{"id":415,"date":"2005-05-18T08:51:11","date_gmt":"2005-05-18T08:51:11","guid":{"rendered":"http:\/\/testserver\/wordpress\/?p=315"},"modified":"2005-05-18T08:51:11","modified_gmt":"2005-05-18T08:51:11","slug":"betr_abschlubericht_des_sonderausschusses_geh_und_radweg_travemnde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/betr_abschlubericht_des_sonderausschusses_geh_und_radweg_travemnde\/","title":{"rendered":"Betr.: Abschlu\u00dfbericht des Sonderausschusses &#8222;Geh- und Radweg Travem\u00fcnde&#8220;"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" title=\"Schalies_Thomas\" src=\"http:\/\/www.hier-luebeck.de\/images\/topics\/Schalies_Thomas.jpg\" alt=\"Schalies_Thomas\" \/><br \/>\nThomas Schalies, FDP-Fraktion: Ich lege auf folgende Feststellungen im Abschlu\u00dfbericht Wert:<\/p>\n<p>1. Die F\u00fchrung der Akten ist derart mangelhaft, dass es schwer f\u00e4llt, \u00fcberhaupt von &#8222;Verwaltungsakten&#8220; zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um rudiment\u00e4re, nicht paginierte &#8222;Loseblattsammlungen&#8220;. Eine aktenm\u00e4\u00dfige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Einleitung eines Entwidmungsverfahrens (&#8222;keine Verkehrsbedeutung mehr&#8220;) fehlt praktisch v\u00f6llig&#8230; <!--more-->Diese w\u00e4re jedoch nicht nur deshalb geboten gewesen, weil es sich bei dem Gesetzesmerkmal &#8222;keine Verkehrsbedeutung mehr&#8220; um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, deren Anwendung durch die Verwaltung der vollen gerichtlichen Nachpr\u00fcfung unterliegt (Kodal\/Kr\u00e4mer, Stra\u00dfenrecht, 5. Aufl., Seite 264, Rdnr. 9.5). Auch und gerade durch die schriftliche fachliche Einsch\u00e4tzung des Verkehrsministeriums vom 29.07.2002 erscheint es geradezu zwingend geboten, sich dezidiert mit der dort vertretenen Ansicht auseinanderzusetzen, dass der Weg nach den seinerzeit vorgelegten Zahlen nach wie vor eine zwar m\u00f6glicherweise geringe Verkehrsbedeutung habe, &#8222;die aber nicht unter der Schwelle zum Unbedeutenden i.S.d. \u00a7 8 Absatz 1 StrWG liegt&#8220;.<\/p>\n<p>Die Nutzungsh\u00e4ufigkeit des Weges hatte sich bekanntlich ausweislich der im Jahr 2004 durchgef\u00fchrten Verkehrsz\u00e4hlungen gegen\u00fcber dem Jahr 2002 sogar noch moderat erh\u00f6ht. <\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich l\u00e4sst sich weder nach dem Akteninhalt noch nach dem Abschlu\u00dfbericht der Verwaltung oder den vom Sonderausschuss durchgef\u00fchrten bzw. veranlassten Befragungen von Mitarbeitern der Verwaltung feststellen, dass bis zur Hereingabe der Beschlussvorlage vom 18.11.2004 in die B\u00fcrgerschaft eine sachliche Auseinandersetzung und Beurteilung aller vorliegenden Fakten im Hinblick auf die Frage erfolgt ist, ob der Weg tats\u00e4chlich keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Im Gegenteil ergibt sich aus dem in der Aktensammlung vorhandenen handschriftlichen Vermerk des Leiters der Abteilung Verkehrsplanung aus Juli 2004, dass dieser die gesetzliche Voraussetzung fehlender Verkehrsbedeutung f\u00fcr nicht gegeben ansah. Auch die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Entwidmungsverfahren zust\u00e4ndige Leiterin des Sachgebietes &#8222;Stra\u00dfenkataster&#8220; im Bereich Verkehr hat erkl\u00e4rt, dass nach ihrer pers\u00f6nlichen Einsch\u00e4tzung &#8222;die Einleitung des Entwidmungsverfahrens im November 2004 eine politisch begr\u00fcndete Entscheidung gewesen&#8220; sei (vgl. Befragung durch Herrn B\u00fcrgermeister Saxe vom 02.05.2005 aufgrund des Fragenkataloges der FDP vom 26.04.2005).