{"id":431855,"date":"2023-03-16T23:10:19","date_gmt":"2023-03-16T22:10:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=431855"},"modified":"2023-03-16T23:10:19","modified_gmt":"2023-03-16T22:10:19","slug":"gefluegelpest-in-schleswig-holstein-nachweis-in-gefluegelhaltung-im-kreis-dithmarschen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/gefluegelpest-in-schleswig-holstein-nachweis-in-gefluegelhaltung-im-kreis-dithmarschen-2\/","title":{"rendered":"Gefl\u00fcgelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Gefl\u00fcgelhaltung im Kreis Dithmarschen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-431630 alignleft\" src=\"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1.jpg\" alt=\"\" width=\"600\" height=\"380\" srcset=\"https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1.jpg 600w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1-320x203.jpg 320w, https:\/\/hier-luebeck.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Gef\u00fcgelpest1-550x348.jpg 550w\" sizes=\"auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px\" \/><\/a>KIEL. Im Kreis Dithmarschen ist die Gefl\u00fcgelpest in einem Freiland-Legehennenbetrieb mit rund 11.500 Legehennen sowie einer kleineren Anzahl von Masth\u00e4hnchen, Puten und Enten amtlich festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Mittwoch eine Infektion mit dem Gefl\u00fcgelpestvirus des Subtyps H5N1 best\u00e4tigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte T\u00f6tung aller verbliebenen Legehennen des Betriebes sowie die fachgerechte Entsorgung der get\u00f6teten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.<!--more-->Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer \u00dcberwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben f\u00fcr Gefl\u00fcgelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot f\u00fcr lebendes Gefl\u00fcgel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Dithmarschen zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Gefl\u00fcgelpestlage und des Vogelzugs appelliert das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, L\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz des Hausgefl\u00fcgels die landesweit geltenden Biosicherheitsma\u00dfnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverf\u00fcgung \u00fcber Biosicherheitsma\u00dfnahmen f\u00fcr alle privaten und gewerblichen Gefl\u00fcgelhalterinnen und Gefl\u00fcgelhalter. Die Allgemeinverf\u00fcgung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Gefl\u00fcgelhaltungen m\u00fcssen zudem vor den Eing\u00e4ngen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen m\u00fcssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre H\u00e4nde waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Beh\u00e4ltnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Gefl\u00fcgel \u00fcber M\u00e4rkte, B\u00f6rsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildv\u00f6geln und Hausgefl\u00fcgel zu vermeiden, sollten Wildv\u00f6gel von Gefl\u00fcgelhaltungen soweit wie m\u00f6glich ferngehalten beziehungsweise Anreize f\u00fcr Wildv\u00f6gel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen f\u00fcr das Gefl\u00fcgel zu pr\u00fcfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Gefl\u00fcgelpest-Verordnung enth\u00e4lt diesbez\u00fcglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Gefl\u00fcgel nur an f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglichen Stellen gef\u00fcttert werden. Au\u00dferdem darf kein Oberfl\u00e4chenwasser f\u00fcr das Tr\u00e4nken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildv\u00f6gel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenst\u00e4nde, mit denen das Gefl\u00fcgel in Ber\u00fchrung kommen kann, m\u00fcssen f\u00fcr Wildv\u00f6gel unzug\u00e4nglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsma\u00dfnahmen konsequent umzusetzen.<\/p>\n<p>Bei erh\u00f6hten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Gefl\u00fcgelpest hindeuten, ist zudem eine veterin\u00e4rmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgekl\u00e4rt und das Vorliegen einer Infektion mit Gefl\u00fcgelpestviren ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>Service-Hinweis:<\/strong><\/p>\n<p>Um Fragen von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern rund um das Thema Gefl\u00fcgelpest zu beantworten, hat das Ministerium f\u00fcr Landwirtschaft, l\u00e4ndliche R\u00e4ume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ein B\u00fcrgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 \/ 988 7100 erreichbar.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><\/p>\n<p>Die hochpathogene avi\u00e4re Influenza, auch Gefl\u00fcgelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bek\u00e4mpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen V\u00f6geln und Wildv\u00f6geln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem anhaltenden Gefl\u00fcgelpestgeschehen auch bei Wildv\u00f6geln betroffen, das sich erstmals auch \u00fcber den Sommer 2022 fortgesetzt hatte. Seit Anfang des Jahres wurde das Virus mit dem Subtyp H5N1 in 36 Proben von Wildv\u00f6geln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins und der Stadt Neum\u00fcnster durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Weitere Proben sind in der Best\u00e4tigungsuntersuchung. Das betroffene Artenspektrum umfasste in 2023 bisher vor allem Wildg\u00e4nse und M\u00f6wen, einen Schwan und vier Greifv\u00f6gel.<\/p>\n<p>Beim Hausgefl\u00fcgel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang drei Gefl\u00fcgelpestausbr\u00fcche in Kleinhaltungen im Kreis Rendsburg-Eckernf\u00f6rde sowie in einer gro\u00dfen Legehennenhaltung im Kreis Ostholstein amtlich festgestellt.<\/p>\n<p>Zudem wurde Anfang M\u00e4rz bei einer toten Kegelrobbe in der Seehundstation Friedrichskoog im Kreis Dithmarschen das Gefl\u00fcgelpestvirus H5N1 vom Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Bei der wiederholten Untersuchung aller weiteren Kegelrobben und eines Seehundes aus der Station konnte jedoch kein Gefl\u00fcgelpestvirus nachgewiesen werden. Ein sporadisches \u00dcberspringen von Gefl\u00fcgelpest-Viren auf S\u00e4ugetiere konnte bereits fr\u00fcher beobachtet werden. Weltweit betraf dies fleischfressende Landtiere und Meeress\u00e4uger \u2013 unter anderem F\u00fcchse, Otter, Seehunde und andere Robben, die sich vermutlich \u00fcber die Aufnahme toter infizierte wilder Wasserv\u00f6gel oder den Kontakt mit infizierten Wildv\u00f6geln angesteckt haben.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:<\/strong><\/p>\n<p>Informationen der Landesregierung: <a href=\"https:\/\/www.schleswig-holstein.de\/DE\/landesregierung\/themen\/landwirtschaft\/gefluegelpest\/gefluegelpest_node.html\">schleswig-holstein.de &#8211; Gefl\u00fcgelpest<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>KIEL. 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