{"id":430833,"date":"2022-10-24T15:11:22","date_gmt":"2022-10-24T13:11:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=430833"},"modified":"2022-10-24T15:11:22","modified_gmt":"2022-10-24T13:11:22","slug":"gefluegelpest-landwirtschaftsministerium-ruft-zur-pruefung-und-verstaerkung-der-betrieblichen-biosicherheitsmassnahmen-auf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/gefluegelpest-landwirtschaftsministerium-ruft-zur-pruefung-und-verstaerkung-der-betrieblichen-biosicherheitsmassnahmen-auf\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcgelpest: Landwirtschaftsministerium ruft zur Pr\u00fcfung und Verst\u00e4rkung der betrieblichen Biosicherheitsma\u00dfnahmen auf"},"content":{"rendered":"<p>NEUSCH\u00d6NBERG. Vor dem Hintergrund des aktuellen, dynamischen Gefl\u00fcgelpestgeschehens in Schleswig-Holstein und zahlreicher Ausbr\u00fcche in Gefl\u00fcgelhaltungen in anderen Bundesl\u00e4ndern hat Landwirtschaftsstaatssekret\u00e4rin Anne Benett-Sturies heute (24. Oktober) bei einem Besuch eines Legehennenbetriebs nochmals eindringlich zur Einhaltung der geltenden Biosicherheitsma\u00dfnahmen f\u00fcr alle privaten und gewerblichen Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhalter aufgerufen. \u201eDie Lage ist sehr ernst. Das seit Oktober 2021 anhaltende Gefl\u00fcgelpestgeschehen bei Wildv\u00f6geln und in Hausgefl\u00fcgelhaltungen in Schleswig-Holstein hat sich erstmals auch \u00fcber den Sommer 2022 fortgesetzt. <!--more-->Es ist leider damit zu rechnen, dass das Gefl\u00fcgelpestgeschehen bei Wildv\u00f6geln und der Infektionsdruck auf das Hausgefl\u00fcgel in diesem Winter noch weiter Fahrt aufnehmen wird. Um eine weitere \u00dcbertragung des Virus von Wildv\u00f6geln auf Gefl\u00fcgelbest\u00e4nde zu verhindern, m\u00fcssen in gewerblichen Betrieben und privaten Haltungen unbedingt strenge Biosicherheitsauflagen eingehalten werden\u201c, sagte Benett-Sturies auf dem Hof Lamp in Neusch\u00f6nberg.<\/p>\n<p>Der Appell gilt allen Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhaltern, wachsam zu bleiben und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsma\u00dfnahmen kritisch zu pr\u00fcfen &#8211; wo n\u00f6tig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gelte insbesondere den direkten und indirekten Kontakt von Hausgefl\u00fcgel und Wildv\u00f6geln zu vermeiden und die in der Gefl\u00fcgelpest-Verordnung f\u00fcr alle Gefl\u00fcgelhalterinnen und -halter vorgeschriebenen Biosicherheitsma\u00dfnahmen umzusetzen.<\/p>\n<p>Hierzu geh\u00f6rt unter anderem, dass Tiere nur an f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglichen Stellen gef\u00fcttert werden d\u00fcrfen. Zudem darf kein Oberfl\u00e4chenwasser f\u00fcr das Tr\u00e4nken der Tiere genutzt werden, an das auch Wildv\u00f6gel gelangen k\u00f6nnen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenst\u00e4nde, mit denen das Gefl\u00fcgel in Ber\u00fchrung kommen kann, m\u00fcssen f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglich aufbewahrt werden. Bei erh\u00f6hten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Gefl\u00fcgelpest schlie\u00dfen lassen, ist zudem eine veterin\u00e4rmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgekl\u00e4rt und das Vorliegen einer Infektion mit Gefl\u00fcgelpestviren ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Das Landwirtschaftsministerium hat bereits am 23. November 2021 eine f\u00fcr alle privaten und gewerblichen Halterinnen und Halter landesweit verbindliche Allgemeinverf\u00fcgung \u00fcber