{"id":420503,"date":"2022-03-07T14:31:06","date_gmt":"2022-03-07T14:31:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-hl-und-oh-wer-schlaegt-der-geht-nein-zu-haeuslicher-gewalt-2\/"},"modified":"2022-03-07T14:31:06","modified_gmt":"2022-03-07T14:31:06","slug":"pol-hl-hl-und-oh-wer-schlaegt-der-geht-nein-zu-haeuslicher-gewalt-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/pol-hl-hl-und-oh-wer-schlaegt-der-geht-nein-zu-haeuslicher-gewalt-2\/","title":{"rendered":"POL-HL: HL und OH \/ Wer schl\u00e4gt, der geht &#8211; NEIN zu h\u00e4uslicher Gewalt"},"content":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211;   Im Jahr 2020 registrierte die Polizei in der Hansestadt L\u00fcbeck 647 und im Landkreis Ostholstein 297 F\u00e4lle von h\u00e4uslicher Gewalt (Quelle: PKS 2020 BKA \/ LKA S.-H. &#8212; Mit einer statistischen Auswertung f\u00fcr das Jahr 2021 wird Anfang April gerechnet.) Die Zahlen sind seit Jahren konstant hoch. Das best\u00e4tigten auch die bundesweiten Zahlen.<!--more--> So wurden im Jahr 2020 in Deutschland 148.031 F\u00e4lle von h\u00e4uslicher Gewalt polizeilich bekannt. Experten gehen jedoch von einer deutlich h\u00f6heren Dunkelziffer aus.  In der Hansestadt L\u00fcbeck und auch in Ostholstein werden t\u00e4glich polizeiliche Eins\u00e4tze im Zusammenhang mit h\u00e4uslicher Gewalt wahrgenommen. H\u00e4usliche Gewalt liegt vor, wenn es innerhalb einer bestehenden Partnerschaft oder unter Ex-Partnern zur Androhung oder Aus\u00fcbung von Gewalt kommt. Die Art und Weise der Gewaltaus\u00fcbung ist sehr unterschiedlich. Ein Gro\u00dfteil der angezeigten Taten basieren auf k\u00f6rperlicher Gewalt, hier vielfach begangen mittels Schlagen, W\u00fcrgen, Schubsen. Aber auch psychische Gewalt beispielhaft in Form von Beleidigungen, Stalking und sozialer Kontrolle spielen neben sexueller Gewaltaus\u00fcbung durch N\u00f6tigung und Vergewaltigung eine gro\u00dfe Rolle.  H\u00e4usliche Gewalt ereignet sich in allen sozialen Schichten. Charakteristisch ist, dass es oft nicht bei einer einzelnen Gewalttat bleibt. Die gewaltt\u00e4tigen \u00dcbergriffe wiederholen sich, wobei die Abst\u00e4nde zwischen den einzelnen Taten mit der Zeit immer k\u00fcrzer werden und deren Intensit\u00e4t zunimmt.  Die Mehrzahl der Opfer ist weiblich.  Statistiken belegen, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal k\u00f6rperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erfahren hat.  Aber auch M\u00e4nner sind Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA &#8211; PKS 2020) sind 19,5 % der Betroffenen m\u00e4nnlich.  In den vergangenen Jahrzehnten wurde sowohl in der Hansestadt L\u00fcbeck, als auch in Ostholstein zum Schutz der betroffenen Frauen bereits vieles initiiert. Einen gro\u00dfen Anteil daran hat das KIK-Netzwerk, das aus Vertretern verschiedenster Institutionen wie Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft, Frauenh\u00e4usern, Frauen- und T\u00e4terberatungsstellen, dem Jugendamt und dem Kinderschutzzentrum besteht, und auf dem landesweiten Kooperations- und Interventionskonzept fu\u00dft. Durch die \u00fcbergreifende Netzwerkarbeit k\u00f6nnen Betroffene und deren Familien fr\u00fchzeitig unterst\u00fctzt und vor weiterer Gewalt gesch\u00fctzt werden.  In akuten Gefahrenlagen empfiehlt die Polizei, den bekannten Notruf 110 zu w\u00e4hlen. Niemand braucht sich zu scheuen, bei gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen innerhalb der Partnerschaft oder ehemaligen Partnerschaft, die Polizei zu rufen.  Je nach Situation gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten, um Schutz vor weiteren Gewalttaten zu gew\u00e4hrleisten. So kann die Polizei unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen beispielsweise den Aggressor f\u00fcr einen Zeitraum von maximal vier Wochen aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und zeitgleich ein R\u00fcckkehr- und Betretungsverbot aussprechen. Hierzu stellt die Polizei eine einzelfallbezogene Gefahrenprognose und pr\u00fcft, ob die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen einer gegenw\u00e4rtigen Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit und ein gemeinsamer Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt vorliegen.  In L\u00fcbeck sprach die Polizei im vergangenen Jahr in 135, in Ostholstein in 50 F\u00e4llen im unmittelbaren Nachgang an die angezeigte Gewalttat eine Wegweisung aus, um Betroffenen und deren Familien zeitnahen Schutz zu bieten. Um l\u00e4ngerfristigen Schutz zu erhalten, wird den Betroffenen in diesem Zusammenhang stets empfohlen, eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken, je nach Sachlage im besten Falle mit der Zielrichtung einer Wohnungszuweisung f\u00fcr die Betroffene.  