{"id":419146,"date":"2022-02-15T10:43:11","date_gmt":"2022-02-15T10:43:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-hl-st-lorenz-fahrzeugkontrollen-im-bahnhofsbereich-vier-blutproben-in-drei-stunden\/"},"modified":"2022-02-15T10:43:11","modified_gmt":"2022-02-15T10:43:11","slug":"pol-hl-hl-st-lorenz-fahrzeugkontrollen-im-bahnhofsbereich-vier-blutproben-in-drei-stunden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-hl-st-lorenz-fahrzeugkontrollen-im-bahnhofsbereich-vier-blutproben-in-drei-stunden\/","title":{"rendered":"POL-HL: HL-St. Lorenz \/ Fahrzeugkontrollen im Bahnhofsbereich &#8211; vier Blutproben in drei Stunden"},"content":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211;   Am Montagmittag (14.02.2022) hat der Bezirksdienst des 2. Polizeireviers L\u00fcbeck Verkehrskontrollen rund um den L\u00fcbecker Hauptbahnhof und den ZOB durchgef\u00fchrt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Erkennung von Fahrten unter Alkohol- oder Bet\u00e4ubungsmitteleinfluss. Auch zwei M\u00e4nner auf E-Scootern gerieten ins Visier der Beamten.<!--more-->  Zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr hatten sich die vier Polizisten wechselnd zwischen ZOB, Hauptbahnhof und den angrenzenden Stra\u00dfen postiert. Bei einem 44-j\u00e4hrigen Mann, der mit seinem PKW Golf am Kreisverkehr &#8222;Ziegelteller&#8220; auf dem Weg zur Arbeit unterwegs war, reagierte der Drogenschnelltest positiv auf Amphetamine. Bei einem 57-j\u00e4hrigen Fahrer eines Motorrollers zeigte der Drogenschnelltest den Konsum von THC an. Zudem war der Mann noch im Besitz eines angerauchten Joints.  Auch bei zwei 17 und 25 Jahre alten M\u00e4nnern, die auf einem E-Scooter in Bahnhofsn\u00e4he unterwegs waren, reagierte der Drogenschnelltest positiv auf THC. Der 25-j\u00e4hrige L\u00fcbecker war zudem im Besitz von Marihuana und eines benutzen Grinders.  Allen M\u00e4nnern wurde im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie m\u00fcssen sich nun wegen des Verdachts des Fahrens unter Bet\u00e4ubungsmitteleinflusses und des Versto\u00dfes gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz verantworten.  Zwecks weiterer Pr\u00fcfung erh\u00e4lt auch die F\u00fchrerscheinstelle Kenntnis von den Verst\u00f6\u00dfen. Insbesondere f\u00fcr den 17-j\u00e4hrigen L\u00fcbecker oder generell f\u00fcr Personen, die noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder sich in der Probezeit befinden, kann sich das Fahren unter Alkohol- oder Bet\u00e4ubungsmitteleinfluss auf E-Scootern im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr negativ auswirken. Denn: F\u00fcr das Fahren von E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie f\u00fcr den \u00fcbrigen Kraftfahrzeugverkehr.  Nach dem Ende des Kontrolleinsatzes fiel einem Beamten auf dem Weg in den Feierabend noch ein verd\u00e4chtiger Audi in der Hansestra\u00dfe Stra\u00dfe auf, in unmittelbarer N\u00e4he des 2. Polizeireviers. Eine hinzugezogene Funkwagenbesetzung kontrollierte den 24-j\u00e4hrigen Fahrer. Auch bei ihm reagierte der Drogentest positiv, dieses Mal auf die Einnahme von Kokain. F\u00fcr den 24-J\u00e4hrigen endete die Fahrt am Kontrollort, ein Arzt entnahm dem jungen Mann eine Blutprobe und es wurden Verfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinflusses und Versto\u00dfes gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz eingeleitet.  Das Fahren unter dem Einfluss von Bet\u00e4ubungsmitteln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wird mit einem Bu\u00dfgeld von 500 Euro plus Verwaltungskosten sowie einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt geahndet.  Die Kontrollen werden fortgesetzt.  <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43738\/5146938\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; Am Montagmittag (14.02.2022) hat der Bezirksdienst des 2. 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