{"id":415080,"date":"2021-12-17T15:40:00","date_gmt":"2021-12-17T15:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/eu-terminvorschau-vom-20-dezember-2021-1-januar-2022\/"},"modified":"2021-12-17T15:40:00","modified_gmt":"2021-12-17T15:40:00","slug":"eu-terminvorschau-vom-20-dezember-2021-1-januar-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/eu-terminvorschau-vom-20-dezember-2021-1-januar-2022\/","title":{"rendered":"EU-Terminvorschau vom 20. Dezember 2021 &#8211; 1. Januar 2022"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211;   Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland f\u00fcr Journalisten. Sie k\u00fcndigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Rates der Europ\u00e4ischen Union und des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung f\u00fcr Deutschland an.  Dies ist die letzte Terminvorschau in diesem Jahr.<!--more--> Die n\u00e4chste Terminvorschau wird am 7. Januar 2022 erscheinen. Wir w\u00fcnschen Ihnen sch\u00f6ne Weihnachtstage und ein gesundes neues Jahr.  Montag, 20. Dezember  Online: EBD De-Briefing Europ\u00e4ischer Rat mit Kommissionsvertreter Wojahn  Am 16. und 17. Dezember tagte der Europ\u00e4ische Rat (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/meetings\/european-council\/2021\/12\/16\/). Im Mittelpunkt des Treffens stand die aktuelle Lage rund um COVID-19, Energiepreise (https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_5204), Krisenmanagement und Resilienz, Sicherheit und Verteidigung und Au\u00dfenbeziehungen. Die Europ\u00e4ische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) l\u00e4dt zu einem De-Briefing ab 13.00 Uhr per Videokonferenz ein, bei dem J\u00f6rg Wojahn, Vertreter der Europ\u00e4ischen Kommission in Deutschland, einen Erstkommentar abgeben wird. Es gilt die Chatham House Rule. Der Link zur Teilnahme \u00fcber das Videokonferenztool GoToMeeting (https:\/\/www.gotomeeting.com\/de-de) wird nach Anmeldung (https:\/\/urldefense.com\/v3\/__https:\/crm.netzwerk-ebd.de\/index.php?q=civicrm*mailing*url&amp;u=641&amp;qid=66945__;Ly8!!DOxrgLBm!QMWDbngEt8rr0ITpfqKzLvu34EjhW_oyhEmUTA14IOEozdTDXdGsvVsgfyv-Mlhe9rwMpg$) am Vormittag des Veranstaltungstages versendet. Weitere Informationen hier (https:\/\/www.netzwerk-ebd.de\/termine\/ebd-de-briefing-europaeischer-rat-20-12-2021\/).   Br\u00fcssel: Treffen des Rates f\u00fcr Umwelt  Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Beratungen \u00fcber die Rechtsvorschriften f\u00fcr Batterien und Altbatterien, zum Paket &#8222;Fit f\u00fcr 55 (https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/ip_21_3541)&#8220; sowie zur Bodenstrategie der EU f\u00fcr 2030. Au\u00dferdem beraten die Ministerinnen und Minister \u00fcber eine Verordnung zur Minimierung des Risikos von Entwaldung und Waldsch\u00e4digung sowie die Umsetzung der EU-Biodiversit\u00e4tsstrategie f\u00fcr 2030. EbS+ \u00fcbertr\u00e4gt live (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20211220). Weitere Informationen in K\u00fcrze hier (https:\/\/www.consilium.europa.eu\/de\/meetings\/env\/2021\/12\/20\/).   Dienstag, 21. Dezember  Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der Befolgung drittstaatlicher Sekund\u00e4rsanktionen  Die Bank Melli Iran mit Zweigniederlassung in Hamburg macht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geltend, dass die von der Telekom Deutschland ausgesprochene ordentliche K\u00fcndigung des zwischen ihnen bestehenden Vertrags \u00fcber Telekommunikationsdienstleistungen unwirksam sei. Der wahre Grund f\u00fcr diese K\u00fcndigung sei n\u00e4mlich, dass die Telekom amerikanische Sekund\u00e4rsanktionen befolgen wolle, die Nicht-US-Unternehmen Gesch\u00e4fte mit gelisteten iranischen Unternehmen wie der Bank Melli verb\u00f6ten. Damit versto\u00dfe die Telekom jedoch gegen die EU-Blocking-Verordnung Nr. 2271\/96, wonach EU-Unternehmen solche drittstaatlichen Sekund\u00e4rsanktionen nicht befolgen d\u00fcrften. Die Telekom ist hingegen der Ansicht, dass die Blocking-Verordnung sie nicht daran hindere, eine ordentliche K\u00fcndigung, die keinen K\u00fcndigungsgrund voraussetze, auszusprechen. Au\u00dferdem drohten ihr erhebliche wirtschaftliche Einbu\u00dfen auf dem US-Markt (der Telekom-Konzern macht dort 50 Prozent seines Umsatzes), wenn sie die &#8211; noch dazu wirtschaftlich uninteressanten &#8211; Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit der Bank Melli fortsetze. Das Hanseatische Oberlandesgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der EU-Blocking-Verordnung. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussantr\u00e4gen vom 12. Mai 2021 die Ansicht vertreten, dass sich iranische Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf die EU-Blocking-Verordnung berufen k\u00f6nnten. Die Entscheidung eines EU-Unternehmens, eine Vertragsbeziehung zu einem iranischen Unternehmen zu beenden, das US-amerikanischen Prim\u00e4rsanktionen unterliege, sollte f\u00fcr nichtig erachtet werden, wenn sie sich nicht aus anderen Gr\u00fcnden rechtfertigen l\u00e4sst als dem Bestreben, US-amerikanischen Rechtsvorschriften nachzukommen, die Sekund\u00e4rsanktionen im Hinblick auf nicht US-amerikanische Unternehmen vorsehen, die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu solchen iranischen Unternehmen unterhalten. Weitere Informationen hier (https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/liste.jsf?num=C-124\/20). Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Luxemburg: EuGH-Urteil zu Fluggastrechte, unter anderem bei Vorverlegung eines Flugs  Das Landgericht D\u00fcsseldorf und das Landesgericht Korneuburg m\u00f6chten vom Gerichtshof unter anderem wissen, ob Flugg\u00e4sten nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch dann eine Entsch\u00e4digung zustehen kann, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Insbesondere wird danach gefragt, ob die Vorverlegung als Annullierung anzusehen ist und ob es sich bei der Mitteilung der Vorverlegung um das Angebot einer anderweitigen Bef\u00f6rderung handelt. Au\u00dferdem geht es um die Frage, unter welchen Umst\u00e4nden ein Fluggast, der \u00fcber ein Reiseunternehmen gebucht hat, \u00fcber eine &#8222;best\u00e4tigte Buchung&#8220; verf\u00fcgt (was Voraussetzung f\u00fcr die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen aus der Verordnung ist). Generalanwalt Pikam\u00e4e hat in seinen Schlussantr\u00e4gen vom 23. September 2021 unter anderem die Ansicht vertreten, dass eine Flugannullierung vorliege, wenn das ausf\u00fchrende Luftfahrtunternehmen den im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug um mindestens zwei Stunden vorverlege. Ein Fluggast k\u00f6nne \u00fcber eine &#8222;best\u00e4tigte Buchung&#8220; verf\u00fcgen, wenn er von dem Reiseunternehmen einen &#8222;anderen Beleg&#8220; erhalten habe, der eine Bef\u00f6rderungszusage f\u00fcr einen bestimmten (durch Abflugs- und Ankunftsort, Abflugs- und Ankunftszeit und Flugnummer individualisierten) Flug enthalte, auch wenn das Reiseunternehmen eine Platzreservierung f\u00fcr diesen Flug bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen weder vorgenommen noch von diesem best\u00e4tigt erhalten habe. EbS+ zeigt Aufzeichnungen (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20211221). Weitere Informationen hier: Rechtssachen C-146\/20, C-188\/20, C-196\/20, C-270\/20, C-263\/20 und C-395\/20. Ansprechpartner f\u00fcr die Presse beim EuGH hier (https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/jcms\/Jo2_25870\/).   Mittwoch, 22. Dezember  Br\u00fcssel: W\u00f6chentliche Kommissionssitzung  Laut vorl\u00e4ufiger Agenda (https:\/\/ots.de\/2aSSTl) beraten die Kommissarinnen und Kommissare unter anderem \u00fcber das Eigenmittelpaket, eine Initiative zur Bek\u00e4mpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen und einen Vorschlag zur Umsetzung des globalen OECD-\u00dcbereinkommens (https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/qanda_21_3564) \u00fcber die effektive Mindestbesteuerung. Im Anschluss findet gegen 12.00 Uhr eine Pressekonferenz statt, Details folgen. EbS \u00fcbertr\u00e4gt live (https:\/\/audiovisual.ec.europa.eu\/en\/ebs\/both\/20211222).   