{"id":414236,"date":"2021-12-09T16:30:00","date_gmt":"2021-12-09T16:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/neue-klimaklagen-in-baden-wuerttemberg-und-niedersachsen-deutsche-umwelthilfe-reicht-mit-kindern-und-jungen-erwachsenen-verfassungsbeschwerden-ein\/"},"modified":"2021-12-09T16:30:00","modified_gmt":"2021-12-09T16:30:00","slug":"neue-klimaklagen-in-baden-wuerttemberg-und-niedersachsen-deutsche-umwelthilfe-reicht-mit-kindern-und-jungen-erwachsenen-verfassungsbeschwerden-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/neue-klimaklagen-in-baden-wuerttemberg-und-niedersachsen-deutsche-umwelthilfe-reicht-mit-kindern-und-jungen-erwachsenen-verfassungsbeschwerden-ein\/","title":{"rendered":"Neue Klimaklagen in Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen: Deutsche Umwelthilfe reicht mit Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerden ein"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211;    &#8211;  Die eingelegten Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richten sich gegen die unzureichenden Klimaschutzgesetze der beiden Bundesl\u00e4nder  &#8211;  In Baden-W\u00fcrttemberg klagt die DUH zus\u00e4tzlich vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes auf Erstellung des seit Jahren fehlenden &#8222;Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts&#8220;  &#8211;  Die Landesregierungen von <!--more-->Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen sind verpflichtet, Klima mit verbindlicher Gesetzgebung und ausreichenden Ma\u00dfnahmen zu sch\u00fctzen   Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen neue Klimaklagen gegen die Landesregierungen von Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen ein. Die Beteiligten fordern Landesklimaschutzgesetze, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen. Die DUH unterst\u00fctzt damit nun in zehn Bundesl\u00e4ndern Kinder und junge Erwachsene im Kampf f\u00fcr mehr Klimaschutz vor Gericht. Zus\u00e4tzlich zu den vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden klagt die DUH in Baden-W\u00fcrttemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf Erstellung des &#8222;Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts&#8220;. Das Konzept h\u00e4tte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden m\u00fcssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet.   Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet: &#8222;Klimaschutz ist auch Landessache. Die Klimaschutzgesetze in Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen sind unzureichend. Mit ihnen werden die L\u00e4nder nicht in der Lage sein, ihren Anteil an der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu erbringen.&#8220;  In Baden-W\u00fcrttemberg unterst\u00fctzt die DUH f\u00fcnf teilweise minderj\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrerinnen und Beschwerdef\u00fchrer bei ihrer Verfassungsbeschwerde. In Baden-W\u00fcrttemberg wurde 2013 ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will Baden-W\u00fcrttemberg bis 2040 Treibhausgasneutralit\u00e4t erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken. Die Ziele als solche gen\u00fcgen schon nicht, um einen ausreichenden Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten. Es fehlen auch Zwischenschritte, mit denen \u00fcberpr\u00fcft werden kann, ob die Ziele eingehalten werden.   Dazu An Janna Mahendrarajah, Beschwerdef\u00fchrerin aus Baden-W\u00fcrttemberg: &#8222;Ein lebenswertes und vor allem gerechtes Leben funktioniert nicht, wenn wir unsere \u00d6kosysteme ausbeuten. Wir m\u00fcssen jetzt f\u00fcr Klimagerechtigkeit sorgen. Deshalb verklage ich die baden-w\u00fcrttembergische Landesregierung.&#8220;  J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8222;Die Landesregierung in Baden-W\u00fcrttemberg tut zu wenig f\u00fcr den Klimaschutz. Auch das novellierte Klimaschutzgesetz setzt sich nicht ausreichende Ziele. Mehr noch: Es fehlen die konkreten Ma\u00dfnahmen zur verbindlichen Reduktion der Klimagasemissionen. Offensichtlich um Konflikte der Regierungsparteien Gr\u00fcne und CDU zu vermeiden, verschiebt die Landesregierung die n\u00f6tigen Klimaschutzma\u00dfnahmen auf die Zeit nach der n\u00e4chsten Landtagswahl und verweigert verfassungsgem\u00e4\u00dfe Klimagas-Minderungsma\u00dfnahmen. Im Klimaschutzkonzept muss die Landesregierung kurzfristig wirksame Ma\u00dfnahmen zur Verkehrswende, der energetischen Sanierung von Kinderg\u00e4rten, Schulen und sonstigen Landes- und Kommunalgeb\u00e4uden und einen schnelleren Ausbau von Solar- und Windenergie festlegen.