{"id":412324,"date":"2021-11-16T20:03:31","date_gmt":"2021-11-16T20:03:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/pruefung-der-klimawirkung-von-nord-stream-2-abgelehnt-deutsche-umwelthilfe-kuendigt-weitere-rechtliche-schritte-an-um-klimapolitischen-blindflug-zu-stoppen\/"},"modified":"2021-11-16T20:03:31","modified_gmt":"2021-11-16T20:03:31","slug":"pruefung-der-klimawirkung-von-nord-stream-2-abgelehnt-deutsche-umwelthilfe-kuendigt-weitere-rechtliche-schritte-an-um-klimapolitischen-blindflug-zu-stoppen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pruefung-der-klimawirkung-von-nord-stream-2-abgelehnt-deutsche-umwelthilfe-kuendigt-weitere-rechtliche-schritte-an-um-klimapolitischen-blindflug-zu-stoppen\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfung der Klimawirkung von Nord Stream 2 abgelehnt: Deutsche Umwelthilfe k\u00fcndigt weitere rechtliche Schritte an, um klimapolitischen Blindflug zu stoppen"},"content":{"rendered":"<p>Berlin \/ Greifswald (ots) &#8211;    &#8211;  Oberverwaltungsgericht Greifswald weist Klage der DUH nach intensivem Verhandlungstag ab  &#8211;  Im Zuge der heutigen m\u00fcndlichen Verhandlung hat die Nord Stream 2 AG einen Vorschlag des Gerichts auf eine einvernehmliche Einigung abgelehnt  &#8211;  Methan-Emissionen und Klimawirkung des gr\u00f6\u00dften fossilen Projekts Europas bleiben damit weiter ungepr\u00fcft  &#8211;  DUH k\u00fcndigt <!--more-->weitere rechtliche Schritte gegen Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 an   Die Klimawirkung des gr\u00f6\u00dften fossilen Projekts Europas bleibt weiter ungepr\u00fcft. Eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald heute zur\u00fcckgewiesen. Mit der Klage gegen das Bergamt Stralsund als eine der zust\u00e4ndigen Genehmigungsbeh\u00f6rden wollte die DUH eine \u00dcberpr\u00fcfung der Bau- und Betriebsgenehmigung erreichen. Dies ist aus Sicht der Umweltorganisation erforderlich, weil nach der Genehmigung der Pipeline neue Erkenntnisse \u00fcber Umfang und Wirkung von Methan-Emissionen aus der Erdgas-Lieferkette bekannt wurden. Dies hat im bisherigen Genehmigungsverfahren gar keine Rolle gespielt. Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas und extrem klimasch\u00e4dlich.   Sascha M\u00fcller-Kraenner, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8222;Das heutige Urteil ist ein R\u00fcckschlag f\u00fcr den Klimaschutz. Nord Stream 2 steht f\u00fcr mehr als 100 Millionen Tonnen CO2 j\u00e4hrlich. Hinzu kommen extrem klimasch\u00e4dliche Methan-Emissionen aus F\u00f6rderung, Verarbeitung und Transport von Erdgas in unbekanntem Ausma\u00df. Was dies f\u00fcr die Erreichung unserer Klimaziele bedeutet, darf nicht l\u00e4nger im Dunkeln bleiben. Wir werden weiter alle rechtlichen Schritte ergreifen, um die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 zu verhindern und diesen klimapolitischen Blindflug zu stoppen. Die Ampel-Parteien fordern wir auf, die Inbetriebnahme der Pipeline zu stoppen und das derzeit laufende Verfahren zur Zertifizierung der Pipeline auszusetzen, solange die Klimafolgen nicht gekl\u00e4rt sind.&#8220;  Zur\u00fcckgewiesen hat das OVG Greifswald die Klage nach einer langen und intensiven Verhandlung. Im Zuge der Verhandlungen hatte das Gericht der DUH sowie der Nord Stream 2 AG einen Vorschlag f\u00fcr eine einvernehmliche Einigung unterbreitet: Demnach sollte die Nord Stream 2 AG eine unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung der Methan-Emissionen zulassen. Dies lehnte der Anwalt des Unternehmens jedoch ab, w\u00e4hrend sich die DUH auf diesen Vorschlag eingelassen h\u00e4tte.   Sascha M\u00fcller-Kraenner: &#8222;Die Ablehnung des Vorschlags zeigt, dass der Nord Stream 2 AG nicht an Transparenz und Aufkl\u00e4rung in Sachen Klimawirkung gelegen ist. Offenbar traut sich das Unternehmen nicht, mit offenen Karten zu spielen. Das ist schade, denn die Klimawirkung der Methan-Emissionen ist ganz entscheidend f\u00fcr die Klimabilanz des Projektes.&#8220;  Die DUH ist auch weiter der \u00dcberzeugung, dass Bau und Betrieb von Nord Stream 2 dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 widersprechen. Die Nutzung von Erdgas auszuweiten ist unvereinbar mit dem 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens und gef\u00e4hrdet die Grundrechte der jungen Generation.   