Samstag, 1. Januar  EU-weit: Europ\u00e4isches Jahr der Jugend 2022  Das Jahr 2022 wird zum Europ\u00e4ischen Jahr der Jugend. EU-Kommissionspr\u00e4sidentin Ursula von der Leyen hatte eine entsprechende Initiative in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 (https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/de\/SPEECH_21_4701) angek\u00fcndigt. Die Kommission wird w\u00e4hrend des gesamten Jahres eine Reihe von Aktivit\u00e4ten in engem Kontakt mit dem Europ\u00e4ischen Parlament, den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Beh\u00f6rden, Jugendorganisationen und den jungen Menschen selbst koordinieren. Die Initiativen, die im Rahmen des Europ\u00e4ischen Jahres der Jugend entwickelt werden, werden mit 8 Mio. Euro aus Erasmus+ (https:\/\/futureu.europa.eu\/?locale=de) und dem Europ\u00e4ischen Solidarit\u00e4tskorps (https:\/\/europa.eu\/youth\/solidarity_de) unterst\u00fctzt. Junge Europ\u00e4erinnen und Europ\u00e4er k\u00f6nnen von zahlreichen M\u00f6glichkeiten profitieren, Wissen, F\u00e4higkeiten und Kompetenzen f\u00fcr ihre berufliche Entwicklung zu erwerben und ihr b\u00fcrgerschaftliches Engagement f\u00fcr die Gestaltung der Zukunft Europas zu st\u00e4rken. Weitere Informationen hier (https:\/\/germany.representation.ec.europa.eu\/news\/eu-erzielt-einigung-zum-europaischen-jahr-der-jugend-2022-2021-12-07_de).   Frankfurt: 20-j\u00e4hriges Jubil\u00e4um des Euro-Bargeldes  Die bunten Euro-Scheine und -M\u00fcnzen gibt es seit mittlerweile rund 20 Jahren: Am 1. Januar 2002 ersetzte das Euro-Bargeld die nationalen W\u00e4hrungen in zw\u00f6lf europ\u00e4ischen Staaten. Heute ist der Euro die offizielle W\u00e4hrung in 19 der insgesamt 27 Staaten der Europ\u00e4ischen Union. Anl\u00e4sslich des 20 Jahre-Jubil\u00e4ums des Euro-Bargeldes wird die EZB zusammen mit den europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die Geldscheine neugestalten. Es soll neue, andere Themen geben, die auf den Geldscheinen behandelt werden. Das Verfahren soll bis 2024 zu einer endg\u00fcltigen Entscheidung f\u00fcr das neue Design f\u00fchren. Weitere Informationen hier (https:\/\/www.ecb.europa.eu\/press\/pr\/date\/2021\/html\/ecb.pr211206~a9e0ba2198.de.html).   Paris: Frankreich \u00fcbernimmt EU-Ratspr\u00e4sidentschaft  Frankreich hat ab 1. Januar bis 30. Juni den Vorsitz im Rat der Europ\u00e4ischen Union inne. Die Website der franz\u00f6sischen Ratspr\u00e4sidentschaft mit den programmatischen Schwerpunkten, bevorstehenden Veranstaltungen und weiteren Informationen ist hier (https:\/\/presidence-francaise.consilium.europa.eu\/de\/) aufrufbar. Die Ratspr\u00e4sidentschaft organisiert die Sitzungen, arbeitet Kompromisse aus, legt Schlussfolgerungen vor und sorgt f\u00fcr Koh\u00e4renz und Kontinuit\u00e4t des Entscheidungsprozesses. Sie bem\u00fcht sich um eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten und stellt die Beziehungen zwischen Rat und den europ\u00e4ischen Institutionen, insbesondere Kommission und Parlament sicher. Die franz\u00f6sische Ratspr\u00e4sidentschaft ist Teil des &#8222;Dreiervorsitzes&#8220;, an dem sie sich in ihren Arbeiten orientiert. Dank dieses 2009 ins Leben gerufenen Systems werden langfristige Ziele und Schwerpunkte im Rahmen eines Achtzehnmonatsprogramms festgelegt. Nach Abschluss der slowenischen Pr\u00e4sidentschaft leitet Frankreich eine neue Phase ein und wird im Trio mit der Tschechischen Republik und Schweden zusammenarbeiten, die den Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2022 bzw. im ersten Halbjahr 2023 innehaben.   Pressekontakt:  Vertretung der Europ\u00e4ischen Kommission in Deutschland Pressestelle Berlin Unter den Linden 78 10117 Berlin  Tel.: 030 &#8211; 2280 2250  Original-Content von: Europ\u00e4ische Kommission, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/35368\/5102749\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland f\u00fcr Journalisten. 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