{"id":425974,"date":"2022-05-30T12:43:02","date_gmt":"2022-05-30T12:43:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/index.php\/nach-dem-us-urteil-gruenbaum-schieles-werden-an-die-familie-restituiert\/"},"modified":"2022-05-30T12:43:02","modified_gmt":"2022-05-30T12:43:02","slug":"nach-dem-us-urteil-gruenbaum-schieles-werden-an-die-familie-restituiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/nach-dem-us-urteil-gruenbaum-schieles-werden-an-die-familie-restituiert\/","title":{"rendered":"Nach dem US-Urteil: Gr\u00fcnbaum-Schieles werden an die Familie restituiert"},"content":{"rendered":"<p>Wien\/New York (ots) &#8211;   Das bahnbrechende Urteil des Obersten US-Gerichtshofs zur Restitution zweier Schielewerke wurde am 24.Mai endg\u00fcltig best\u00e4tigt. Der Beklagte Richard Nagy wird zur Herausgabe der Bilder an die rechtm\u00e4\u00dfigen Erben sowie zur Bezahlung von Schadenersatz und Zinsen verpflichtet.<!--more--> Damit ist auch die Restitution der im Besitz der \u00f6sterreichischen Museen Albertina und Sammlung Leopold befindlichen Bilder aus der Sammlung Gr\u00fcnbaum wieder ins Zentrum der \u00f6sterreichischen Restitutionspolitik ger\u00fcckt.  Im Jahre 2015 verklagten die Angeh\u00f6rigen Fritz Gr\u00fcnbaums den in London ans\u00e4ssigen Kunsth\u00e4ndler Richard Nagy auf R\u00fcckgabe der beiden Gem\u00e4lde Egon Schieles Frau in schwarzer Sch\u00fcrze (1911) und Frau, ihr Gesicht verbergend (1912). Er hatte diese beiden Werke auf der Kunstmesse Armory in NY ausgestellt.  Timothy Reif aus New York, David Fraenkel aus Florida und Milos Vavra aus der Tschechischen Republik sind die erbberechtigten Verwandten des Nachlasses von Fritz Gr\u00fcnbaum, einem Wiener Kabarettisten, der im Konzentrationslager Dachau 1941 ermordet wurde.  Fritz Gr\u00fcnbaum war ein bekannter Kunstsammler der \u00f6sterreichischen Moderne. Seine Kunstsammlung umfasste \u00fcber 400 Werke, darunter \u00fcber 80 Werke von Egon Schiele. Beide nun endg\u00fcltig den Erben zugesprochenen Werke stammen aus jenem Konvolut, das von der Berner Galerie Klipstein &amp; Kornfeld verkauft wurde und in dem sich auch das in den 1990er-Jahren ebenfalls in New York beschlagnahmte Werk &#8222;Tote Stadt III&#8220; befand, welches schlie\u00dflich wieder ins Wiener Leopold Museum zur\u00fcckkehrte.  Der aktuellen Entscheidung zur Restitution ging ein langwieriger Gerichtsprozess voraus. 2018 erfolgte die erstinstanzliche Entscheidung vom &#8222;Supreme Court of the State of New York&#8220; durch Richter Charles E. Ramos.  Der Urteilsbegr\u00fcndung stellt klar, dass Kunst, die von den Nazis w\u00e4hrend des Holocausts gestohlen wurde, an die rechtm\u00e4\u00dfigen Besitzer oder an ihre Erben zur\u00fcckzugegeben ist.  Diese Entscheidung gab der Herausgabeklage wegen widerrechtlicher Besitzentziehung und Aneignung damit statt.  Von einem Senat des &#8222;Court of Appeal of the State of New York&#8220; wurde am 13.12.2018 die erstinstanzliche Entscheidung vom 11. Juni 2018 best\u00e4tigte.  Die Sachfragen waren somit gekl\u00e4rt und die Eigentumsrechte der Erben von Fritz Gr\u00fcnbaum \u00fcber die Kunstwerke von Egon Schiele best\u00e4tigt.  Dar\u00fcber hinaus entschied das Gericht am 02.03.2021, dass der gesch\u00e4digten Familie zus\u00e4tzlich 700.964,44 US-Dollar an Schadenersatz und Zinsen f\u00fcr die Verz\u00f6gerung der R\u00fcckerstattung der beiden Kunstwerke zusteht.  