steigende Infektionszahlen erfordern konsequentes Handeln"},"content":{"rendered":"<p>Angesichts auch in L\u00fcbeck steigender Inzidenzzahlen \u00e4ndern sich die Kontakt- und Zugangsbeschr\u00e4nkungen. Seit einigen Tagen liegt die Inzidenz wieder deutlich \u00fcber 100 Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnende. Die Hansestadt L\u00fcbeck f\u00fchrt ab kommendem Montag, 15. November 2021, in vielen Bereichen der Stadtverwaltung und st\u00e4dtischen Gesellschaften eine Zugangsbeschr\u00e4nkung ein, wonach ausschlie\u00dflich Personen die Einrichtungen nutzen d\u00fcrfen, wenn sie einen Nachweis vorweisen k\u00f6nnen, dass sie geimpft oder genesen sind. <!--more-->Ein Testnachweis erm\u00f6glicht ab diesem Zeitpunkt keine Zugangsberechtigung mehr. Damit setzt die Hansestadt L\u00fcbeck die sogenannte 2G-Regel unter Anwendung des Hausrechtes um.<\/p>\n<p>F\u00fcr folgende Einrichtungen gilt bei Zutritt f\u00fcr das Publikum die Anwendung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) durch Vorlage eines Impf-oder Genesenennachweises gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Satz Nr. 2 bzw. 4 SchAusnahmV in Verbindung mit einer Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung anhand eines Lichtbildausweises gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 3a Corona-Bek\u00e4mpfVO:<\/p>\n<p>Stadtbibliothek inkl. Stadtteilbibliotheken, Archiv, Museen, Volkshochschule, L\u00fcbecker Schwimmb\u00e4der, Theater L\u00fcbeck und die Musik-und Kongresshalle<\/p>\n<p>Ausgenommen von der 2G-Regel in diesen Einrichtungen sind:<\/p>\n<p>a) Au\u00dferschulische Bildungsangebote gem\u00e4\u00df \u00a7 12a Abs. 2 Corona-Bek\u00e4mpfVO wie z.B. Integrations-, Berufssprach-, Erstorientierungs-und Starterpaket-f\u00fcr-Fl\u00fcchtlinge-Kurse, wenn der Teilnehmendenkreis im Wesentlichen unver\u00e4ndert bleibt und alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Ma\u00dfgabe \u00a7 2a Corona-Bek\u00e4mpfVO tragen.<\/p>\n<p>b) Kinder-und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Hier gelten die Regelungen der Corona-Bek\u00e4mpfVO.<\/p>\n<p>c) In Bibliotheken und Archiven die Abgabe und Abholung von vorbestellten Medien, aber nicht der Aufenthalt dort.<\/p>\n<p>d) Personen, f\u00fcr die, belegt durch ein \u00e4rztliches Attest, keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Hier ist ein Testnachweis gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Satz Nr. 7 SchAusnahmV vorzulegen, sofern nicht durch \u00e4rztliches Attest auf Grund einer anerkannten schwerwiegenden k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Beeintr\u00e4chtigung die Durchf\u00fchrung einer Testung auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Der Zugang zu st\u00e4dtischen Bereichen, die eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen bzw. eine Genehmigungsbeh\u00f6rde darstellen, bleibt weiterhin auch ohne einen 2G-Nachweis m\u00f6glich. Hierzu z\u00e4hlen unter anderem das Ordnungsamt \/ B\u00fcrgerservice, der Bereich Soziale Sicherung oder das Gesundheitsamt.<\/p>\n<p>In allen Dienstgeb\u00e4uden und Servicebereichen der Verwaltung der Hansestadt L\u00fcbeck besteht weiterhin die Pflicht f\u00fcr alle Besuchenden unabh\u00e4ngig vom Impf- oder Genesenenstatus zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung in \u00dcbereinstimmung mit der jeweils g\u00fcltigen Corona-Bek\u00e4mpfungsverordnung (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94 oder KN95).