Cornelia Ziehm, Rechtsanw\u00e4ltin: &#8222;Das Klimaschutzgebot aus Artikel 20a des Grundgesetzes bindet alle staatliche Gewalt, also Exekutive und Judikative genauso wie den Gesetzgeber. Das Bundesverfassungsgericht hat \u00fcberdies unmissverst\u00e4ndlich klargestellt, dass dem verfassungsrechtlich verankerten Klimaschutzgebot zwingend auch eine internationale Komponente immanent ist, das hei\u00dft, eine allein nationale Betrachtungsweise der Klimaauswirkungen eines Projektes kommt nicht l\u00e4nger in Betracht. Deutschland ist vielmehr mit dem Betrieb von Nord Stream 2 f\u00fcr die in Russland freigesetzten Methanemissionen unmittelbar verantwortlich. Mit der heutigen Entscheidung ist es vers\u00e4umt worden, diese rechtlichen Anforderungen in die Praxis umzusetzen.&#8220;  Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sch\u00e4tzen zudem die Klimawirkung von Methan-Lecks bei F\u00f6rderung, Verarbeitung und Transport von Erdgas deutlich h\u00f6her ein als zum Zeitpunkt der Genehmigung von Nord Stream 2 angenommen. Die Internationale Energieagentur geht aufgrund neuer Messungen davon aus, dass die Methan-Emissionen der \u00d6l- und Gasindustrie aktuell um bis zu 80 Prozent untersch\u00e4tzt werden.   Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: &#8222;Beim Weltklimagipfel in Glasgow hat sich Deutschland noch \u00f6ffentlichkeitswirksam dem &#8222;Global Methane Pledge&#8220; angeschlossen &#8211; und jetzt sollen bei der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 klimasch\u00e4dliche Methan-Lecks aus der gesamten Erdgas-Lieferkette ignoriert werden? Das torpediert s\u00e4mtliche Klimaschutz-Bem\u00fchungen. Der Weltklimarat IPCC hat unmissverst\u00e4ndlich klargemacht: Ohne eine Reduktion der Methan-Emissionen k\u00f6nnen wir das 1,5-Grad-Limit nicht einhalten. Von der Nord Stream 2 AG k\u00f6nnen wir hier offenbar weder Transparenz noch ein Entgegenkommen erwarten. Deshalb werden wir hartn\u00e4ckig bleiben und alle rechtlichen M\u00f6glichkeiten zum Stopp der Mega-Pipeline aussch\u00f6pfen.&#8220;  Hintergrund:  Bereits im Juli 2020 hatte die DUH beim OVG Greifswald Klage auf \u00dcberpr\u00fcfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgr\u00fcnden gegen das Bergamt Stralsund eingereicht. Das Bergamt Stralsund ist f\u00fcr die Genehmigung von Nord Stream 2 in den K\u00fcstengew\u00e4ssern zust\u00e4ndig. Daneben klagt die DUH vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das ebenfalls zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Seeschifffahrt und Hydrographie.   Methan ist das zweitwichtigste Treibhausgas nach CO2. Es ist laut Weltklimarat f\u00fcr etwa 0,5 Grad Celsius globaler Erw\u00e4rmung verantwortlich. \u00dcber 20 Jahre betrachtet ist es 83-Mal klimasch\u00e4dlicher als CO2.   Pressekontakt:  Sascha M\u00fcller-Kraenner, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer DUH 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de  Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH 0160 4334014, zerger@duh.de  Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanw\u00e4ltin 0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de  DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de  www.duh.de, www.twitter.com\/umwelthilfe, www.facebook.com\/umwelthilfe, www.instagram.com\/umwelthilfe, www.linkedin.com\/company\/umwelthilfe  Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/5074880\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin \/ Greifswald (ots) &#8211; &#8211; Oberverwaltungsgericht Greifswald weist Klage der DUH nach intensivem Verhandlungstag ab &#8211; Im Zuge der<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-412324","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/412324","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=412324"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/412324\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=412324"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=412324"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=412324"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}