&#8220;  Auch in Niedersachsen ziehen f\u00fcnf teilweise minderj\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrerinnen und Beschwerdef\u00fchrer vor das Bundesverfassungsgericht. Das nieders\u00e4chsische Klimaschutzgesetz enth\u00e4lt keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen ausreichend zu reduzieren. So will man in Niedersachsen die Klimaneutralit\u00e4t erst im Jahr 2050 erreichen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz dies f\u00fcr ganz Deutschland schon im Jahr 2045 vorsieht.   Dazu Emily Karius, Beschwerdef\u00fchrerin aus Niedersachsen: &#8222;Statt die Energiewende und wirksamen Klimaschutz voranzutreiben, finanziert meine Landesregierung weiter die Erdgasindustrie und gef\u00e4hrdet so unsere Zukunft. Niedersachsen muss endlich konsequenten Klimaschutz betreiben.&#8220;  Sascha M\u00fcller-Kraenner, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8222;Niedersachsen will &#8218;Klimaschutzland Nr.1&#8216; werden, plant aber neue Anlagen f\u00fcr klimasch\u00e4dliches Fl\u00fcssig-Erdgas, das h\u00e4ufig mit der besonders umweltbelastenden Fracking-Technik gewonnen wird. Das selbst gesetzte Klimaziel der Treibhausgasneutralit\u00e4t m\u00f6chte Niedersachsen erst 2050 einhalten statt bereits 2045, wie der Bund. Sofern Niedersachsen nicht vorhaben sollte, aus der Bundesrepublik Deutschland auszutreten, widerspricht eine solche Regelung nicht nur dem Pariser Klimaschutzabkommen, sondern auch dem Grundgesetz. Die Landesregierung in Niedersachsen muss ihr Klimaschutzgesetz dringend nachbessern.&#8220;  Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der DUH: &#8222;Die Bundesl\u00e4nder m\u00fcssen mehr investieren in den Klimaschutz. Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen m\u00fcssen ihre unzureichenden Klimaschutzgesetze Paris-konform umgestalten. Ansonsten sind die Gesetze nicht verfassungskonform, wie das Bundesverfassungsgericht Anfang dieses Jahres deutlich gemacht hat. Insbesondere im Geb\u00e4udebereich ist der Handlungsdruck f\u00fcr mehr Effizienz und klimafreundliche Sanierungen hoch. Hier k\u00f6nnen und m\u00fcssen Baden-W\u00fcrttemberg und Niedersachsen sofort aktiv werden.&#8220;  Die eingereichten Verfassungsbeschwerden schlie\u00dfen an die wegweisende Klima-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz an, die auf eine von der DUH unterst\u00fctzte Verfassungsbeschwerde zur\u00fcckgeht. Damit geht die DUH gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen nun in zehn Bundesl\u00e4ndern gegen mangelnden Klimaschutz vor: Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen.   Links:   &#8211;  Zu den Verfassungsbeschwerden: http:\/\/l.duh.de\/p211209 (http:\/\/l.duh.de\/p211209) &#8211;  Mehr zu den Klimaklagen der DUH: https:\/\/www.duh.de\/laenderklimaklagen\/  Pressekontakt:  Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen &amp; Klinger Rechtsanw\u00e4lte 030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com  J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer 0171 3649170, resch@duh.de  Sascha M\u00fcller-Kraenner, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de  Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin 0170 7686923, metz@duh.de  DUH-Newsroom:  030 2400867-20, presse@duh.de  www.duh.de, www.twitter.com\/umwelthilfe, www.facebook.com\/umwelthilfe, www.instagram.com\/umwelthilfe, www.linkedin.com\/company\/umwelthilfe  Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/5095534\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; &#8211; Die eingelegten Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richten sich gegen die unzureichenden Klimaschutzgesetze der beiden<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-414236","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/414236","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=414236"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/414236\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=414236"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=414236"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=414236"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}