{"id":432345,"date":"2023-05-22T18:59:32","date_gmt":"2023-05-22T16:59:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hier-luebeck.de\/?p=432345"},"modified":"2023-05-22T18:59:32","modified_gmt":"2023-05-22T16:59:32","slug":"wenn-erben-in-finanziellen-schwierigkeiten-stecken-beduerftigentestament-verhindert-fremden-zugriff-aufs-erbe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hier-luebeck.de\/index.php\/wenn-erben-in-finanziellen-schwierigkeiten-stecken-beduerftigentestament-verhindert-fremden-zugriff-aufs-erbe\/","title":{"rendered":"Wenn Erben in finanziellen Schwierigkeiten stecken &#8211; Bed\u00fcrftigentestament verhindert fremden Zugriff aufs Erbe"},"content":{"rendered":"<p><em>Schleswig-Holsteinische Notarkammer. <\/em>Viele Menschen w\u00fcnschen sich, ihren Nachkommen etwas von Wert zu hinterlassen, damit sie es sp\u00e4ter besser haben. Sind die Erben jedoch verschuldet, in Insolvenz geraten oder beziehen Sozialhilfe, wenden sich besorgte Eltern oft an den Notar. Ein sogenanntes Bed\u00fcrftigentestament mit Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft kann verhindern, dass Gl\u00e4ubiger Zugriff auf den Nachlass erhalten. Hierzu ist das Testament stets genau auf den Einzelfall abzustimmen.<!--more--><strong>Bed\u00fcrftige m\u00fcssen geerbtes Verm\u00f6gen einsetzen<\/strong><\/p>\n<p>Wenn Personen, die sich in einem Privatinsolvenzverfahren befinden, hoch verschuldet oder auf Sozialhilfeleistungen wie B\u00fcrgergeld \u2013 ehemals ALG II \u2013 angewiesen sind, Verm\u00f6genswerte erben, m\u00fcssen sie diese einsetzen. Im Fall der Sozialhilfe hei\u00dft das beispielsweise, die Leistungen k\u00f6nnen eingestellt werden und der Sozialhilfetr\u00e4ger kann Forderungen aus vorher erbrachten Leistungen geltend machen. Dies gilt in gewissen Grenzen auch, wenn nicht der Erbe, sondern lediglich dessen Partner Leistungen bezieht und beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden.<\/p>\n<p><strong>Gl\u00e4ubiger ohne Zugriffsm\u00f6glichkeit<\/strong><\/p>\n<p>Ziel eines Bed\u00fcrftigentestaments ist, den in finanzielle Notlage geratenen Erben am Nachlass teilhaben zu lassen, ohne dass Dritte Zugriff haben. Oft besteht der Wunsch, dass das Verm\u00f6gen auch nach Tod des Bed\u00fcrftigen in der Familie bleibt. Um dies zu erreichen, kann der k\u00fcnftige Erblasser in seinem Testament bez\u00fcglich des Bed\u00fcrftigen Vor- und Nacherbschaft mit dauerhafter Testamentsvollstreckung anordnen. Der bed\u00fcrftige oder \u00fcberschuldete Erbe wird als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt und hat keinen direkten Zugriff auf das Verm\u00f6gen. Stattdessen stellt ein Testamentsvollstrecker dem Vorerben regelm\u00e4\u00dfig finanzielle Mittel aus dem Erbe zur Verf\u00fcgung, deren H\u00f6he sich nach den Pf\u00e4ndungsfreigrenzen richtet. Gl\u00e4ubiger k\u00f6nnen keine finanziellen Forderungen geltend machen. Stirbt der Vorerbe, f\u00e4llt das verbleibende Verm\u00f6gen an den Nacherben.<\/p>\n<p><strong>Stets auf den Einzelfall abgestimmt<\/strong><\/p>\n<p>Die Wahl des Testamentsvollstreckers und des Nacherben sollte gut \u00fcberlegt sein. Der bed\u00fcrftige Erbe muss mit der zumindest teilweisen Bevormundung durch den Testamentsvollstrecker zurechtkommen. Die k\u00fcnftigen Erblasser k\u00f6nnen in dem Bed\u00fcrftigentestament auch den Fall regeln, dass sich die finanzielle Lage des bed\u00fcrftigen Erben wieder verbessert. Die Vorgaben, ob, wann und unter welchen Umst\u00e4nden der bed\u00fcrftige Erbe unbeschr\u00e4nkten Zugriff auf den auf ihn entfallenden Erbteil erh\u00e4lt, k\u00f6nnen dem Testamentsvollstrecker benannt werden. Um dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, sollte ein Bed\u00fcrftigentestament unbedingt individuell und mit Unterst\u00fctzung eines Notars ausgestaltet werden.<\/p>\n<p><strong>Enterben ist keine L\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Haben Erblasser nicht mit einem speziellen Testament vorgesorgt und den Bed\u00fcrftigen stattdessen von der Erbfolge ausgeschlossen, kommt es unter n\u00e4chsten Familienangeh\u00f6rigen wie Kindern und Ehegatten zu Pflichtteilsanspr\u00fcchen in H\u00f6he der H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbteils. Sozialhilfetr\u00e4ger k\u00f6nnen diese Anspr\u00fcche an sich ziehen und geltend machen. Auch Gl\u00e4ubiger in einem laufenden Insolvenzverfahren oder einer Einzelzwangsvollstreckung haben nur dann keinen Zugriff, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht realisiert. Schl\u00e4gt der Bed\u00fcrftige das Erbe hingegen aus, um Anspr\u00fcche des Sozialhilfetr\u00e4gers zu verhindern, kann dies sittenwidrig und rechtlich unwirksam sein.<\/p>\n<p>Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen m\u00f6chte, findet im Internet unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWIAABcmxQwAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBkax9IQNMHlp9ZQuCi0lwAzNYi1QAEU8I\/1\/xAOLdZdBbBeoPlKEHFvI3Q\/aHR0cHM6Ly9ub3Rhci5kZS8\">https:\/\/notar.de\/<\/a> den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter <a href=\"http:\/\/49w7.mj.am\/lnk\/AWIAABcmxQwAAAAAAAAAAHKXvakAAP-NbmIAAAAAAASEvgBkax9IQNMHlp9ZQuCi0lwAzNYi1QAEU8I\/2\/qP513Ig5NoBA9181k65LyA\/aHR0cHM6Ly9yYXRnZWJlci1ub3Rhci5kZS8\">https:\/\/ratgeber-notar.de\/<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Viele Menschen w\u00fcnschen sich, ihren Nachkommen etwas von Wert zu hinterlassen, damit sie es sp\u00e4ter besser haben. 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