{"id":416656,"date":"2022-01-10T14:07:05","date_gmt":"2022-01-10T14:07:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/neues-rechtsgutachten-zu-eu-taxonomie-aufnahme-von-atom-und-gas-waere-rechtswidrig-deutsche-umwelthilfe-fordert-bundesregierung-zur-ablehnung-und-klage-auf\/"},"modified":"2022-01-10T14:07:05","modified_gmt":"2022-01-10T14:07:05","slug":"neues-rechtsgutachten-zu-eu-taxonomie-aufnahme-von-atom-und-gas-waere-rechtswidrig-deutsche-umwelthilfe-fordert-bundesregierung-zur-ablehnung-und-klage-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/neues-rechtsgutachten-zu-eu-taxonomie-aufnahme-von-atom-und-gas-waere-rechtswidrig-deutsche-umwelthilfe-fordert-bundesregierung-zur-ablehnung-und-klage-auf\/","title":{"rendered":"Neues Rechtsgutachten zu EU-Taxonomie: Aufnahme von Atom und Gas w\u00e4re rechtswidrig; Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesregierung zur Ablehnung und Klage auf"},"content":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211;    &#8211;  Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht geben Bundesregierung umfassenden Handlungsrahmen vor, der auch f\u00fcr die Mitgestaltung von Unionsrecht gilt und Ablehnung der beabsichtigten Regelungen gebietet  &#8211;  Regelungen f\u00fcr Erdgas enthalten gro\u00dfe Schlupfl\u00f6cher, die einen dauerhaften Betrieb von Gas-Kraftwerken erm\u00f6glichen und europarechtlichen Vorgaben widersprechen  &#8211;  DUH <!--more-->fordert die Bundesregierung unter Olaf Scholz auf, gegen die Aufnahme von Atom und Gas zu stimmen und im Zweifel vor dem EuGH dagegen zu klagen   Die Bundesregierung muss der geplanten Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Technologien in der EU-Taxonomie entschieden entgegentreten. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute ver\u00f6ffentlicht hat. Die von der EU-Kommission vorgelegten Regelungen f\u00fcr den Neubau fossiler Gaskraftwerke sind nicht mit den Vorgaben aus dem europ\u00e4ischen Recht sowie mit dem Vorsorgeprinzip aus den europ\u00e4ischen Vertr\u00e4gen vereinbar. Da das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung durch Artikel 20a einen engen Handlungsrahmen vorgeben, der auch die Mitgestaltung von Unionsrecht im Hinblick auf Umweltschutz umfasst, darf die Bundesregierung einer solch offensichtlich rechtswidrigen Regelung durch die EU-Kommission nicht tatenlos zusehen. Die DUH fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich auf europ\u00e4ischer Ebene aktiv f\u00fcr eine Ablehnung der Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie einzusetzen. Wird die Taxonomie dennoch in dieser Form verabschiedet, muss sich die Bundesregierung der von \u00d6sterreich und Luxemburg angek\u00fcndigten Klage gegen die Aufnahme der Atomkraft anschlie\u00dfen und diese um fossiles Gas erweitern.   Dazu Sascha M\u00fcller-Kraenner, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DUH: &#8222;Der Handlungsauftrag aus dem Grundgesetz an Bundeskanzler Olaf Scholz ist klar: Er muss die rechtswidrige Aufnahme von Atom und fossilem Gas in die EU-Taxonomie ablehnen. Eine Enthaltung Deutschlands bei dieser wichtigen Abstimmung im Europ\u00e4ischen Rat kommt nicht in Frage. Die Bundesregierung steht beim Atomausstieg in einer besonderen Verantwortung. Dieser wird in 2022 mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland vollendet. Es w\u00e4re ein Treppenwitz der Geschichte, wenn im selben Jahr ein sozialdemokratischer Kanzler der Atomkraft ein gr\u00fcnes M\u00e4ntelchen umh\u00e4ngen w\u00fcrde. Wenn Atom und fossiles Gas tats\u00e4chlich in die Taxonomie aufgenommen werden, muss Deutschland sich der Klage \u00d6sterreichs und Luxemburgs anschlie\u00dfen und diese um Erdgas erweitern.&#8220;   Die Aufnahme von Atom und fossilem Erdgas ist mit dem Grundgesetz und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen. Einerseits macht das historische Klimaurteil aus dem vergangenen Jahr deutlich, dass k\u00fcnftige Grundrechtseinschr\u00e4nkungen durch zu hohe Treibhausgasemissionen vermieden werden m\u00fcssen. Genau das k\u00f6nnten die Regelungen zur Aufnahme von neuen Gas-Kraftwerken als gr\u00fcne Technologie aber bewirken. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 in einem wegweisenden Urteil zum Atomausstieg klargestellt, dass eine Beschleunigung des Atomausstiegs dem Schutz der Lebensgrundlagen k\u00fcnftiger Generationen dient. Dem widersprechen die Regelungen in der Taxonomie, die sogar Laufzeitverl\u00e4ngerungen alter grenznaher Meiler im Ausland zulassen w\u00fcrden. Dar\u00fcber hinaus fehlt den vorgelegten Regelungen die Rechtsgrundlage: Laut Taxonomie-Verordnung ist die Frist f\u00fcr den Erlass eines delegierten Rechtsakts bereits abgelaufen.   Cornelia Ziehm, Anw\u00e4ltin und Autorin des Gutachtens: &#8222;Artikel 20a des Grundgesetzes gilt nicht lediglich f\u00fcr innerstaatliches Handeln, sondern enth\u00e4lt einen umfassenden Schutzauftrag auch bei der Mitgestaltung von Unionsrecht. Damit w\u00e4re es schwerlich vereinbar, seitens der Bundesregierung eine Mitverantwortung f\u00fcr das nicht rechtzeitige Beschreiten des 1,5 Grad-Pfades sowie f\u00fcr die F\u00f6rderung von Laufzeitverl\u00e4ngerungen alter grenznaher ausl\u00e4ndischer Atomkraftwerke zu \u00fcbernehmen.