Biosicherheitsma\u00dfnahmen erlassen. Dort wird unter anderem vorgegeben, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Gefl\u00fcgelhaltungen m\u00fcssen zudem vor den Eing\u00e4ngen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Vor dem Betreten der Haltung sind alle Personen angewiesen, ihre H\u00e4nde zu waschen und zu desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Beh\u00e4ltnisse sind nach jeder Verwendung zu reinigen und ebenfalls zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Gefl\u00fcgel \u00fcber M\u00e4rkte, B\u00f6rsen oder den mobilen Handel verboten.<\/p>\n<p>Die Gefl\u00fcgelpest kann grunds\u00e4tzlich \u00fcber verschiedene Wege in die St\u00e4lle gelangen; eine m\u00f6gliche Infektionsquelle stellt dabei auch der Handel mit Gefl\u00fcgel dar. Auch Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhalter in kleinen Best\u00e4nden sollten bei einem Tierzukauf besonders auf die Herkunft des Gefl\u00fcgels achten und Neuank\u00f6mmlinge einige Tage abgesondert vom restlichen Bestand unterbringen.<\/p>\n<p>Aktuell hat die Lieferung von infiziertem Gefl\u00fcgel aus einem sich au\u00dferhalb von Schleswig-Holstein befindlichen Betrieb zu einem Folgeausbruch im Kreis Schleswig-Flensburg gef\u00fchrt. Weitere Betriebe in Schleswig-Holstein wurden zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt durch den Ausbruchsbetrieb au\u00dferhalb Schleswig-Holsteins beliefert. In den belieferten Betrieben laufen derzeit Untersuchungen zum Ausschluss der Gefl\u00fcgelpest.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Um die Tierseuche fr\u00fchzeitig zu erkennen, findet ein kontinuierliches Monitoring von Hausgefl\u00fcgel und bei Wildv\u00f6geln im Land statt; dieses Monitoring erfolgt unabh\u00e4ngig von einem konkreten Seuchengeschehen. Bei einem Ausbruch der Gefl\u00fcgelpest kommen verschiedene staatliche Schutzma\u00dfnahmen zum Tragen. Das sind beispielsweise Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Gefl\u00fcgelhandel, f\u00fcr Tiertransporte sowie die Aufstallung von Gefl\u00fcgel in den Restriktionszonen. Wo, wie weit und wie lange \u00fcber diese Zonen hinaus Gefl\u00fcgel aufzustallen ist, h\u00e4ngt von der konkreten Seuchenlage in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten und einer entsprechenden Risikoeinsch\u00e4tzung ab.<\/p>\n<p>Nach einem R\u00fcckgang des Geschehens im Fr\u00fchjahr 2022 hat sich die Anzahl der Nachweise bei Wildv\u00f6geln seit Juni in Schleswig-Holstein wieder deutlich erh\u00f6ht. Anders als in allen anderen Bundesl\u00e4ndern wurde das Gefl\u00fcgelpestvirus meist des Subtyps H5N1 in 134 Proben in insgesamt neun Kreisen bei verendeten Wildv\u00f6geln nachgewiesen. Es sind dabei sowohl Nachweise in Kreisen in den K\u00fcstenregionen an Nord- und Ostsee als auch im Landesinnern erfolgt. Zudem waren in diesem Jahr erstmals auch im Sommer in Hausgefl\u00fcgelhaltungen acht Ausbr\u00fcche in vier Kreisen zu verzeichnen, davon f\u00fcnf Ausbr\u00fcche seit Mitte September.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/landwirtschaft\/gefluegelpest\/gefluegelpest_node.html\">www.schleswig-holstein.de\/gefluegelpest<\/a><\/p>\n<p>Informationen des\u00a0FLI: <a href=\"https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest\/\">https:\/\/www.fli.de\/de\/aktuelles\/tierseuchengeschehen\/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest\/\u00a0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>NEUSCH\u00d6NBERG. 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