<\/p>\n<p>Dem Verwaltungsverfahren steht nach allem die Willk\u00fcr geradezu &#8222;auf die Stirn geschrieben&#8220;. <\/p>\n<p>      Die &#8211; erst nachtr\u00e4glich erfolgte &#8211; Bewertung des Rechtsamtes, dass <\/p>\n<p>\n* &#8222;im Zusammenhang mit dem Komplex &#8222;Entwidmung&#8220; die gesetzm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen f\u00fcr die Entwidmungsabsicht gepr\u00fcft wurden, &#8230;&#8220; und<br \/>\n* &#8222;sachfremde Erw\u00e4gungen in das Verwaltungsverfahren nicht hineingespielt haben,&#8230;&#8220;<\/p>\n<p>      (Abschlu\u00dfbericht vom 13.05.2005, Seite 3, 2. Absatz, 2. und 3. Spiegelpunkt) <\/p>\n<p>kann somit nicht nachvollzogen werden, zumal in dem selben Vorlagenentwurf am Schluss festgestellt wird, dass die Verkehrsbedeutung des Weges nunmehr nach Verwaltungsansicht doch noch gegeben sei. <\/p>\n<p>2. Die unmittelbare Verantwortung hierf\u00fcr tr\u00e4gt der zust\u00e4ndige Dezernent, Herr Bausenator Boden. <\/p>\n<p>* Der Senator hat sich ohne ersichtlichen sachlichen Grund \u00fcber die fachliche Beurteilung seiner Mitarbeiter hinweggesetzt und das Entwidmungsverfahren durch die Hereingabe der Beschlussvorlage vom 18.11.2004 in die B\u00fcrgerschaft vorbereitet. <\/p>\n<p>* Die von ihm unterzeichnete B\u00fcrgerschaftsvorlage enth\u00e4lt keinen Hinweis darauf, dass die dort genannten Z\u00e4hlungsergebnisse mit dem Faktor 3 zu multiplizieren sind, um einen Tageswert widerzuspiegeln. <\/p>\n<p>* Sie verschweigt v\u00f6llig, dass das damals zust\u00e4ndige Verkehrsministerium bei sogar geringf\u00fcgig niedrigerer Verkehrsfrequenz im Jahr 2002 die Entwidmung aus Rechtsgr\u00fcnden abgelehnt hatte. Die Vorlage suggeriert vielmehr, dass das gesetzliche Merkmal &#8222;keine Verkehrsbedeutung mehr&#8220; in Bezug auf den Weg erf\u00fcllt sei, obwohl andererseits in der Vorlage ausgef\u00fchrt wird, &#8222;dass seine Verkehrsbedeutung heute nur gering bis unbedeutend&#8220; sei &#8211; nach fachlicher Aussage des Verkehrsministeriums muss aber positiv festgestellt werden, dass die Verkehrsbedeutung &#8222;unbedeutend&#8220; ist, um ein Entwidmungsverfahren einzuleiten. <\/p>\n<p>Es f\u00e4llt sehr schwer, diese M\u00e4ngel als reine Nachl\u00e4ssigkeiten einzustufen, zumal angesichts des aktenkundigen Bestrebens des Senators, &#8222;m\u00f6glichst unauff\u00e4llig&#8220; (Vermerk Verkehr &#8211; Stra\u00dfenkataster vom 05.11.2004) bzw. &#8222;ohne gro\u00dfes Aufsehen&#8220; zu verfahren (Vermerk vom 11.04.2005 \u00fcber die Befragung der Leiterin des Sachgebietes &#8222;Stra\u00dfenkataster&#8220; vom 08.04.2005). <\/p>\n<p>3. Aber auch Herrn B\u00fcrgermeister Bernd Saxe trifft ein erhebliches Leitungsverschulden: <\/p>\n<p>Obwohl er in der Senatssitzung am 01.12.2004 nach eigener Einlassung (Niederschrift \u00fcber die Sitzung des Sonderausschusses vom 12.04.2005, Seite 13) selbst auf die politische Brisanz der Angelegenheit hingewiesen hatte, hat er es unterlassen, die gebotenen Entscheidungen (z.B. enge fachliche Abstimmung mit dem Rechtsamt oder auch Stopp des Verfahrens) zu treffen. Auch lie\u00df er die Verwaltungsvorlage vom 18.11.2004 &#8222;Richtung B\u00fcrgerschaft passieren&#8220;, obwohl er aufgrund seiner eigenen Kenntnis von dem im Jahr 2002 gescheiterten Entwidmungsbegehren erkannt haben muss, dass in dieser Vorlage die zwingend gebotene Unterrichtung der B\u00fcrgerschaft \u00fcber die abweichende Rechtsauffassung des Verkehrsministeriums fehlt. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Thomas Schalies, FDP-Fraktion: Ich lege auf folgende Feststellungen im Abschlu\u00dfbericht Wert: 1. 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