&#8220;   Zur Kennzeichnung von &#8222;gr\u00fcnen&#8220; Technologien werden in der Taxonomie-Verordnung zudem enge Vorgaben gemacht. Diesen Vorgaben widerspricht jedoch die Aufnahme von Atom und fossilem Gas: Tats\u00e4chlich lassen die vorgeschlagenen Regelungen einen nahezu unbegrenzten Betrieb von fossilen Gas-Kraftwerken zu, die vor 2030 genehmigt werden. Zudem gibt es keine wirksame Verpflichtung zum Umstieg auf klimaneutralen Wasserstoff, der aus Erneuerbaren Energien hergestellt wurde. Auch den Einsatz von &#8222;blauem&#8220; Wasserstoff aus fossilem Erdgas sowie &#8222;gelbem&#8220; Wasserstoff aus Atomkraft m\u00f6chte die EU-Kommission erlauben. Die Emissionen aus der Lieferkette &#8211; zum Beispiel extrem klimasch\u00e4dliche Methan-Emissionen aus der Produktion und Verarbeitung von Erdgas f\u00fcr &#8222;blauen&#8220; Wasserstoff &#8211; m\u00fcssen dabei nicht einmal bilanziert werden.   Dar\u00fcber hinaus widerspricht die Aufnahme von Atom und fossilem Gas dem Vorsorgeprinzip, das prim\u00e4rrechtlich in den europ\u00e4ischen Vertr\u00e4gen verankert ist. Das Vorsorgeprinzip verpflichtet zur Risikovermeidung. Dem Vorsorgeprinzip entgegen stehen die geplante Erm\u00f6glichung langer Laufzeiten f\u00fcr Gas-Kraftwerke sowie die hohen Mengen an zus\u00e4tzlichen radioaktiven Abf\u00e4llen aus der Nutzung der Atomkraft.   Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH meint dazu: &#8222;Die EU-Kommission produziert verheerende Widerspr\u00fcche mit ihrem Vorschlag, Atom und fossiles Gas in die Taxonomie aufzunehmen. Die Vorgaben f\u00fcr Gas sind nicht nur schwach, sie enthalten auch gro\u00dfe Schlupfl\u00f6cher und sind ein Geschenk an die Gas-Lobby. Die Kommission nimmt damit dauerhaft hohe und unkontrollierbare Emissionen aus neuen Gas-Kraftwerken in Kauf. Die Taxonomie w\u00fcrde damit nicht zur Finanzierung von Spitzenlastkraftwerken genutzt werden, sondern auch f\u00fcr Kraftwerke, die dauerhaft Strom produzieren und so Wind und Sonne verdr\u00e4ngen. F\u00fcr den im Zuge des vorgezogenen Kohleausstiegs notwendigen Zubau neuer Gas-Kraftwerke brauchen wir viel strengere Vorgaben. Diese sind in der Taxonomie aber ohnehin am falschen Platz. Vielmehr m\u00fcssen bei Genehmigung neuer Kraftwerke die zul\u00e4ssigen Betriebsstunden pro Jahr sowie die Umstellung auf gr\u00fcnen Wasserstoff ordnungsrechtlich geregelt werden.&#8220;   Hintergrund:  Mit der Taxonomie m\u00f6chte die EU erstmals eine staatliche Definition f\u00fcr gr\u00fcne Investitionen vorlegen. Diese soll es Investoren und Verbrauchern erm\u00f6glichen, nachhaltige Finanzprodukte aufzulegen beziehungsweise darin zu investieren und somit zus\u00e4tzliches Kapital f\u00fcr die Umsetzung des Green Deal mobilisieren.   Zum delegierten Rechtsakt aus der Silvesternacht muss die Bundesregierung bis zum 18. Januar 2022 Stellung nehmen. Rechtsgrundlage f\u00fcr den Rechtsakt ist die Taxonomie-Verordnung aus 2018. Bereits im Juni 2020 hatte die EU-Kommission einen ersten delegierten Rechtsakt zur Bestimmung nachhaltiger Technologien und Wirtschaftsweisen vorgelegt. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass Erneuerbare Energien als gr\u00fcne Technologien gelten. Der weitere delegierte Rechtsakt aus der Silvesternacht soll die Liste der gr\u00fcnen Wirtschaftst\u00e4tigkeiten um Atomkraft und fossiles Gas erweitern.   Link:  Rechtsgutachten: http:\/\/l.duh.de\/p220110  Pressekontakt:  Sascha M\u00fcller-Kraenner, DUH-Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer 0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de  Dr. Cornelia Ziehm, Anw\u00e4ltin 0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de  Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH 0160 4334014, zerger@duh.de  DUH-Newsroom:  030 2400867-20, presse@duh.de  www.duh.de, www.twitter.com\/umwelthilfe, www.facebook.com\/umwelthilfe, www.instagram.com\/umwelthilfe www.linkedin.com\/company\/umwelthilfe  Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/22521\/5117699\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin (ots) &#8211; &#8211; Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht geben Bundesregierung umfassenden Handlungsrahmen vor, der auch f\u00fcr die Mitgestaltung von Unionsrecht gilt<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[],"class_list":["post-416656","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik-wirtschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/416656","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=416656"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/416656\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=416656"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=416656"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=416656"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}