Der Kunsth\u00e4ndler Richard Nagy wandte sich daraufhin in einem letzten m\u00f6glichen Versuch am 9.2.22 nochmals an den &#8222;Court of Appeal of the State of New York&#8220;. Er ersuchte um die Erlaubnis, diesen zwecks \u00dcberpr\u00fcfung der bisherigen f\u00fcr ihn negativen Entscheidungen anrufen zu d\u00fcrfen.  Diese Anfrage zur Berufung wurde am 24.Mai 2022 abgelehnt und damit ist das erstinstanzliche Urteil endg\u00fcltig best\u00e4tigt. Die beiden Bilder werden an die Familie von Fritz Gr\u00fcnbaum restituiert.  Gr\u00fcnbaums Familienangeh\u00f6riger und Miterbe Timothy Reif, erkl\u00e4rte: &#8222;Diese Entscheidung best\u00e4tigt die dringende Notwendigkeit, an das schreckliche Unrecht, das vor 81 Jahren geschah, zu erinnern und ein kleines St\u00fcck davon richtig zu stellen. Der Erl\u00f6s geht an den &#8222;Trust for the Life and Work of Fritz Gr\u00fcnbaum&#8220;, um junge Menschen in den darstellenden K\u00fcnsten zu unterst\u00fctzen, wie es Fritz Gr\u00fcnbaum zu Lebzeiten getan hat.&#8220;  (&#8222;This decision affirms the need to remember and to put right a tiny piece of the horrific injustice that occurred 81 years ago. The proceeds will go to the Trust for the Life and Work of Fritz Gr\u00fcnbaum to support young people in the performing arts as Fritz Gr\u00fcnbaum did in his lifetime.&#8220;)  Die Auswirkungen auf die im \u00f6sterreichischen Staatsbesitz befindlichen Werke der Sammlung Gr\u00fcnbaum sind noch nicht absehbar.  &#8222;Dies ist ein wichtiger Sieg in dem wahrscheinlich wichtigsten Kunstfall des sp\u00e4ten 20. Jahrhunderts&#8220;, so Erben-Rechtsanwalt Raymond Dowd. Er erneuert seine bereits zuvor ge\u00e4u\u00dferte Kritik an der \u00f6sterreichischen Provenienzforschung: &#8222;Bis heute weigert sich der \u00f6sterreichische Staat, den Antr\u00e4gen auf Restitution der jedenfalls 10 Werke aus der Sammlung Gr\u00fcnbaum, unter anderem &#8218;Tote Stadt III&#8216; (Leopold Museum) und &#8218;Sitzender weiblicher R\u00fcckenakt mit rotem Rock&#8216; (Albertina), stattzugeben. Der \u00f6sterreichische Staatsvertrag verpflichtet zur R\u00fcckgabe der geraubten Werke.&#8220;  Der \u00f6sterreichische Erbenvertreter Herbert Gruber: &#8222;Der Familie von Fritz Gr\u00fcnbaum kommt einundachtzig Jahre nach seiner Ermordung und nach einer Verfahrensdauer von 6 Jahren 6 Monaten und 11 Tagen ein bisschen Gerechtigkeit zu. Und es ist mehr als an der Zeit, Gerechtigkeit walten zu lassen. Braucht \u00d6sterreich tats\u00e4chlich ein US-Gericht, um seine Verpflichtung zu erf\u00fcllen?&#8220;  Download des Pressekits       :        https:\/\/www.collectiongruenbaum.com\/pressekit\/  Pressekontakt:  F\u00fcr weitere Fragen und Interviews kontaktieren sie bitte:  Den \u00f6sterreichischen Vertreter der Erben Fritz Gr\u00fcnbaums: Herbert Gruber B\u00dcRO F\u00dcR GENEALOGIE Rauhensteingasse 10\/12a A-1015 Wien PF 93 Tel.: +43 (664) 1308990 Email: herbert.gruber@genealogie.co.at   Den amerikanischen Anwalt der Erben: Raymond J. Dowd DUNNINGTON BARTHOLOW &amp; MILLER LLP 230 Park Avenue, 21st Floor New York, New York 10169 Telephone: +1.212-682-8811 Email: rdowd@dunnington.com  Original-Content von: B\u00fcro f\u00fcr Genealogie, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/130198\/5234805\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">presseportal.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wien\/New York (ots) &#8211; Das bahnbrechende Urteil des Obersten US-Gerichtshofs zur Restitution zweier Schielewerke wurde am 24.Mai endg\u00fcltig best\u00e4tigt. 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