Wohnt der Aggressor nicht in der Wohnung, kommen zum Schutz der Opfer andere rechtliche Instrumente wie ein polizeilich ausgesprochenes Kontakt- und N\u00e4herungsverbot von bis zu vier Wochen, ein Platzverweis oder im weiteren Verlauf eine gerichtlich erwirkte Gewaltschutzanordnung in Betracht. In manchen Situationen erfolgt auch aktiv der Wunsch von Frauen, l\u00e4ngerfristig in einem Frauenhaus untergebracht zu werden, weil sie sich dort aufgrund verschiedener Gr\u00fcnde sicherer f\u00fchlen als zu Hause. Hier spielt neben dem T\u00e4ter auch das famili\u00e4re Umfeld eine Rolle. Ziel der polizeilichen Ma\u00dfnahmen in der Situation vor Ort ist es, zwar fr\u00fchzeitig aber auch sehr sensibel f\u00fcr die oder den Gesch\u00e4digten die bestm\u00f6gliche, langfristig nachhaltige L\u00f6sung zu finden und dem Aggressor keine weitere M\u00f6glichkeit der Sch\u00e4digung zu bieten.  F\u00fcr Personen, die Opfer von h\u00e4uslicher Gewalt geworden sind, stehen auf allen L\u00fcbecker Polizeidienststellen speziell ausgebildete Polizeibeamt:innen als Ansprechpartner:innen zur Verf\u00fcgung. Bei Straftaten, von denen die Polizei Kenntnis erlangt, muss sie diese weiterverfolgen (Strafverfolgungszwang), daher ist es ratsam ggf. zuvor Kontakt zu einer unabh\u00e4ngigen Beratungsstelle aufzunehmen. Die Dienststellen stehen zudem auch allen besorgten Angeh\u00f6rigen oder Freunden f\u00fcr allgemeine Fragen zum Thema h\u00e4usliche Gewalt zur Verf\u00fcgung.  H\u00e4usliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit! Die Polizei legt jedem Betroffenen nahe, sich Hilfe zu holen.  Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an eine der \u00f6rtlichen Dienststellen:  1. Polizeirevier, Tel: 0451 \/ 131 6145  2. Polizeirevier, Tel: 0451 \/ 131 6245  Polizeistation Buntekuh, Tel: 0451 \/ 31701000  3. Polizeirevier, Tel: 0451 \/ 131 6345  Polizeistation Eichholz, Tel: 0451 \/ 92993930 Polizeistation Schlutup, Tel: 0451 \/ 92993910 Polizeistation K\u00fccknitz, Tel: 0451 \/ 3003630 Polizeistation Travem\u00fcnde, Tel: 04502 \/ 863430  4. Polizeirevier, Tel: 0451 \/ 131 6445  Polizeistation Moisling, Tel: 0451 \/ 8097030 Polizeistation Blankensee, Tel: 0451 \/ 693930 Polizeistation St. J\u00fcrgen, Tel: 0451 \/ 400770 Polizeistation H\u00fcxtertor, Tel: 0451 \/ 92993920  Zudem finden Betroffene beim Bundeshilfetelefon &#8222;Gewalt gegen Frauen&#8220; rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer 08000 116 016 Beratung und Hilfe. Beratung ist auf Wunsch anonym und in 17 verschiedenen Sprachen m\u00f6glich. www.hilfetelefon.de  Betroffene M\u00e4nner k\u00f6nnen sich an das bundesweite Hilfetelefon &#8222;Gewalt gegen M\u00e4nner&#8220; wenden: Tel.: 0800 1239900 www.maennerhilfetelefon.de  Unter www.ODABS.org k\u00f6nnen alternativ Beratungsstellen zu den Themen k\u00f6rperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und seelische Belastung in unmittelbarer \u00f6rtlicher N\u00e4he ermittelt werden.  F\u00fcr von Gewalt Betroffene besteht zudem die M\u00f6glichkeit, ihre Verletzungen kostenlos und vertraulich rechtsmedizinisch untersuchen und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen. www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de .  Auch f\u00fcr den potenziellen T\u00e4ter gibt es Hilfe. Wer bef\u00fcrchtet, gewaltt\u00e4tig gegen\u00fcber Angeh\u00f6rigen oder Personen im sozialen Nahbereich zu werden, kann Kontakt zum bundesweiten, kostenfreien Hilfetelefon f\u00fcr Tatgeneigte aufnehmen: Tel.: 0800 70 222 40  <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/43738\/5164581\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00fcbeck (ots) &#8211; Im Jahr 2020 registrierte die Polizei in der Hansestadt L\u00fcbeck 647 und im Landkreis Ostholstein 297 F\u00e4lle<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-420503","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/420503","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=420503"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/420503\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=420503"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=420503"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=420503"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}