<\/p>\n<p>\u201eDie aktuellen Infektionszahlen erfordern ein konsequentes und z\u00fcgiges Handeln. Es liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass von Ungeimpften, aber f\u00fcr den Moment negativ getesteten Personen, eine h\u00f6here Gefahr f\u00fcr die Allgemeinheit ausgeht als von geimpften Personen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Verbreitung des Virus, als auch auf die Situation in den Krankenh\u00e4usern. Die Freiheit des Einzeln h\u00f6rt da auf, wo sie die Mehrheit gef\u00e4hrdet. Dass trotz hoher und noch steigender Inzidenzwerte bisher schwere Verl\u00e4ufe eher weniger und eher bei Ungeimpften anzutreffen sind, belegt die grunds\u00e4tzliche Wirksamkeit von Impfungen. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto gr\u00f6\u00dfer wird die Chance, dass wir gemeinsam diese schwierige Lage meistern und in unser normales Leben zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen.\u201c begr\u00fcndet B\u00fcrgermeister Jan Lindenau diese ersten Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Dies wird auch Auswirkungen auf die Weihnachtsstadt des Nordens haben. B\u00fcrgermeister Jan Lindenau und Wirtschafts- und Gesundheitssenator Sven Schindler haben sich mit Veranstalter:innen und der Hotellerie im Vorwege abgestimmt.<\/p>\n<p>\u201eDer Verband Frau und Kultur, der im st\u00e4dtischen Heiligen-Geist-Hospital den beliebten Weihnachtsmarkt durchf\u00fchrt, hat mir best\u00e4tigt, bereits jetzt mit 2G-Regeln zu planen\u201c, so Sven Schindler.<\/p>\n<p>\u201eWir unterst\u00fctzen die Umsetzung der 2G-Regel f\u00fcr Weihnachtsm\u00e4rkte in Innenr\u00e4umen. Der Gesundheitsschutz geht vor.\u201c begr\u00fc\u00dft Pastor Bernd Schwarze f\u00fcr die St.-Petri-Kirche den Vorsto\u00df der Stadt.<\/p>\n<p>Auch der Hotel- und Gastst\u00e4ttenverband unterst\u00fctzt die Linie der Hansestadt L\u00fcbeck. Frank Denker, Vorsitzender des Hotel- und Gastst\u00e4ttenverbandes L\u00fcbeck dazu: \u201eWir empfehlen unseren Mitgliedern die konsequente Umsetzung der 2G-Regeln in der Gastronomie unter Anwendung des Hausrechts.\u201c<\/p>\n<p>Weitere Ma\u00dfnahmen sind in den n\u00e4chsten Tagen zu erwarten.<\/p>\n<p>\u201eWir m\u00fcssen jetzt handeln. Regelungen ab dem 25.11.2021 greifen zu kurz, da der Weihnachtstourismus im vollen Gange ist. Die Weihnachtsm\u00e4rkte \u00f6ffnen bereits ab 22. November. Da aktuell keine gesetzlichen Regelungen zur Einschr\u00e4nkung des Tourismus zu erwarten sind, m\u00fcssen wir rechtzeitig Ma\u00dfnahmen einleiten, die die Sicherheit erh\u00f6hen.\u201c so B\u00fcrgermeister Jan Lindenau.<\/p>\n<p>Aktuell pr\u00fcft die Hansestadt L\u00fcbeck die Einf\u00fchrung einer Maskenpflicht auf allen zentralen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen der Innenstadt und auf den Weihnachtsm\u00e4rkten auch unter freiem Himmel. Eine Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein ist hier erforderlich.<\/p>\n<p>Ein DIN A 3-Plakat-PDF mit den 2G-Regeln k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/www.luebeck.de\/files\/Corona\/HL%20A3-Plakat_2G_A.pdf\">hier<\/a> downloaden.+++<\/p>\n<p>&gt; Ver\u00f6ffentlicht am 12.11.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angesichts auch in L\u00fcbeck steigender Inzidenzzahlen \u00e4ndern sich die Kontakt- und Zugangsbeschr\u00e4nkungen. 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