{"id":424907,"date":"2022-05-11T09:00:07","date_gmt":"2022-05-11T09:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/lka-sh-nach-encrochat-ermittlungen-langjaehrige-haftstrafen-fuer-drei-drogenhaendler\/"},"modified":"2022-05-11T09:00:07","modified_gmt":"2022-05-11T09:00:07","slug":"lka-sh-nach-encrochat-ermittlungen-langjaehrige-haftstrafen-fuer-drei-drogenhaendler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/lka-sh-nach-encrochat-ermittlungen-langjaehrige-haftstrafen-fuer-drei-drogenhaendler\/","title":{"rendered":"LKA-SH: Nach EncroChat-Ermittlungen: Langj\u00e4hrige Haftstrafen f\u00fcr drei Drogenh\u00e4ndler"},"content":{"rendered":"<p>Kiel (ots) &#8211;   Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein  Aufgrund von Daten sogenannter Krypto-Handys (EncroChat), die den deutschen Ermittlungsbeh\u00f6rden von franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung gestellt worden waren, f\u00fchrten das f\u00fcr Organisierte Kriminalit\u00e4t zust\u00e4ndige Sachgebiet des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein und <!--more-->die Staatsanwaltschaft Kiel im Jahr 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe mutma\u00dflicher Drogenh\u00e4ndler, die mit Kokain im Kilogrammbereich gehandelt haben sollen. Drei Angeklagte der Gruppierung sind k\u00fcrzlich durch das Landgericht Kiel in gesonderten Strafverfahren zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden.  Die Angeklagten sollen zur Planung und Durchf\u00fchrung der Bet\u00e4ubungsmittelgesch\u00e4fte im Tatzeitraum (M\u00e4rz bis Juni 2020) Krypto-Handys des Anbieters EncroChat verwendet haben, die f\u00fcr die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nicht zu \u00fcberwachen waren, so dass die Nutzer sehr offen \u00fcber mutma\u00dfliche Straftaten kommunizierten. Franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden gelang es, Daten (vornehmlich Chat-Nachrichten, Fotodateien und Standortdaten) der Nutzer zu sichern. Sie stellten diese auch deutschen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung.  Die Identifizierung der Nutzer erforderte regelm\u00e4\u00dfig einen erheblichen kriminalistischen Aufwand, da die jeweiligen Accounts zur Wahrung der Anonymit\u00e4t mit Phantasienamen genutzt wurden. Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein gelang es, die drei Angeklagten als Nutzer so sicher zu identifizieren, dass bei dem Amtsgericht Beschl\u00fcsse f\u00fcr weitere Ermittlungsma\u00dfnahmen erwirkt werden konnten.  Nach mehrmonatigen verdeckt gef\u00fchrten Ermittlungen erfolgte am 22. April 2021 anl\u00e4sslich eines von der Polizei beobachteten mutma\u00dflichen Bet\u00e4ubungsmittelgesch\u00e4fts in Kiel ein Zugriff durch Polizeibeamte des Landeskriminalamtes. Bei dem T\u00e4ter, der im weiteren Verlauf zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, stellten die Polizeibeamten drei Kilogramm Kokain sicher. Ferner beschlagnahmte die Polizei zwei hochwertige Pkw, als Tatmittel und zur sp\u00e4teren Einziehung. Gegen drei Tatverd\u00e4chtige erlie\u00df der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kiel Haftbefehle.  Die Staatsanwaltschaft klagte die Tatverd\u00e4chtigen aufgrund der unterschiedlichen Tatbeitr\u00e4ge in getrennten Verfahren zum Landgericht Kiel an. Dieses verurteilte den Angeklagten, der im Besitz der drei Kilogramm Kokain festgenommen worden war, rechtskr\u00e4ftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.  Einem weiteren Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft die Einfuhr von Bet\u00e4ubungsmitteln in nicht geringer Menge (insgesamt 15 Kilogramm Kokain) und die Beihilfe zum Handel mit Bet\u00e4ubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei F\u00e4llen vor. Ferner soll er mit mehreren hundert Gramm Kokain selbst gehandelt haben. Das Landgericht Kiel verurteilte den Angeklagten nach einer erfolgten Verst\u00e4ndigung \u00fcber den anzuwendenden Strafrahmen und einer gest\u00e4ndigen Einlassung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Ferner zog es den als mutma\u00dfliches Schmuggelfahrzeug genutzten Pkw ein und ordnete die Einziehung weiterer 22.000 Euro als Wertersatz aus Bet\u00e4ubungsmittelgesch\u00e4ften an. Das Urteil ist rechtskr\u00e4ftig.  Dem dritten Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft allein aufgrund der EncroChat-Daten vor, mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und f\u00fcr die Einfuhr von Kokain (insgesamt 19 Kilogramm) verantwortlich zu sein. In der Hauptverhandlung widersprachen die Verteidiger der Verwertbarkeit der EncroChat-Dateien. Kurz bevor der Bundesgerichtshof die grunds\u00e4tzliche Verwertbarkeit der EncroChat-Dateien best\u00e4tigte, erkl\u00e4rten sich die Prozessbeteiligten zu einer Verst\u00e4ndigung bereit, in deren Folge der Angeklagte sich \u00fcberwiegend gest\u00e4ndig einlie\u00df. Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.  Es handelt sich um die h\u00f6chste Freiheitsstrafe, die in den letzten Jahren vom Landgericht Kiel wegen Bet\u00e4ubungsmittelstraftaten verh\u00e4ngt wurde. Ferner ordnete das Gericht die Einziehung von 193.000 Euro als Wertersatz f\u00fcr den Umsatz aus Bet\u00e4ubungsmittelgesch\u00e4ften und zus\u00e4tzlich die Einziehung eines Porsche an. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.  Gegen die Angeklagten werden derzeit weitere Ermittlungsverfahren gef\u00fchrt,da sie verd\u00e4chtigt werden, durch Nutzung eines weiteren Krypto-Dienstes weitere Bet\u00e4ubungsmittelstraftaten in erheblichem Umfang begangen zu haben.  R\u00fcckfragen bitte ausschlie\u00dflich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Kiel,  Oberstaatsanwalt Michael Bimler, Telefon 0431\/604-3009.  <\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/2256\/5218899\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kiel (ots) &#8211; Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Kiel und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein Aufgrund von Daten sogenannter Krypto-Handys (EncroChat), die den<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"categories":[20],"tags":[],"class_list":["post-424907","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-besondere-neuigkeiten"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/424907","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=424907"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/424907\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=424907"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=424907"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=424907"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}